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Home Recht im Internet

„Stück Scheiße“ ist eine Beleidigung

21. Januar 2020
in Recht im Internet
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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stueck scheisse ist eine beleidigung
Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Berlin hatte zuvor viele "Kraftausdrücke" als nicht beleidigend eingestuft.
  • Die 27. Kammer revidierte sich in 6 von 22 Fällen nach Kritik.
  • Beleidigende Kommentare wurden nun eingeschlossen, darunter "Stück Scheisse" und "Schlampe".
  • Die personenbezogenen Daten der Facebook-Nutzer müssen veröffentlicht werden.
  • Der Fall wird dem Kammergericht in Berlin vorgelegt für weitere Beurteilung.
  • Die Rechtsmeinung bleibt umstritten und teilweise unlogisch.
  • Einige Bezeichnungen wie "Pädophilen-Trulla" fallen weiterhin unter die Meinungsfreiheit.

Letztes Jahr hatte das Landgericht Berlin damit Aufsehen erregt, dass es eine große Menge von „Kraftausdrücken“ gegen die Grünen-Politikern Renate Künast als nicht beleidigend wertete. Siehe dazu diesen Artikel.

Jetzt revidierte sich die sehr umstrittene 27. Kammer des Berliner Landgerichts in 6 von 22 Fällen.

Als beleidigend eingestuft werden mit der neuen Entscheidung die Kommentare „Stück Scheisse“, „Schlampe“, „Drecks Fotze, „hohle Nuß, die entsorgt gehört und als Scndermüll“, „Schlamper“ und „Ferck du Drecksau“.

Die personenbezogenen Daten der Facebook-Nutzer, die diese Inhalte veröffentlicht haben, müssen nun durch den Internet-Konzern herausgegeben werden.

Zum Glück wird dieses Verfahren nun dem Kammergericht in Berlin vorgelegt. Die Rechtsmeinung dieser Kammer ist weiterhin alles andere als logisch. So würde es unter die Meinungsfreiheit fallen, Renate Künast als  „Pädophilen-Trulla“, „Pfui du altes grünes Dreckschwein …“, „Gehirn Amputiert“ und „Sie alte perverse Drecksau!!!!!“ zu bezeichnen.

Tags: FacebookinternetKammergerichtLandgericht BerlinMeinungsfreiheit

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