• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Streamer/Influencer, Merchandising und die Umsatzsteuer

Streamer/Influencer, Merchandising und die Umsatzsteuer

12. Februar 2020
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Streamer/Influencer, Merchandising und die Umsatzsteuer

12. Februar 2020
in Steuerrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
streamer influencer merchandising und die umsatzsteuer

Aktuell ist bei Mandanten von mir ein Thema relevant, von dem ich überzeugt bin, dass dies auch zahlreiche weitere Influencer bzw. Streamer betrifft: Der Umgang mit der Umsatzsteuer aus dem Verkauf von Merchandising.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Worum geht es?
2. Fehlendes Problembewusstsein
3. Unseriöse Anbieter?
4. Ähnlich in anderen Fällen
5. Und ein paar „Aber….“
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Streamer und Influencer verdienen durch den Verkauf von Merchandising, was Umsatzsteuerpflicht nach sich zieht.
  • Das Leistungsverhältnis zwischen Anbieter und Streamer erfordert eigene Umsatzsteuerabführung.
  • Fehlendes Problembewusstsein kann zu Steuerhinterziehung und rechtlichen Problemen führen.
  • Seriöse Anbieter stellen Gutschriften aus, in denen Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
  • Umsatzsteuerpflicht basiert auf dem Umsatz, ohne Freibetrag außer bei Kleinunternehmer-Regelung.
  • Vorsicht bei unseriösen Anbietern, die keine Gutschriften erteilen und Umsatzsteuerpflicht ignorieren.
  • Frühzeitige rechtliche Beratung zu Buchhaltung und Steuern ist ratsam, um Probleme zu vermeiden.

Worum geht es?

Viele Streamer und Influencer generieren zusätzliche Einnahmen aus dem Verkauf von T-Shirts, Hoodies, Basecaps oder sonstigen bedruckten Gegenstände und überlassen diese Arbeit bzw. den Verkauf anderen Unternehmen, die in Sachen Herstellung und Vertrieb natürlich mehr Erfahrung haben.

In der Regel bekommt der Streamer, Influencer oder das E-Sport Team aus den erzielten Verkäufen einen gewissen Anteil, der sich oft aus der Verkaufssumme abzüglich der Umsatzsteuer errechnen. Wer jetzt glaubt: Oh der Anbieter zahlt die Umsatzsteuer, unterliegt einem fatalen Irrtum.

Denn das Leistungsverhältnis zwischen dem Anbieter und den eigenen Fans ist ein anderes als das umsatzsteuerrechtliche Leistungsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Streamer. Der Streamer stellt dem Anbieter Lizenzrechte zur Verfügung, damit dieser beispielsweise das Foto oder den Künstlernamen des Streamers überhaupt auf Gegenstände drucken darf. Zusätzlich promoten die meisten Streamer die Merchandising-Artikel dann auch auf ihren Social-Media-Kanälen. Dadurch entsteht eine sonstige Leistung i.S. des Umsatzsteuerrechtes, auf die der Streamer Umsatzsteuer zahlen muss. Das ist NICHT zu verwechseln mit sonstigen Ertragssteuern, die natürlich zusätzlich anfallen.

Fehlendes Problembewusstsein

Meine Erfahrung zeigt, dass viele Streamer und E-sport-Teams sich dieses Problems nicht bewusst sind und schnell in große Probleme im Bereich der Steuerhinterziehung rennen. Das gilt insbesondere, da das erzielen derartiger Einnahmen natürlich auch sofort zur Pflicht einer regelmäßigen Abgabe von Umsatzsteuererklärungen führt, inklusive der mögliche Pflicht der Beantragung einer Dauerfristverlängerung (und Zahlung der sogenannten 1/11-Summe) wenn man bis zum 10. des übernächsten Monats Zeit für die Erklärung haben will.

Viele seriöse Anbieter zahlen auf den Umsatzanteil auch die Umsatzsteuer aus und erstellen eine entsprechende Gutschrift. Die Gutschrift ist steuerrechtlich im Prinzip die eigene Rechnung an den Anbieter. Auf dieser Gutschrift sollte sodann auch die Umsatzsteuer ausgewiesen sein, die sich der Anbieter dann vom Finanzamt zurückholt.

Ist der Streamer in Deutschland umsatzsteuerpflichtig registriert, zahlen die Anbieter bei entsprechendem Nachweis die Umsatzsteuer aus. Ist man selbst in einem anderen EU-Land als Unternehmer registriert, benötigen die Anbieter Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Gemäß §13b UStG erfolgt die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Anbieter und der Streamer erhält die Vergütung ohne Umsatzsteuer. Ist der Anbieter im EU-Ausland und der Streamer in Deutschland, ist es das Gleiche.

Unseriöse Anbieter?

