• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Steuerrecht und Esport in 6 Problemfeldern

8. April 2019
in Steuerrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
control 647195 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Berufliche Esportler erzielen Einkünfte durch Streaming, Turniergewinne oder Aufwandspauschalen als gewerbliche Einkünfte.
  • Startgelder von Turnierveranstaltern gelten als Betriebseinnahmen und unterliegen der Umsatzsteuer, wenn sie steuerbar sind.
  • Preisgelder können unter Einkommenssteuergesetz fallen, insbesondere wenn sie im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.
  • Alle Nebeneinkünfte wie Streamingeinnahmen und Werbevergütungen unterliegen den steuerlichen Pflichten, abzüglich nachgewiesener Kosten.
  • Krankheitskosten eines Esportspielers sind oft privat und könnten nur als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.
  • Hohe Internationalität des Esport führt zu steuerlichen Fragen, insbesondere für ausländische Spieler in Deutschland.
  • Fehlende Rechtsprechung im Esport erfordert Rückgriff auf Entscheidungen anderer internationaler Sportarten.

Steuerrecht im Esport, ja, das gibt es

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Steuerrecht im Esport, ja, das gibt es
2. Steuern von Spielern
3. Steuern auf Startgelder?
4. Und wie sieht es mit Preisgeldern aus?
5. Die sonstigen Einnahmen nicht vergessen
6. Was wenn ein Spieler krank wird?
6.1. Author: Marian Härtel

In diesem Post möchte ich ein paar steuerrechtliche Fragen zum Esport zusammenfassen, die in den letzten Monaten an mich herangetragen wurden bzw. die Themata von Fragen und Diskussionen waren. Bei Interesse und besonderen Nachfragen kann ich gerne zu der ein oder anderen Frage auch ausführlichere Artikel erstellen. Für eine Beratung zu diesen Fragen stehe ich natürlich auch jederzeit gerne bereit 😉 wie immer, kann sich diesen Fragen lohnen, rechtzeitig juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Steuern von Spielern

Professionelle Esportler (also diejenigen, die auf die ein oder andere Art mit dem Esport Einkünfte generieren, sie es durch Streaming, Turniergewinne oder Aufwandspauschalen) erzielen, sofern sie in keinem Anstellungsverhältnis stehen, grundsätzlich gewerbliche Einkünfte. Zwar gibt es hin und wieder auch Überlegungen, ob durch die Ablehnung des DOSB Esport einer künstlerischen Tätigkeit nahekommt, meistens dürfte dies jedoch zu verneinen sein. Hat ein Spieler also einen Vertrag, der nicht ausdrücklich einem Anstellungsverhältnis zur Grundlage hat, bei dem Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit vorliegen, sind die Einkünfte klar solche aus selbständiger Tätigkeit. Liegt gar – schriftlicher – Vertrag vor, ist dies in der Regel der Fall, wenn der Spieler nicht weisungsgebunden ist und eigenverantwortlich auftritt. Damit verbunden ist dann in der Regel auch eine eigene Umsatzsteuerpflicht.

Steuern auf Startgelder?

Teilweise werden von Turnierveranstaltern Startgelder an bekannte Spieler oder Teams gezahlt. Dabei handelt es sich um einen finanziellen Anreiz, um den Spieler bzw. das Team für die Veranstaltung gewinnen zu können. Eine solche Zahlung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der erbrachten Tätigkeit und ist daher als Betriebseinnahme zu erfassen. Für den Esport gibt es dazu zwar noch keine Entscheidungen, allerdings hat der Bundesfinanzhof mit Urteil v. 30.8.2017 entschieden, dass die Teilnahme an einem Pokerspiel im Rahmen eines umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustausches stattfindet, wenn durch den Veranstalter, eine von der Platzierung unabhängige Vergütung gezahlt wird.  Dies ist mit Startgelder im Esport vergleichbar, weswegen auf solche Zahlungen Umsatzsteuer anfällt, wenn diese Leistung in Deutschland steuerbar ist!

Und wie sieht es mit Preisgeldern aus?

