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Volksverhetzung auch in privater Whatsapp-Gruppe möglich

12. Juni 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 1 min lesen
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Von allgemeinem Strafrecht lasse ich meistens die Finger. Da gibt es Kollegen, die das besser können. Trotzdem finde ich Sachverhalte mit IT- und/oder Social Media Bezug immer sehr spannend.

Wichtigste Punkte
  • Bisher blieb allgemeines Strafrecht oft unberührt, aber IT- und Social Media-Fälle sind faszinierend.
  • Das OLG Frankfurt entschied, dass Familienmitglieder über WhatsApp straffrei beleidigen dürfen.
  • In einer WhatsApp-Gruppe entschied das Amtsgericht Würzburg, dass Volksverhetzung möglich ist.
  • Ein Faschingsfunktionär wurde zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt.
  • Er verbreitete eine fremdenfeindliche Nachricht innerhalb einer WhatsApp-Gruppe mit 20 Teilnehmern.
  • Öffentliche Meinungsäußerungen können rechtliche Konsequenzen haben, selbst in angeblich privaten Chats.
  • Vorsicht beim Posten ist notwendig, sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht.

Immer einmal wieder ist dabei WhatsApp als Messenger-Dienst teil juristischer Entscheidungen. Während letztes Jahr das OLG Frankfurt entschieden hatte, dass Familienmitglieder sich über WhatsApp straffrei beleidigen dürfen (siehe diesen Beitrag)m hat jetzt das Amtsgericht Würzburg entschieden, dass der Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB auch im Rahmen einer WhatsApp-Gruppe mit 20 Teilnehmern verwirklicht sein kann. So wurde dort ein  Faschingsfunktionär gestern zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt, weil dieser in der Gruppe eine fremdenfeindliche Nachricht verbreitet hatte. Er verbreitete unter anderem das Bild, das einen Bundeswehrsoldaten mit Maschinenpistole im Anschlag zeigt und kommentierte dazu: „Das schnellste deutsche Asylverfahren lehnt bis zu 1.400 Anträge in der Minute ab“.

Die oft gehörte Ansicht, dass WhatsApp doch privat sei (zumindest wenn es nicht in Chats von Person zu Person ist) ist kaum haltbar. Man sollte sich also genau überlegen, was man wann und wo postet. Das gilt wie hier im Strafrecht, aber natürlich auch im Zivilrecht (siehe diesen Post zu Bilderpostings in einer geschlossenen Facebook-Gruppe).

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ChatEntscheidungenFacebookFrankfurtWhatsAppZivilrecht

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