Marian Härtel
Filter nach benutzerdefiniertem Beitragstyp
Beiträge
Wissensdatenbank
Seiten
Filter by Kategorien
Abmahnung
Arbeitsrecht
Blockchain und Web Recht
Datenschutzrecht
Esport
Esport Business
Esport und Politik
EU-Recht
Gesellschaftsrecht
Intern
Jugendschutzrecht
Onlinehandel
Recht im Internet
Recht und Computerspiele
Recht und Esport
Sonstiges
Steuerrecht
Unkategorisiert
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
Youtube-Video
Einfach anrufen!

03322 5078053

Unterrichtsausschluss bei Verbreitung von Gewaltvideos

Ende Januar wurde der Schulleitung einer Schule in Aachen bekannt, dass Schüler der Jahrgangsstufe 7 auf ihren Smartphones extreme Gewaltvideos und gewalttätige pornographische Videos gespeichert und diese an Schüler weitergeleitet hätten. Nach weiteren Ermittlungen verhängte die Schulleiterin Ende Februar 2019 gegen einen Schüler  einen Ausschluss vom Unterricht für 2 Wochen.

Was für einige vielleicht eine Belohnung sein mag, ärgerte den Schüler aufgrund der Eintragungen und diese wandte sich an das Verwaltungsgericht. Der Eilantrag blieb jedoch ohne Erfolg.

Das Gericht dazu:

Ordnungsmaßnahmen wie der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie könnten angeordnet werden, wenn ein Schüler Pflichten verletze. Die in der Ordnungsverfügung als Pflichtverletzung genannten Handlungen stellten für sich betrachtet eine solche Pflichtverletzung dar. Der Inhalt dieser Videos sei derart verstörend, dass nicht nur die Mitschüler des Antragstellers hiervor zu schützen seien, sondern ihre Verbreitung auch der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule diametral entgegen stünden. Es sei auch davon auszugehen, dass der Antragsteller derartige Videos im Klassenchat seiner Klasse verbreitet habe. Zwar trage er im Eilverfahren vor, er habe andere Videos geteilt, die aber relativ harmlos gewesen seien. Auch hätten seine Eltern in der Anhörung zur streitigen Ordnungsmaßnahme bestritten, dass der Antragsteller Videos dieses Inhalts geteilt habe. In dem Protokoll zu einem Gespräch zwischen drei Lehrkräften und dem Antragsteller sei aber festgehalten, dass er zugegeben habe, mehrere gewaltverherrlichende und gewaltpornographische Videos im Klassenchat geteilt zu haben. In einem Nachtrag heiße es zudem, dass mehrere Schüler die Inhalte der Videos bestätigt und angegeben hätten, dass der Antragsteller diese in den Klassenchat gestellt habe.

Der zweiwöchige Unterrichtsausschluss sei auch verhältnismäßig. Die Maßnahme bewege sich zwar am oberen Rand des nach dem Schulgesetz Zulässigen. Allerdings handele es sich beim vorübergehenden Unterrichtsausschluss nur um eine Maßnahme mittlerer Eingriffsintensität. Zu berücksichtigen sei ferner die enorme Schwere der Pflichtverletzung sowie das Ausmaß, in dem hierdurch der ordnungsgemäße Schulbetrieb und die Rechtsgüter anderer Mitschüler beeinträchtigt worden seien.

Der Schüler kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Aufgrund der Auswirkungen, die ein solcher Verweis tatsächlich haben kann, sollten Eltern über die Folgen durchaus aufklären.

Picture of Marian Härtel

Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

Telefon

03322 5078053

E-Mail

info@rahaertel.com