Bei Preisgeldern ist der Umstand unter Umständen anders zu bewerten. Mit Schreiben das Bundesministerium für Finanzen vom 05.09.1999 hat die Finanzverwaltung zur Steuerbarkeit von Preisgeldern Stellung genommen und ob diese unter § 2 I Einkommenssteuergesetz fallen. Dies wurde bejaht, wenn sie in untrennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer der dort genannten Einkunftsarten stehen. Dies sei regelmäßig der Fall, wenn das Preisgeld Ziel als auch unmittelbare Folge der Tätigkeit des Steuerpflichtigen ist. Davon ist auszugehen, wenn eine besondere Leistung erbracht worden ist. Eine besondere Leistung liegt dabei in der Regel nicht vor, wenn ein reines Glücksspiel gegeben ist. Vergleicht man die Entscheidungen des Bundesfinanzhofes beispielsweise zum Turnierpoker, zur Dating-Show oder Big Brother-Teilnahme, in denen eine Steuerbarkeit bejaht wurde, dürfte bei den allermeisten Esporttiteln, die auf aktuellen Turnieren gespielt werden, von einer Einkommensteuerpflicht jedoch auszugehen sein.  In der Regel dürften Turniergewinne allerdings nicht der Umsatzsteuerpflicht unterfallen, da es laut dem einem BFH-Urteil von 2017 in einer solchen Situation  meist an dem für den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustausch erforderlichen Zusammenhang fehlen dürfte.

Die sonstigen Einnahmen nicht vergessen

Auch sämtliche anderen Nebeneinkünfte von Spielern, wie Streamingeinnahmen, Reisepauschalen oder Werbevergütungen unterliegen den umsatzsteuerlichen und einkommensteuerrechtlichen Pflichten, wobei natürlich abzugsfähige Kosten, sofern korrekt nachgewiesen, abzugsfähig sind.

Was wenn ein Spieler krank wird?

Spannend ist auch das Thema, was gilt, wenn ein Esportspieler krank wird (sei es durch Sucht, Unfall, Sehnenscheidenentzündung etc.) aber kein Anstellungsverhältnis vorliegt, in dessen Rahmen Dinge wie Lohnfortzahlung und gesetzliche Unfallversicherung eine Rolle spielen. Krankheitskosten sind nämlich grundsätzlich dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit beruflich bzw. betrieblich veranlasst sind, wenn es sich also um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen Erkrankungen und Beruf eindeutig feststeht. Hier gibt es für andere Bereiche, wie den Profisport, zahlreiche Urteile. Nicht jedoch für den Esport. Ob Behandlungskosten eines Profispielers daher als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigt werden können, wird irgendwann eine Frage des Einzelfalls sein. Dies dürfte problematisch werden bei Dingen wie allgemeinen Haltungsschäden und dergleichen. Oft dürfte daher nur ein Abzug im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz möglich sein. 


6) Besondere Probleme und durchaus nicht geringe Rechtsfragen werden natürlich durch die hohe Internationalität des Esport erzeugt. Diese ergeben sich bei Spieler im Ausland (die aber für ein deutsches Team spielen) ebenso wie bei Turniergewinnen oder Einnahmen von deutschen Staatsbürger im Ausland. Verfügt der Spieler z.B. weder über einen Wohnsitz noch einem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist er lediglich mit seinen inländischen Einkünften i.S. des § 49 Einkommensteuergesetz beschränkt steuerpflichtig. Für diese Einkünfte muss er aber sehr wohl eine Steuererklärung abgeben und Teams müssen unter Umständen überprüfen, ob diese Quellensteuer abführen müssen.  Unter Umständen ist auch darüber nachzudenken, welchen Elnfluss die Elektronik auf die Besteuerung haben kann. So ist im Hinblick auf die Entwicklung der digitalen Betriebsstätte und die Diskussion um Server-Betriebsstätten auch die Frage zu klären, ob das Spielgerät für eine Betriebsstätte nicht ausreichend genug sein kann. Auch hierzu gibt es aber noch keine Rechtsprechung zum Esport. Man wird also auf etablierte Rechtsprechung zu anderen internationalen Sportarten zurückgreifen müssen. Dass der Esport bislang vom DOSB nicht anerkannt wurde, ist dabei kein Persilschein!

Bei all diesen Fragen gelten natürlich meine Ausführungen zur Frage der Steuerprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBundesfinanzhofDigitalEntscheidungenEntwicklungEsportEsportsRechtsfrageRechtsfragenRechtsprechungServerSozialversicherungUmsatzsteuerUrteile

Weitere spannende Blogposts

Die rechtlichen Fallstricke nicht-organischen Followerwachstums auf Social Media

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
13. Oktober 2023

Einleitung In der digitalen Ära ist die Präsenz auf Social Media-Plattformen für viele Influencer und Unternehmen unverzichtbar geworden. Ein hoher...

