Marian Härtel
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Vorsicht vor irreführenden Schreiben zu Google Analytics

In jüngster Zeit haben Massenabmahnungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Google Fonts für erhebliche Unruhe gesorgt. Unternehmen und Website-Betreiber wurden aufgefordert, ihre Nutzung dieser Schriftarten zu überdenken, da sie angeblich gegen Datenschutzgesetze verstoßen. Tatsächlich handelte es sich bei den Abmahnungen um eine betrügerische Masche, bei der mehr als 2000 Personen erfolgreich Geld eingefordert wurde. Die Betrüger hatten Websites, die Google Fonts nutzen, automatisch aufgespürt und die Websitebesuche getrackt und protokolliert. Diese Besuche wurden dann als “Grundlage für die Behauptung der datenschutzrechtlichen Verstöße und die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen” genutzt.

Doch während diese Abmahnungen bereits für Verwirrung und Besorgnis gesorgt haben, gibt es nun eventuell einen neuen Versuch, diesmal mit Google Analytics.

Ein Schreiben einer INFOSTREAM GmbH macht derzeit die Runde, das sich auf Google Analytics bezieht und nicht nur zahlreiche falsche juristische Eindrücke zum Thema Datenschutz vermittelt, sondern auch noch versucht, einen Vergleich bzw. Mediationsvorschlag (….) zu “erpressen”. Das Besondere daran: Bei den Verfassern dieses Schreibens handelt es sich nicht einmal um Rechtsanwälte. Es wird nur mit der eventuellen Einschaltung von Rechtsanwälten gedroht. Clever. So glauben die Urheber des Schreibens wohl abmahnen zu können ohne eventuell Kosten bei Rechtsanwälten zu generieren.

Dieses Schreiben behauptet, dass die Nutzung von Google Analytics ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer gegen Datenschutzgesetze verstößt. Es fordert die Empfänger auf, eine “Vergleichszahlung” zu leisten, um rechtliche Schritte zu vermeiden. Doch diese Behauptungen sind irreführend und potenziell rechtswidrig.

Erstens ist die Rechtslage rund um Google Analytics und Datenschutz komplex und nicht so eindeutig, wie das Schreiben suggeriert. Zweitens ist das Versenden solcher Schreiben mit der Absicht, Zahlungen zu “erpressen”, unter Umständen selbst eine rechtswidrige Handlung. Es kommt zwar auf die genauen Umstände an, aber auch das Rechtsdienstleistungsgesetz könnte ihr für die Ersteller der Schreiben ein Problem darstellen.

Daher ist es wichtig, dass Sie auf solche Schreiben nicht reagieren, zumindest nicht ohne vorher einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Es ist ratsam, solche Schreiben und die damit verbundenen Forderungen von einem Fachmann prüfen zu lassen, bevor Sie irgendwelche Maßnahmen ergreifen.

Darüber hinaus sollten Sie in Erwägung ziehen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Wenn Sie glauben, dass Sie das Ziel einer betrügerischen Handlung sind, haben Sie das Recht, dies zur Anzeige zu bringen. Die Behörden können dann ermitteln und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die Verfasser des Schreibens einleiten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, wachsam zu sein und sich nicht von irreführenden und potenziell rechtswidrigen Schreiben einschüchtern zu lassen. Wenn Sie sich unsicher sind, suchen Sie professionellen Rat. Es ist besser, vorsichtig zu sein, als auf solche Tricks hereinzufallen. Ich weiß auch, dass das Schreiben aktuell wohl schon der zuständigen Rechtsanwaltskammer zur Prüfung weitergeleitet wird.

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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