• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?

13. Dezember 2018
in Steuerrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
control 647195 1280 384x192 1

Kleines Update in diesem Artikel!

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Eine Zusammenfassung
2. Nun aber zum eigentlichen Inhalt:
3. Probleme für Freelancer
4. Elektronische Leistungen
5. Leistungsort?
6. Nicht jede Plattform ist gleich!
6.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Das Jobvermittlungsportal Upwork vermittelt Freelancer-Programmierjobs weltweit gegen Stundensätze oder Pauschalsätze.
  • Für die eigene Gewinnermittlung genügen Abrechnungs- und Zahlungsbelege, außer bei der Vermittlungsgebühr.
  • Die Umsatzsteuer-ID ist wichtig, um Steuerlast durch Reverse-Charge-Verfahren zu vermeiden.
  • Freelancer müssen die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers nachweisen, besonders bei EU-Kunden.
  • Die steuerliche Behandlung variiert zwischen Upwork und Fiverr, insbesondere bei Rechnungsstellung und Umsatzsteuer.
  • Bei Fiverr werden Leistungen aus Israel als nicht steuerbar behandelt, solange kein Büro in Deutschland besteht.
  • Die Kenntnis über Unterschiede der Plattformen ist entscheidend für die steuerliche Behandlung der erbrachten Leistungen.

Eine Zusammenfassung

Da mich letzte Woche ein Mandant dazu gefragt hat, möchte ich hier einmal eine kurze Information zum Jobvermittlungsportal „Upwork“ geben. Ähnlich dürfte die Situation beim Portal „Fiverr“ aussehen, jedenfalls bis dieses, wie angekündigt, auch offiziell in Deutschland verfügbar ist.

Wie immer gilt aber, dass ich hier im Rahmen eines Blogs nur einen kurzen Abriss geben kann. Niemals darf ein solcher Artikel als umfassende Rechtsberatung gesehen werden, da es oft auf den Einzelfall ankommt. Auch sind die Abläufe der Portale oft unterschiedlich. Einige stellen dem Leistungsempfänger selber den vollen Betrag in Rechnung (Fiverr z. B.) andere nur die Vermittlungspauschale (Upwork). Hier gilt es genau zu schauen. Im Zweifel kann ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater im konkreten Fall helfen. Im Rahmen eines Dauermandats helfe ich natürlich einem Freelancer auch mit der Organisation und Bewältigung eben dieser Abläufe.

Nun aber zum eigentlichen Inhalt:

Upwork vermittelt beispielsweise an Freelancer Programmierjobs von Auftraggebern auf der ganzen Welt. Diese Programmierjobs können auf Basis des eigenen Stundensatzes oder, im Falle von Fiverr, eines Pauschalsatzes angeboten werden, den der Freelancer/Anbieter selbst bestimmt. Sobald eine Leistung erbracht wurde, stellt die Plattform dem Auftraggeber eine Rechnung aus. Nachdem der Auftraggeber den Betrag an die Vermittlungsplattform gezahlt hat, behalten diese in der Regel eine Servicegebühr für die Vermittlung ein. Für diese Gebühr wird sodann eine Rechnung ausgestellt. Hier sollte dringend darauf aufgepasst werden, dass, wenn möglich, die Umsatzsteuer-ID eingegeben wird. Bei Upwork ist dies sehr ratsam, da in dem Fall auf die Servicegebühr keine Umsatzsteuer berechnet und auch nicht auf der Rechnung ausgewiesen wird, sondern das Reverse-Charge Verfahren Anwendung findet. Bei Fiverr handelt es sich um nicht steuerbare Leistungen, da das Unternehmen in Israel seinen Sitz hat. Ob sich dies ändern, wenn Fiverr, wie kürzlich angekündigt, ein Büro in Berlin eröffnet, bleibt abzuwarten.

Probleme für Freelancer

Für Freelancer mag sich nun die Frage stellen, wie die Einkünfte konkret zu versteuern sind? Das gilt vor allem, da beispielsweise Upwork, und soviel ich weiß auch Fiverr, keine genauen Daten über die Auftraggeber übermittelt; wohl damit für weitere Auftraggeber nicht die Plattform umgangen werden kann. Upwork ist allerdings ausdrücklich nur Zahlungsprovider.

Unter Umständen kann diese Tatsache wirklich ein Problem darstellen, vor allem aber, wenn der Auftraggeber in der EU seinen Sitz hat und ein Unternehmer ist. Erbringt man in Deutschland sonstige Leistungen an Dritte, richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach dem Ort der sonstigen Leistung. Für die Ortsbestimmung ist es dabei wesentlich, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nichtunternehmer ist.

Als Leistungserbringer muss man daher den Nachweis über die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers führen können, denn ansonsten sind die Umsätze so zu behandeln, als wäre der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer. Dies kann durchaus mithilfe der Umsatzsteuer-ID geführt werden, wobei mitunter die elektronische Überprüfung eben dieser ID notwendig sein kann.

Elektronische Leistungen

Bei einer auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistung (also Leistung, die über das Internet oder ein elektronisches Netz, einschließlich Netze zur Übermittlung digitaler Inhalte, erbracht wird und deren Erbringung aufgrund der Merkmale der sonstigen Leistung in hohem Maße auf Informationstechnologie angewiesen ist) an einen Unternehmer bestimmt sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG. Hier kann mitunter somit das Reverse-Charge-Verfahren greifen, bei dem der Leistungsempfänger zum Steuerschuldner wird.

