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Sternebewertung ohne Kundenrezensionen = UWG Verstoß

3. Juli 2023
in Onlinehandel, Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Das Landgericht Berlin hat entschieden, das die Verwendung von Sternebewertungen in Online-Shops betrifft. Es wurde entschieden, dass die Bewerbung von Produkten mit einem Sterneranking irreführend und somit wettbewerbswidrig ist, wenn keine Kundenrezensionen vorliegen, die das Ranking stützen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Fall: Hoco Online GmbH wirbt mit Sternebewertung ohne Kundenrezensionen
2. Das Urteil: Landgericht Berlin sieht Irreführung der Verbraucher
3. Tipps für Händler: Wie geht man verantwortungsbewusst mit Sternebewertungen um?
4. Fazit: Ein verantwortungsbewusster Umgang schützt vor rechtlichen Konsequenzen
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Gerichtsurteil: Das Landgericht Berlin entschied, Sternbewertungen ohne Kundenrezensionen sind irreführend und wettbewerbswidrig.
  • Fallbeispiel: Hoco Online GmbH bewarb Produkte mit fünf Sternen ohne vorhandene Kundenrezensionen, was zur Klage führte.
  • Verbrauchertäuschung: Das Gericht betonte, dass Verbraucher annehmen, Fünf-Sterne-Bewertungen stammen von positiven Bewertungen.
  • Transparenzpflicht: Händler müssen Anzahl der Bewertungen und Einzelbewertungen klar angeben, um Irreführung zu vermeiden.
  • Verantwortungsbewusster Umgang: Händler sollten sicherstellen, dass Bewertungen auf echten Kundenrezensionen basieren.
  • Klarheit bei Darstellungen: Irreführende Darstellungen sind zu vermeiden; Sternebewertungen müssen echt und nachvollziehbar sein.
  • Rechtliche Konsequenzen: Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Sternebewertungen schützt Händler vor rechtlichen Risiken.

Der Fall: Hoco Online GmbH wirbt mit Sternebewertung ohne Kundenrezensionen

Im konkreten Fall ging es um die Hoco Online GmbH, die einen Online-Shop für Fahrräder betreibt. Die Produkte wurden mit fünf Sternen beworben, obwohl keine Kundenrezensionen vorlagen. Auf der Produktseite wurden erneut fünf Sterne angezeigt, jedoch mit dem Zusatz „(0)“, was darauf hinwies, dass keine Bewertungen abgegeben wurden. Weiter unten auf der Seite stand unter der Überschrift Kundenbewertungen: „Leider ist noch kein Eintrag vorhanden.“ Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) sah in dieser Praxis eine Irreführung der Verbraucher und klagte gegen die Hoco Online GmbH.

Das Urteil: Landgericht Berlin sieht Irreführung der Verbraucher

Das Landgericht Berlin entschied, dass die Verwendung von Sternebewertungen in der Werbung ohne zugrunde liegende Kundenrezensionen als irreführend und damit als Täuschung der Verbraucher angesehen wird. Das Gericht betonte, dass Verbraucher im Allgemeinen annehmen würden, dass eine Fünf-Sterne-Bewertung darauf hinweist, dass Kunden das Produkt positiv bewertet haben. Es wurde auch klargestellt, dass selbst wenn Hinweise auf der Produktseite vorhanden sind, diese die Irreführung nicht beseitigen, insbesondere wenn sie klein und leicht zu übersehen sind. Infolgedessen müssen Händler, die mit Sternebewertungen werben, sicherstellen, dass diese Bewertungen auf echten Kundenrezensionen basieren und der Durchschnitt der Bewertungen der angegebenen Sternezahl entspricht. Außerdem müssen die Gesamtzahl der Bewertungen, der Bewertungszeitraum und eine Möglichkeit zur Einsichtnahme in alle Einzelbewertungen angegeben werden.

Tipps für Händler: Wie geht man verantwortungsbewusst mit Sternebewertungen um?

  1. Echtheit gewährleisten: Stellen Sie sicher, dass die Sternebewertungen auf echten Kundenrezensionen basieren. Vermeiden Sie die Verwendung von Sternebewertungen, wenn keine Kundenrezensionen vorliegen
  2. Transparenz schaffen: Geben Sie neben der Sternebewertung auch die Anzahl der Bewertungen an und ermöglichen Sie den Kunden, die einzelnen Bewertungen einzusehen.
  3. Klarheit und Deutlichkeit: Vermeiden Sie irreführende Darstellungen. Wenn eine Sternebewertung verwendet wird, sollte klar sein, dass sie auf Kundenrezensionen basiert und nicht auf einer Selbsteinschätzung des Händlers.

Fazit: Ein verantwortungsbewusster Umgang schützt vor rechtlichen Konsequenzen

Das Urteil des Landgerichts Berlin unterstreicht die Bedeutung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Sternebewertungen im Online-Handel. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Händler die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, um rechtliche Risiken zu minimieren. Darüber hinaus ist es im besten Interesse aller Beteiligten, einschließlich der Händler und der Kunden, dass die bereitgestellten Informationen korrekt und nicht irreführend sind. Es ist wichtig zu beachten, dass das Thema Bewertungen und Kundenrezensionen komplex ist und viele Abmahnfallen lauern können. Bei mir hier auf der Seite finden Sie bereits eine Vielzahl von Blogposts, die sich mit diesem Thema befassen und wertvolle Einblicke und Ratschläge bieten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: GesetzeMarketingRechtsprechungVerbraucherschutz

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