Leider sehe ich aber oft auch tendenziell unseriöse Anbieter, die beispielsweise nur eine Abrechnung der Einnahmen vornehmen (wenn überhaupt…), Geld auszahlen aber keine Gutschriften und ähnliches erteilen. In den meisten Fällen muss der Streamer dann beachten, dass trotzdem auf diese Summe, in den meisten Vertragskonstruktionen, Umsatzsteuer anfällt. Die fehlende Erklärung über diese Einnahmen und die fehlende Zahlung von Umsatzsteuer kann für den Streamer, den Influencer oder das E-Sport Team zukünftig in große juristische Probleme bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Ähnlich in anderen Fällen

Ähnliche Umstände liegen in vielen weiteren Fällen wie die Beteiligung an Werbeeinnahmen, Verkauf von Sponsoring und vieles weitere vor. Ich kann hier nur dringend anraten, sich rechtliche Hilfe zu nehmen und ab dem ersten Euro Einnahmen konsequent auf Buchhaltung und Steuern zu achten. Insbesondere ist zu bedenken, dass es bei der Umsatzsteuer KEINEN Freibetrag gibt. Die einzige Ausnahme ist die Registrierung als Kleinunternehmer. Die Umsatzgrenzen dürften die allermeisten professionellen Streamer jedoch schnell erreichen und danach ist jeder Euro Umsatz zu versteuern.

Und ein paar „Aber….“

Es mag Konstellationen geben, in denen das hier gesagte anders zu beurteilen ist, z. B. wenn man das Merchandising selber oder als GbR (einer stellt her, der andere verkauft etc.) vertreibt. Das dürfte aber bei den allermeisten Teams, Streamer oder Influencer nicht der Fall sein. Zudem treten dann andere Probleme auf, mit denen man sich auseinandersetzen müsste, von Widerrufsrecht bis hin zum Verpackungsgesetz.

Wenn ich das Thema anspreche bekomme ich auch schnell zu hören, dass man doch keine Umsatzsteuer zahlen müsse, wenn man keine Rechnung gestellt habe. Davon ab, dass eine Gutschrift die eigene Rechnung ersetzt (auch wenn man sie nicht zugeschickt bekommt), wäre es selbst ohne Gutschrift so, dass Umsatzsteuer in einem Leistungsverhältnis anfällt.

Gerne kann man mich zu weiteren Beratungen jederzeit kontaktieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungE-SportInfluencerLizenzRegistrierungSchuldnerSponsorUmsatzsteuerUrteile

Weitere spannende Blogposts

Influencer: Einfach jeden Post mit Werbung kennzeichnen?

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
8. April 2019

Nach den aktuellen Urteilen rund um Influencer, die ich in diesem Beitrag einmal ein wenig zusammengefasst habe, erreichten mich ein...

Mehr lesenDetails

Warum sollten man als Streamer mit einem Rechtsanwalt zusammen arbeiten?

Ein Mann hält ein Telefon hoch, auf dem ein YouTube-Video zu sehen ist.
30. Januar 2020

Aus den Erfahrungen des letzten Jahres möchte ich in diesem Artikel zehn Tipps akkumulieren, aus denen sich ergibt, dass YouTuber...

Mehr lesenDetails

Kündigung von Online-Abonnements muss ohne Passwort möglich sein!

Kündigung von Online-Abonnements muss ohne Passwort möglich sein!
27. Dezember 2023

Das Landgericht München I hat in einem spannenden Urteil entschieden, dass die Kündigung von Online-Abonnements auch ohne die Eingabe eines...

Mehr lesenDetails

Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?

Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?
13. November 2020

Eines der größten Themen hier auf dem Blog ist sicher die Frage, wann Influencer, Streamer etc. Werbung kennzeichnen müssen. Dazu...

Mehr lesenDetails

Gewinnspiel und rechtswidrige Bildnutzung

Facebook: Neue Urteile zu Löschungsansprüchen
21. Oktober 2019

Die „Bild am Sonntag“ durfte im Rahmen ihrer Aktion „Urlaubslotto“ kein Bild des ehemaligen „Traumschiffkapitäns“ verwenden. Nach einer Entscheidung des...

Mehr lesenDetails

EuGH zum Verkauf „gebrauchter“ E-Books

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
19. Dezember 2019

Mit Urteil von heute hat der Gerichtshof entschieden, dass die Überlassung eines E-Books zur dauerhaften Nutzung an die Öffentlichkeit durch...

Mehr lesenDetails

Ein frohes Fest und ein Blick auf ein aufregendes Jahr

Frohes Weihnachten allen
23. Dezember 2023

Liebe Leserinnen und Leser, in der besinnlichen Weihnachtszeit möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen allen ein frohes und friedvolles Fest...

Mehr lesenDetails

Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Preisangaben Verordnung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
11. März 2019

Passend zu diesem Artikel seien auch noch ein paar Information zu Kleinunternehmern nach § 19 I UStG verloren, die Waren...

Mehr lesenDetails

Gerichte kippen IP-Sperre bei illegalem Glücksspiel

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
17. Februar 2023

Trotz des neuen Glücksspielstaatsvertrages und einer Tendenz der letzten Jahre, dass Gerichte Rückzahlungsansprüche von Kunden von Glücksspielanbietern bejahen, bleibt die...

Mehr lesenDetails
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen
Sonstiges

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026

KI-generierte Musik ist im professionellen Medien- und Games-Umfeld längst kein Experiment mehr. Produktionsfirmen, Game-Studios, Agenturen und Solo-Creator setzen KI-Tools ein,...

Mehr lesenDetails
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025

Anna und Max sprechen in dieser Episode über typische Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten bei Verträgen zwischen Influencern und Agenturen. Im Mittelpunkt...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung