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Home Recht im Internet

Streaming für 5 Tage, Abofalle!

4. März 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Verbraucher berichten von Problemen mit fragwürdigen Streaming-Anbietern und deren kostenlosen Testphasen.
  • Die Testphase wandelt sich häufig ohne Warnung in ein Jahresabo.
  • Regelungen in den AGB sind oft irreführend und enthalten unsinnige Klauseln.
  • Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor nicht funktionierenden Registrierungen auf solchen Webseiten.
  • Vorsicht vor aggressiven Mahnschreiben mit Einschüchterungsstrategien von Anbietern.
  • Manipulierte YouTube-Videos verstärken den Eindruck der Rechtmäßigkeit ihrer Geldforderungen.
  • Eine Rückforderung von gezahltem Geld ist meist sehr schwierig.

Zahlreiche Verbraucher beschweren sich immer wieder bei den Verbraucherzentralen. Und auch ich bekomme hin und wieder entsprechende Anfragen. Auf der Suche nach Streaming-Anbietern gelangen viele durch Internetrecherche sie leicht an fragwürdige Angebote, die angeblich ein Streaming mit einer kostenlosen 5-Tag-Testphase anbieten. Diese wiederum verlängert sich meist  automatisch zu einem Jahresabo. Da die Seiten selten der sogenannten Button-Lösung entsprechen oder übersichtliche AGB vorhalten, teilweise sogar mit besonderen Landingpages arbeiten, die bei Verweisen von z.B. Google auf ein Abo nicht hinweisen, bei Direkteingabe der URL jedoch schon, endet dies oft mit Mahnschreiben über hunderte Euro. Die Adressen dieser Webseiten sind zahlreich und wechseln ständig, sie gleichen sich jedoch stark in der Optik.

Sogar die Verbraucherzentrale Hessen warnte unlängst vor solchen Webseiten. Teilweise funktioniert die Registrierung gar nicht vollständig. Teilweise können Verbraucher nach der Registrierung gar keine Videos anschauen. Dann denkt man natürlich als Verbraucher, dass man sich nicht weiter darum kümmern muss. Trotzdem landen plötzlich Mahnschreiben im Briefkasten.

In den AGB gibt es zahlreiche unsinnige Regelungen. Darin heißt es zum Beispiel oft, dass Minderjährige automatisch mit Zustimmung Ihrer Eltern agieren und diese das Abo zahlen müssen. Bekommt man also Schreiben von derartigen Anbietern, sollte man die Verbraucherzentralen oder gleich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Teil der Strategie ist übrigen die Einschüchterung. Die Mahnschreiben sind aggressiv und vermitteln den Eindruck, dass Gegenwehr ohnehin aussichtslos wäre. Dazu stellen die Anbieter sogar YouTube-Videos online. In denen erzählen angebliche Anwälte, dass die Geldforderung von einer bestimmten Seite auf jeden Fall rechtmäßig wäre. Diese Videos tauchen teilweise in den Suchergebnissen auf, wenn man den Name des Streaming Portals auf Google eingibt. Kommentare sind unter den Videos in der Regel nicht möglich. Wie wenig vertrauenswürdig das ist, kann man schon daran erkennen, dass der Rechtsanwalt keinerlei Informationen zu seiner Kanzlei gibt und oft sogar nur gebrochene Deutsch spricht. Davon bitte nicht verunsichern lassen und sinnlos Geld bezahlen. Zurückholen ist fast unmöglich!

Tags: AGBButtonGoogleInformationinternetPortalRegistrierungTestVerbraucherVerbraucherzentraleYouTube

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5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
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    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
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    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
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  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
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  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
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