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Vorsicht vor irreführenden Schreiben zu Google Analytics

8. Juni 2023
in Recht im Internet, Datenschutzrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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In jüngster Zeit haben Massenabmahnungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Google Fonts für erhebliche Unruhe gesorgt. Unternehmen und Website-Betreiber wurden aufgefordert, ihre Nutzung dieser Schriftarten zu überdenken, da sie angeblich gegen Datenschutzgesetze verstoßen. Tatsächlich handelte es sich bei den Abmahnungen um eine betrügerische Masche, bei der mehr als 2000 Personen erfolgreich Geld eingefordert wurde. Die Betrüger hatten Websites, die Google Fonts nutzen, automatisch aufgespürt und die Websitebesuche getrackt und protokolliert. Diese Besuche wurden dann als „Grundlage für die Behauptung der datenschutzrechtlichen Verstöße und die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen“ genutzt.

Wichtigste Punkte
  • Massenabmahnungen zu Google Fonts verursachen erhebliche Unruhe und sind häufig betrügerisch.
  • Über 2000 Personen wurden durch diese Methode erfolgreich um Geld betrogen.
  • Ein neues betrügerisches Schreiben bezieht sich auf Google Analytics und versucht, Zahlungen zu erpressen.
  • Das Schreiben stammt nicht von Rechtsanwälten und vermittelt falsche juristische Eindrücke.
  • Die Rechtslage zu Google Analytics ist komplex und nicht so eindeutig.
  • Es ist ratsam, auf solche Schreiben nicht zu reagieren, ohne rechtlichen Rat einzuholen.
  • Erwägen Sie, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, wenn Sie Opfer von Betrug sind.

Doch während diese Abmahnungen bereits für Verwirrung und Besorgnis gesorgt haben, gibt es nun eventuell einen neuen Versuch, diesmal mit Google Analytics.

Ein Schreiben einer INFOSTREAM GmbH macht derzeit die Runde, das sich auf Google Analytics bezieht und nicht nur zahlreiche falsche juristische Eindrücke zum Thema Datenschutz vermittelt, sondern auch noch versucht, einen Vergleich bzw. Mediationsvorschlag (….) zu „erpressen“. Das Besondere daran: Bei den Verfassern dieses Schreibens handelt es sich nicht einmal um Rechtsanwälte. Es wird nur mit der eventuellen Einschaltung von Rechtsanwälten gedroht. Clever. So glauben die Urheber des Schreibens wohl abmahnen zu können ohne eventuell Kosten bei Rechtsanwälten zu generieren.

Dieses Schreiben behauptet, dass die Nutzung von Google Analytics ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer gegen Datenschutzgesetze verstößt. Es fordert die Empfänger auf, eine „Vergleichszahlung“ zu leisten, um rechtliche Schritte zu vermeiden. Doch diese Behauptungen sind irreführend und potenziell rechtswidrig.

Erstens ist die Rechtslage rund um Google Analytics und Datenschutz komplex und nicht so eindeutig, wie das Schreiben suggeriert. Zweitens ist das Versenden solcher Schreiben mit der Absicht, Zahlungen zu „erpressen“, unter Umständen selbst eine rechtswidrige Handlung. Es kommt zwar auf die genauen Umstände an, aber auch das Rechtsdienstleistungsgesetz könnte ihr für die Ersteller der Schreiben ein Problem darstellen.

Daher ist es wichtig, dass Sie auf solche Schreiben nicht reagieren, zumindest nicht ohne vorher einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Es ist ratsam, solche Schreiben und die damit verbundenen Forderungen von einem Fachmann prüfen zu lassen, bevor Sie irgendwelche Maßnahmen ergreifen.

Darüber hinaus sollten Sie in Erwägung ziehen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Wenn Sie glauben, dass Sie das Ziel einer betrügerischen Handlung sind, haben Sie das Recht, dies zur Anzeige zu bringen. Die Behörden können dann ermitteln und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die Verfasser des Schreibens einleiten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, wachsam zu sein und sich nicht von irreführenden und potenziell rechtswidrigen Schreiben einschüchtern zu lassen. Wenn Sie sich unsicher sind, suchen Sie professionellen Rat. Es ist besser, vorsichtig zu sein, als auf solche Tricks hereinzufallen. Ich weiß auch, dass das Schreiben aktuell wohl schon der zuständigen Rechtsanwaltskammer zur Prüfung weitergeleitet wird. facebook 1686133587437 7072156850323263051 002

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzGoogleWebsites

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