Also Anbieter ist die oft durchaus schlampige steuerliche Behandlung diverse Vermittlungsplattformen eher kein Problem. Für die eigene Gewinnermittlung und den Nachweis für umsatzsteuerliche Zwecke reichen meist die Abrechnungsbelege in Verbindung mit den Zahlungsbelegen. Einzig für die Vermittlungsgebühr bzw. die Servicepauschale muss man etwas mehr Achtung walten lassen.

Leistungsort?

Diese wird durch die Anbieter juristisch an den Freelancer in Deutschland erbracht und deswegen liegt auch der Leistungsort in Deutschland. Aber Achtung, dies gilt nur, wenn die Plattform auch wirklich EU-Umsatzsteuer ausweist bzw. ein Hinweis auf Reverse-Charge vorhanden ist. Das ist meiner Meinung bei Upwork der Fall, nicht jedoch bei Fiverr. Diese Leistung ist sodann hier steuerbar und mangels Steuerbefreiung auch steuerpflichtig. Im Falle, dass man als Freelancer vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die Umsatzsteuer in gleicher Höhe gezogen werden. Buchhalterisch liegen dabei jedoch zwei Buchungen vor.

Ist der Leistungsempfänger (nicht der Portalbetreiber) in der EU beheimatet und wäre die Leistung, also z.b. die Programmierarbeit, für diesen steuerbar, hat dieser u.U. ein Anspruch gegen den Leistungserbringer auf Ausstellung einer Rechnung in Höhe der von dem Leistungsempfänger getätigten Zahlung (also inklusive der Servicepauschale). Im Falle einer Leistung in die EU würde diese, wenn es sich um ein Unternehmen handelt und dies durch eine Umsatzsteuer-ID nachgewiesen werden kann, wiederum dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen. Bei einem Leistungsempfänger in Deutschland würde Umsatzsteuer anfallen, die der Leistungsempfänger u.U. wieder geltend machen kann (und die man als Freelancer abführen muss), bei einem Leistungsempfänger im außerhalb der EU wäre das ganze überhaupt nicht steuerbar.

Nicht jede Plattform ist gleich!

Aus letzterem Grund sind auch beispielsweise Fiverr und Upwork unterschiedlich zu behandeln, da beispielsweise Fiverr dem Leistungsempfänger eine Rechnung mit israelischen Kontaktdaten in voller Höhe stellt und diese mit „Kauf von Fiverr“ betitelt. Bei Upwork ist dies, meiner Kenntnis nach, anders regelt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBlogDienstleistungDigitalFreelancerInformationinternetPortalSchuldnerSteuerberaterUmsatzsteuer

Weitere spannende Blogposts

Kein „Recht auf Vergessen“ bei Pressearchiv

Bundesverfassungsgericht: Recht auf Vergessen I
27. April 2020

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die zivilgerichtliche...

Mehr lesenDetails

EuGH: Ist YouTube urheberrechtlicher Anbieter?

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
28. Oktober 2019

Am Freitag habe ich zur neuen Streamingplattform Mixer von Microsoft ein paar Worte verloren (siehe diesen Beitrag). Eigentlich wollte ich...

Mehr lesenDetails

Esport und Preisgelder

Esport und Preisgelder
1. Oktober 2024

Die E-Sport-Branche erlebt zwar einen beispiellosen Aufschwung, doch mit dem rasanten Wachstum gehen auch zahlreiche Herausforderungen und Probleme einher. Ein...

Mehr lesenDetails

Amazon-Händler nicht für Kommentare von Nutzern verantwortlich

Gekaufte Bewertungen bei Amazon
21. Februar 2020

Der unter anderem für Ansprüche aus dem UWG zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Onlinehändler für Bewertungen...

Mehr lesenDetails

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig
15. Oktober 2019

Das Landgericht Köln (Aktenzeichen 33 O 35/19) hat am 08.10.2019 ein für die Beurteilung von Legal-Tech-Angeboten gegenüber Endnutzern (also nicht...

Mehr lesenDetails

Untersagung unerlaubten Glücksspieles in Schleswig Holstein

Untersagung unerlaubten Glücksspieles in Schleswig Holstein
8. Juli 2019

Das OVG Schleswig hat entschieden, dass die geltenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages der Länder unionsrechtskonform und den Anbietern von unerlaubten öffentlichen...

Mehr lesenDetails

Investitionen in Kryptowährungen: OLG Frankfurt zur Beratung als Freundschaftsdienst

Ein gelber Kreis mit dem Wort Bitcoin darauf, der seinen rechtlichen Status als „Bitcoinhandel nicht erlaubnispflichtig“ hervorhebt.
19. Juli 2023

Investiert ein Freund Geld eines Freundes mit dessen Zustimmung in verschiedene Krypto-Währungen und kommt es bei Umwechslungen zwischen den Währungen...

Mehr lesenDetails

Werbung bei kostenloser Email keine unzumutbare Belästigung

Prüfung Onlineshop
4. Februar 2019

Ich hatte in den letzten Blogbeiträgen ein paar Mal bzgl. dem Trennungsgebot von Werbung und Inhalte, insbesondere bei Influencer, Streamer...

Mehr lesenDetails

Bundeskartellamt zwingt Amazon zu Änderungen von AGB für Verkäufer

Gekaufte Bewertungen bei Amazon
24. Juli 2019

Aufgrund von kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes ändert Amazon seine Geschäftsbedingungen für Händler auf den Amazon Online-Marktplätzen. Die Änderungen betreffen den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von...

Mehr lesenDetails
LogoRechteck
Intern

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025

  Mit dem Start des Alphatests von LawOMate beginnt der nächste Schritt in Richtung echter Legal Automation. Die Plattform ist...

Mehr lesenDetails
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung