• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?

13. Dezember 2018
in Steuerrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
control 647195 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Das Jobvermittlungsportal Upwork vermittelt Freelancer-Programmierjobs weltweit gegen Stundensätze oder Pauschalsätze.
  • Für die eigene Gewinnermittlung genügen Abrechnungs- und Zahlungsbelege, außer bei der Vermittlungsgebühr.
  • Die Umsatzsteuer-ID ist wichtig, um Steuerlast durch Reverse-Charge-Verfahren zu vermeiden.
  • Freelancer müssen die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers nachweisen, besonders bei EU-Kunden.
  • Die steuerliche Behandlung variiert zwischen Upwork und Fiverr, insbesondere bei Rechnungsstellung und Umsatzsteuer.
  • Bei Fiverr werden Leistungen aus Israel als nicht steuerbar behandelt, solange kein Büro in Deutschland besteht.
  • Die Kenntnis über Unterschiede der Plattformen ist entscheidend für die steuerliche Behandlung der erbrachten Leistungen.

Kleines Update in diesem Artikel!

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Eine Zusammenfassung
2. Nun aber zum eigentlichen Inhalt:
3. Probleme für Freelancer
4. Elektronische Leistungen
5. Leistungsort?
6. Nicht jede Plattform ist gleich!
6.1. Author: Marian Härtel

Eine Zusammenfassung

Da mich letzte Woche ein Mandant dazu gefragt hat, möchte ich hier einmal eine kurze Information zum Jobvermittlungsportal „Upwork“ geben. Ähnlich dürfte die Situation beim Portal „Fiverr“ aussehen, jedenfalls bis dieses, wie angekündigt, auch offiziell in Deutschland verfügbar ist.

Wie immer gilt aber, dass ich hier im Rahmen eines Blogs nur einen kurzen Abriss geben kann. Niemals darf ein solcher Artikel als umfassende Rechtsberatung gesehen werden, da es oft auf den Einzelfall ankommt. Auch sind die Abläufe der Portale oft unterschiedlich. Einige stellen dem Leistungsempfänger selber den vollen Betrag in Rechnung (Fiverr z. B.) andere nur die Vermittlungspauschale (Upwork). Hier gilt es genau zu schauen. Im Zweifel kann ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater im konkreten Fall helfen. Im Rahmen eines Dauermandats helfe ich natürlich einem Freelancer auch mit der Organisation und Bewältigung eben dieser Abläufe.

Nun aber zum eigentlichen Inhalt:

Upwork vermittelt beispielsweise an Freelancer Programmierjobs von Auftraggebern auf der ganzen Welt. Diese Programmierjobs können auf Basis des eigenen Stundensatzes oder, im Falle von Fiverr, eines Pauschalsatzes angeboten werden, den der Freelancer/Anbieter selbst bestimmt. Sobald eine Leistung erbracht wurde, stellt die Plattform dem Auftraggeber eine Rechnung aus. Nachdem der Auftraggeber den Betrag an die Vermittlungsplattform gezahlt hat, behalten diese in der Regel eine Servicegebühr für die Vermittlung ein. Für diese Gebühr wird sodann eine Rechnung ausgestellt. Hier sollte dringend darauf aufgepasst werden, dass, wenn möglich, die Umsatzsteuer-ID eingegeben wird. Bei Upwork ist dies sehr ratsam, da in dem Fall auf die Servicegebühr keine Umsatzsteuer berechnet und auch nicht auf der Rechnung ausgewiesen wird, sondern das Reverse-Charge Verfahren Anwendung findet. Bei Fiverr handelt es sich um nicht steuerbare Leistungen, da das Unternehmen in Israel seinen Sitz hat. Ob sich dies ändern, wenn Fiverr, wie kürzlich angekündigt, ein Büro in Berlin eröffnet, bleibt abzuwarten.

Probleme für Freelancer

Für Freelancer mag sich nun die Frage stellen, wie die Einkünfte konkret zu versteuern sind? Das gilt vor allem, da beispielsweise Upwork, und soviel ich weiß auch Fiverr, keine genauen Daten über die Auftraggeber übermittelt; wohl damit für weitere Auftraggeber nicht die Plattform umgangen werden kann. Upwork ist allerdings ausdrücklich nur Zahlungsprovider.

Unter Umständen kann diese Tatsache wirklich ein Problem darstellen, vor allem aber, wenn der Auftraggeber in der EU seinen Sitz hat und ein Unternehmer ist. Erbringt man in Deutschland sonstige Leistungen an Dritte, richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach dem Ort der sonstigen Leistung. Für die Ortsbestimmung ist es dabei wesentlich, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nichtunternehmer ist.

Als Leistungserbringer muss man daher den Nachweis über die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers führen können, denn ansonsten sind die Umsätze so zu behandeln, als wäre der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer. Dies kann durchaus mithilfe der Umsatzsteuer-ID geführt werden, wobei mitunter die elektronische Überprüfung eben dieser ID notwendig sein kann.

Elektronische Leistungen

Bei einer auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistung (also Leistung, die über das Internet oder ein elektronisches Netz, einschließlich Netze zur Übermittlung digitaler Inhalte, erbracht wird und deren Erbringung aufgrund der Merkmale der sonstigen Leistung in hohem Maße auf Informationstechnologie angewiesen ist) an einen Unternehmer bestimmt sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG. Hier kann mitunter somit das Reverse-Charge-Verfahren greifen, bei dem der Leistungsempfänger zum Steuerschuldner wird.

Also Anbieter ist die oft durchaus schlampige steuerliche Behandlung diverse Vermittlungsplattformen eher kein Problem. Für die eigene Gewinnermittlung und den Nachweis für umsatzsteuerliche Zwecke reichen meist die Abrechnungsbelege in Verbindung mit den Zahlungsbelegen. Einzig für die Vermittlungsgebühr bzw. die Servicepauschale muss man etwas mehr Achtung walten lassen.

Leistungsort?

Diese wird durch die Anbieter juristisch an den Freelancer in Deutschland erbracht und deswegen liegt auch der Leistungsort in Deutschland. Aber Achtung, dies gilt nur, wenn die Plattform auch wirklich EU-Umsatzsteuer ausweist bzw. ein Hinweis auf Reverse-Charge vorhanden ist. Das ist meiner Meinung bei Upwork der Fall, nicht jedoch bei Fiverr. Diese Leistung ist sodann hier steuerbar und mangels Steuerbefreiung auch steuerpflichtig. Im Falle, dass man als Freelancer vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die Umsatzsteuer in gleicher Höhe gezogen werden. Buchhalterisch liegen dabei jedoch zwei Buchungen vor.

Ist der Leistungsempfänger (nicht der Portalbetreiber) in der EU beheimatet und wäre die Leistung, also z.b. die Programmierarbeit, für diesen steuerbar, hat dieser u.U. ein Anspruch gegen den Leistungserbringer auf Ausstellung einer Rechnung in Höhe der von dem Leistungsempfänger getätigten Zahlung (also inklusive der Servicepauschale). Im Falle einer Leistung in die EU würde diese, wenn es sich um ein Unternehmen handelt und dies durch eine Umsatzsteuer-ID nachgewiesen werden kann, wiederum dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen. Bei einem Leistungsempfänger in Deutschland würde Umsatzsteuer anfallen, die der Leistungsempfänger u.U. wieder geltend machen kann (und die man als Freelancer abführen muss), bei einem Leistungsempfänger im außerhalb der EU wäre das ganze überhaupt nicht steuerbar.

Nicht jede Plattform ist gleich!