Mehr lesenDetails

Datenschutz/Ex-Mitarbeiter und das Nutzen einer catch-all-Email

Datenschutz/Ex-Mitarbeiter und das Nutzen einer catch-all-Email
24. Juli 2019

Ein unterschätzes Problem Immer wieder bekomme ich mit, dass Mandanten von mir, die durchaus auch mit Fluktuationen bei Mitarbeitern kämpfen...

Mehr lesenDetails

Betrug durch Apple Pay: Ein aktuelles Urteil des LG Köln und seine Auswirkungen

Betrug durch Apple Pay: Ein aktuelles Urteil des LG Köln und seine Auswirkungen
16. Mai 2024

Einleitung In der täglichen Praxis gibt es immer wieder Mandanten, die Opfer von Betrug durch Apple Pay geworden sind. Diese...

Mehr lesenDetails

Q&A: Juristische Anforderungen an einen Spielertransfer im Esport

Q&A: Juristische Anforderungen an einen Spielertransfer im Esport
18. Mai 2020

Vor kurzem habe ich ein paar Eckpunkte zusammengeschrieben, was man unter Umständen bei einem Vertrag bzgl. eines Spielertransfers im Esport...

Mehr lesenDetails

Als Esportler nur mit Rechtsanwalt?

Als Esportler nur mit Rechtsanwalt?
21. Mai 2019

Letzte Woche fand das Esport-Recht Event an der Uni Augsburg statt und wir haben sehr viele interessante Themen besprochen, die...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Bewertung von „swatten“ im Esport/bei Streamern

Rechtliche Bewertung von „swatten“ im Esport/bei Streamern
31. Oktober 2019

Was ist Swatting? Das Swatten ist inzwischen in den USA zu einer Unart geworden, die vor allem berühmte Streamer trifft....

Mehr lesenDetails

Umsatzsteuerpflicht bei Aufsichtsräten

Kleines Spiel, Große Regeln – Ein Sieg fürs Prinzip im Umsatzsteuerrecht
27. Februar 2024

Einleitung Als Rechtsanwalt mit einem Fokus außerhalb des Steuerrechts finde ich es dennoch wichtig, relevante Rechtsfragen, die Unternehmen betreffen, zu...

Mehr lesenDetails

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen
4. Juni 2023

Einleitung Vor kurzem wurde ich von einem befreundeten Steuerberater auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam gemacht. Bei einer Tasse Kaffee erzählte...

Mehr lesenDetails

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was Sie im Bereich IT, Software und Esports wissen müssen

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
22. September 2023

Einleitung: Warum der richtige Vertragstyp entscheidend ist In der Welt der Verträge gibt es viele Grauzonen, die oft zu Verwirrung...

Mehr lesenDetails
Founder’s Agreement vs. Gesellschaftervertrag: Frühzeitige Weichenstellung für Startups
Sonstiges

Founder’s Agreement vs. Gesellschaftervertrag: Frühzeitige Weichenstellung für Startups

12. August 2025

Viele Startups entstehen aus einer spontanen Idee heraus, oft zwischen Freunden, Studienkollegen oder ehemaligen Kollegen aus einem früheren Projekt. In...

Mehr lesenDetails
Cheat-Software ohne Codeeingriff: Was der BGH im Fall Sony ./. Datel (I ZR 157/21) wirklich entschieden hat

Cheat-Software ohne Codeeingriff: Was der BGH im Fall Sony ./. Datel (I ZR 157/21) wirklich entschieden hat

11. August 2025
Digitale Unversehrtheit als (neues) Grundrecht: Stand in Deutschland und EU 2025

Digitale Unversehrtheit als (neues) Grundrecht: Stand in Deutschland und EU 2025

10. August 2025
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

EU-Digitale Dekade 2030: Datenrecht, Data Act & eIDAS 2 – was 2025 umzusetzen ist

8. August 2025
Upload-Filter zwischen Urheber- und Persönlichkeitsrecht

Upload-Filter zwischen Urheber- und Persönlichkeitsrecht

7. August 2025

Produkte

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 327,25 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

Podcastfolge

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Mehr lesenDetails
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung