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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

USK mit neuer Prüfpraxis

30. Januar 2020
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Ein Schild mit der Aufschrift USK mit der neuen Prüfpraxis.
Wichtigste Punkte
  • Die USK ändert ihre Praxis zur Altersfreigabe von Spielen mit verfassungswidrigen Kennzeichen.
  • Die Sozialadäquanzklausel (§ 86a Abs. 3 StGB) kann nun bei der Prüfung berücksichtigt werden.
  • Spiele können eine Altersfreigabe erhalten, wenn Kennzeichen als sozialadäquat angesehen werden.
  • Sozialadäquat bedeutet künstlerische oder wissenschaftliche Relevanz, sowie historische Darstellungen.
  • Das grundsätzliche Verbot von Kennzeichen gemäß § 86a StGB bleibt unverändert.
  • Die Entscheidung ist eine Einzelfallprüfung und stellt keine generelle Ausnahme dar.
  • Ein aktualisierter Prüfantrag ist für die Einreichung eines Spiels erforderlich.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ändert ihre Praxis im Verfahren zur Altersfreigabe von Spielen, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden.

Ab sofort kann die Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) durch die USK-Gremien bei der Prüfung von Computerspielen mit einbezogen werden. Damit können solche Computer- und Videospiele eine Altersfreigabe der USK erhalten, in denen die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen von den USK-Gremien als sozialadäquat beurteilt wird. Sozialadäquat bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen in einem Titel verwendet werden können, sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Am grundsätzlichen Verbot von Kennzeichen gem. § 86 a StGB hat sich jedoch nichts geändert. Daher verlangt eine Entscheidung über eine Altersfreigabe immer die Prüfung im Einzelfall und stellt keine generelle Ausnahme dar. Die Änderung wurde durch eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde möglich, die den aktuellen rechtlichen Bewertungen Rechnung trägt.

Für die Einreichung eines Spiels zur Alterskennzeichnung ist ab sofort der aktualisierte Prüfantrag zu verwenden. Vor wenigen Monaten hatte ich Bild.de dazu ein Interview gegeben, welches man hier findet.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerComputerspielComputerspieleSoftware

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