Aus letzterem Grund sind auch beispielsweise Fiverr und Upwork unterschiedlich zu behandeln, da beispielsweise Fiverr dem Leistungsempfänger eine Rechnung mit israelischen Kontaktdaten in voller Höhe stellt und diese mit „Kauf von Fiverr“ betitelt. Bei Upwork ist dies, meiner Kenntnis nach, anders regelt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBlogDienstleistungDigitalFreelancerInformationinternetPortalSchuldnerSteuerberaterUmsatzsteuer

Weitere spannende Blogposts

Sunset-Klauseln und nachvertragliche Einnahmenbeteiligung im Influencer-Management

Sunset-Klauseln und nachvertragliche Einnahmenbeteiligung im Influencer-Management
6. November 2023

Einleitung Sunset-Klauseln sind ein verbreitetes Instrument in Influencer-Managementverträgen, um die Dauer und Konditionen der Zusammenarbeit zu regeln. Sie bieten eine...

Mehr lesenDetails

VG Media verliert am EuGH über Leistungsschutzrecht

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
12. September 2019

VG Media erhob vor dem Landgericht Berlin Schadensersatzklage gegen Google, weil Google angeblich Urheberrechte Ihrer Mitglieder verletzt haben solle. VG...

Mehr lesenDetails

Wie das Schreiben von Blogartikel bei meiner Weiterbildung hilft

Wie das Schreiben von Blogartikel bei meiner Weiterbildung hilft
14. Februar 2023

Mittlerweile habe ich hier auf dem Blog fast 1000 Blogartikel zu den Themen IT-Recht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Blockchain, Games & Esport...

Mehr lesenDetails

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz
13. Oktober 2024

In dieser faszinierenden Podcastfolge tauchen wir tief in die Welt der künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf unser Rechtssystem...

Mehr lesenDetails

Blockchain, Games und Esport

hands 460865 1280 1
6. Dezember 2022

In der heutigen digitalen Welt sind Blockchain, Distributed Ledger Technology (DLT), Gaming und Esport zu wichtigen und vielversprechenden Bereichen geworden....

Mehr lesenDetails

BGH zur Werbung mit ÖKO-Test-Siegel

Achtung mit Black Friday Werbung!
12. Dezember 2019

Der Bundesgerichtshof hat in drei Revisionsverfahren die Benutzung von Testsiegel-Marken als Verletzung der Rechte der Markeninhaberin an ihrer bekannten Marke...

Mehr lesenDetails

Uber verliert einmal mehr am LG Frankfurt a.M.

Esport Recht
20. Dezember 2019

Die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch Uber sei wettbewerbswidrig, so die Kammer des Landgerichts. In dem Geschäftsmodell von Uber...

Mehr lesenDetails

Agile Anwaltskanzlei: Wie Lean-Strukturen und moderne Technologien den Rechtsbeistand verändern

Agile Anwaltskanzlei: Wie Lean-Strukturen und moderne Technologien den Rechtsbeistand verändern
11. Mai 2023

Lean und Flexibel: Das Fundament meiner modernen Anwaltskanzlei In einer Zeit, in der sich der Rhythmus unserer Welt kontinuierlich beschleunigt,...

Mehr lesenDetails

USK und die Leitlinien zu Hakenkreuzen in Spielen

5. August 2019

Die Diskusssion rund um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Hakenkreuze in Computerspielen erlaubt sind, ist gerade wieder in...

Mehr lesenDetails
Q&A: Legal issues for game developers
Recht und Computerspiele

5-day guide: Founding a game development studio

5. August 2025

As a support for young studios, this series summarizes the essential steps for founding a game development company. The guide...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Why Europe needs a unified startup society now

EU Inc: Why Europe needs a unified startup society now

22. Juli 2025
BGH considers Uber Black to be anti-competitive

BGH shakes up the coaching industry – What applies now?

21. Juli 2025
Growth hacking and viral marketing – legal requirements

Games funding 2025 – back at last!

20. Juli 2025
Ownership of software – Who actually owns the code?

Ownership of software – Who actually owns the code?

14. Juli 2025

Produkte

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024

In this exciting episode of our podcast, we take a deep dive into the world of innovative business models. Our...

Mehr lesenDetails
Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024
d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung