• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

UG (haftungsbeschränkt): Rechtsscheinhaftung!

18. Januar 2019
in Gesellschaftsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
mistake 3085712 1280

Von der Limited zur UG

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Von der Limited zur UG
2. Die Rechtsscheinhaftung kann gemein sein
3. Und ohne „haftungsbeschränkt?“
3.1. Author: Marian Härtel

Nachdem ich gestern einen kurzen Ausflug zur Limited (Ltd.) gemacht habe, möchte ich heute auf ein Problem hinweisen, das vielen eventuell nicht bewusst ist, das mir öfters aber auffällt. Gerade Jungunternehmer scheuen die Gründung einer GmbH, da diese entweder nicht fähig sind, das notwendige Stammkapital aufzubringen oder – oft genug – falsche Vorstellungen davon haben, wie dieses verwendet werden kann/darf. Man entscheidet sich dann für eine Unternehmergesellschaft und benutzt – auch oft genug – lediglich die für Rechtsanwälte unheilige Mustersatzung. Unheilig übrigens nicht, weil man als Rechtsanwalt daran nichts verdient, sondern weil deren Verwendung oft ungeahnte Risiken für die Gründer birgt.

Wichtigste Punkte
  • Jungunternehmer scheuen oft die Gründung einer GmbH aufgrund von Stammkapital-Anforderungen oder falschen Vorstellungen zur Verwendung.
  • Die Verwendung der Mustersatzung birgt Risiken für Gründer, die oft nicht erkannt werden.
  • Bei der UG muss der Zusatz “haftungsbeschränkt” korrekt verwendet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Fehlende Firmenbezeichnung “haftungsbeschränkt” kann zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen, insbesondere bei Verbrauchern.
  • Online-Unternehmer sollten auf korrekte Firmierung achten, anstatt Marketing-Namen zu nutzen.
  • Das Fehlen des Zusatzes “haftungsbeschränkt” könnte auch bei Unternehmern eine Rechtsscheinhaftung nach § 179 BGB zur Folge haben.
  • Wer die lange Unternehmensbezeichnung stört, sollte die Gründung einer GmbH in Betracht ziehen, um Probleme zu vermeiden.

Dies ist aber ein anderes Thema.

Die Rechtsscheinhaftung kann gemein sein

Ist man Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft, muss man im Rechtsverkehr mit UG (haftungsbeschränkt) auftreten. Leider halten sich daran hin und wieder einige nicht. Aber was passiert dann?

Durchaus einleuchtend könnte sein, wenn der nach § 5a GmbHG zwingende Formzusatz durch „GmbH“ ersetzt wird. Dies ist fatal, denn damit wird dem Rechtsverkehr suggeriert, man handele mit einem Rechtssubjekt, welches zumindest zu Beginn die Stammeinlage der GmbH – in der Regel 25.000 Euro – aufbringen konnte. Ein derartiges Handeln führt zu einem eigenen Anspruch gegen den Geschäftsführer analog § 179 BGB. Dies wurde bereits durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Man sollte es also tunlichst sein lassen, derart aufzutreten, beispielsweise um die Chancen auf Abschluss mit Vertragspartnern zu erhöhen, die ansonsten unter Umständen befürchten, auf Forderungen sitzen zu bleiben, da eine Unternehmergesellschaft, im schlimmsten Fall, nur mit 1 Euro haftet.

Und ohne „haftungsbeschränkt?“

Was aber passiert, wenn der Zusatz „haftungsbeschränkt“ weggelassen wird, beispielsweise in Verträgen, und – vielleicht aus Schusseligkeit – nur mit UG firmiert wird? Hier kommt es auf den Einzelfall an, denn auch im Falle der Nutzung von GmbH anstatt von UG (haftungsbeschränkt) war der Ansatz des Bundesgerichtshofes die Täuschung des Rechtsverkehrs. Und auch dieses wurde durchaus kritisiert, denn auch bei einer normalen GmbH kann man sich als Gläubiger nicht sicher sein, ob das Stammkapital noch in vollem – bzw. liquiden – Umfang vorhanden ist. Trotzdem ist das Urteil des Bundesgerichtshofes aber durchaus auch auf den Fall des Weglassens von „haftungsbeschränkt“ anwendbar. Es muss jedoch unter Umständen ein wenig dazukommen, nämlich eine tatsächliche Irreführung und ein konkretes Vertrauen, um zu einer persönlichen Rechtsscheinhaftung des Geschäftsführers zu führen.  Das wiederum wird bei einem Verbraucher  anders zu beurteilen sein als bei einem Kaufmann. Letzterem ist durchaus zuzumuten, dass er weiß, was eine UG ist. Mindestens bei Verbrauchern könnte das Weglassen des korrekten Zusatzes, auch aus Versehen, jedoch fatale Folgen für den ausführenden Geschäftsführer haben und zu einer eigenen Haftung führen.

Gerade Onlineshops, Onlinedienste, Streamer und alle weiteren, die die inzwischen weit mehr als 100.000 Unternehmergesellschaften nutzen, sollten pingelig genau darauf achten, dass stets und überall eine korrekte Firmierung genutzt wird und nicht – wie vielleicht aus Marketinggründen gewollt – ein Brandname.

Aber auch bei Unternehmern gibt es zu dieser Frage noch kein abschließendes Urteil und es gibt durchaus Stimmen, die aus dem Fehlen des Zusatzes „haftungsbeschränkt“, auch bei Unternehmern, eine Rechtsscheinhaftung nach § 179 BGB folgen lassen. Das Risiko ist also durchaus gegeben und Sorgfalt kann hier später großen Ärger ersparen.

Wen die lange Unternehmensbezeichnung stört, der sollte eventuell gleich zu einer GmbH greifen. Gerne kann ich zu den Vor- und Nachteilen beraten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BrandBundesgerichtshofGläubigerHaftungMarketingUrteileVerbraucherVerträge

Weitere spannende Blogposts

Social Media Accounts und Impressum

Social Media Accounts und Impressum
4. März 2019

Impressumspflicht? Aus gegebenen Anlass sei noch einmal erinnert, dass im Falle einer gewerblichen Nutzung von Social Media Accounts, und diese...

Mehr lesenDetails

Navigieren durch KI-Generatoren: Haftung, Offenlegung und Notwendigkeit von Regulierungen

Navigieren durch KI-Generatoren: Haftung, Offenlegung und Notwendigkeit von Regulierungen
25. Mai 2023

Einleitung In meiner täglichen Arbeit als Anwalt für Technologie- und Medienrecht komme ich immer wieder mit verschiedenen Formen der Künstlichen...

Mehr lesenDetails

Kommerzielle Nutzung von Discord: Ein juristischer Leitfaden

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
18. Oktober 2023

Einleitung Discord hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2015 zu einer beliebten Plattform für Gamer, Communities und zuletzt auch...

Mehr lesenDetails

Nur nicht den Rechtsanwalt beleidigen

Nur nicht den Rechtsanwalt beleidigen
14. Oktober 2019

Auch seinen eigenen Rechtsanwalt sollte man fair im Internet bewerten, denn sonst droht einem ungemacht. Reine Schmähkritik ist nämlich abmahnfähig....

Mehr lesenDetails

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
26. März 2021

Der EuGH hat entschieden, dass das EUIPO ein Geschmacksmuster eines Bausteins des LEGO-Spielbaukastens zu Unrecht für nichtig erklärt habe. Lego...

Mehr lesenDetails

Warum die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Influencer-Agenturen ein wichtiger Mehrwert ist

Warum die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Influencer-Agenturen ein wichtiger Mehrwert ist
14. März 2023

Rechtliche Sicherheit für Influencer-Agenturen Influencer-Agenturen müssen sich in der heutigen Zeit mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Dazu gehören...

Mehr lesenDetails

Kammergericht: Kein Leistungsschutzrecht für Computergrafiken

19. Februar 2020

Ein interessantes Urteil aus meinem Gebiet IT-Recht kommt vom Kammergericht in Berlin. Es beschäftigt sich mit der Frage, ob ein...

Mehr lesenDetails

Verlängerte Black Week..Ist das überhaupt zulässig?

Verlängerte Black Week..Ist das überhaupt zulässig?
5. Dezember 2023

Gerade bekam ich eine E-Mail von meinem alten Fitnessstudio, die mich stutzig machte. Es ging um die Verlängerung ihrer "Black...

Mehr lesenDetails

KI in der Vertragsausarbeitung: Ein ehrlicher Einblick aus meiner Praxis

Compliance challenges in the implementation of predictive maintenance in Industry 4.0
15. Dezember 2023

Von traditionellen Vorlagen zur KI-Revolution Als Vertragsanwalt, der tief in der digitalen Welt verwurzelt ist, möchte ich euch einen offenen...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

Mehr lesenDetails
43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024
Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025
da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024
75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung