• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Warum professionelle Partner auf professionelle Verträge Wert legen

17. Juli 2024
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Warum professionelle Partner auf professionelle Verträge Wert legen

17. Juli 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Als Rechtsanwalt, der viele junge Startups und Influencer Marketing Agenturen berät, höre ich oft die Meinung, dass schriftliche Verträge langweilig, abschreckend und unnötig seien. Gerade in der hippen, schnelllebigen Startup-Szene scheint der Glaube zu herrschen, dass Verträge eher hinderlich sind und gute Geschäftsbeziehungen auf Vertrauen statt Papier basieren sollten.
Doch in meiner langjährigen Erfahrung als Anwalt kann ich sagen: Diese Einstellung ist kurzsichtig und riskant. Tatsächlich legen gerade die professionellsten und erfolgreichsten Geschäftspartner größten Wert auf sauber ausgearbeitete, schriftliche Verträge. Und das aus gutem Grund:

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Klarheit und Transparenz
2. Professionalität
3. Schutz im Konfliktfall
4. Investition in die Zukunft
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Klarheit und Transparenz: Schriftliche Verträge schaffen klare Erwartungen und vermeiden spätere Missverständnisse und Streitigkeiten.
  • Professionalität: Ein gut ausgearbeiteter Vertrag signalisiert, dass man die Zusammenarbeit ernst nimmt und auf Augenhöhe agiert.
  • Schutz im Konfliktfall: Verträge bieten eine objektive Grundlage zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten, ohne teure Rechtsstreitigkeiten.
  • Verträge sind eine Investition in die Zukunft, die rechtliche Sicherheit und Vertrauen in Geschäftsbeziehungen fördern.
  • Digitale Tools machen das Ausarbeiten von Verträgen einfacher und effizienter, ohne bürokratische Hürden.
  • Kurze, verständliche Verträge können wirksam sein, wenn sie die wesentlichen Punkte schriftlich festhalten.
  • Verträge sind kein Zeichen von Uncoolness, sondern von Weitsicht und Seriosität in der Geschäftswelt.

Klarheit und Transparenz

Ein detaillierter Vertrag zwingt beide Seiten dazu, sich im Vorfeld gründlich Gedanken zu machen: Was genau ist die Leistung? Wie sieht die Gegenleistung aus? Welche Pflichten und Rechte hat jede Partei? Indem man all das vorab klärt und schriftlich festhält, schafft man Transparenz und stellt sicher, dass beide Parteien die gleichen Erwartungen haben. So vermeidet man spätere Enttäuschungen und Streit.
Gerade bei komplexeren Projekten und Investitionen wäre es fahrlässig, auf eine klare vertragliche Grundlage zu verzichten. Denn je mehr auf dem Spiel steht, desto wichtiger ist es, dass alle Beteiligten genau wissen, worauf sie sich einlassen.
Schriftliche Vereinbarungen sind nicht nur im Streitfall hilfreich, sondern auch im Alltag. Sie dienen als verbindlicher Fahrplan und Gedächtnisstütze für beide Seiten. Gerade bei längerfristigen Projekten kann man so jederzeit nachschlagen, was genau vereinbart war. Das schafft Struktur und Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit. Auch Personalwechsel oder eine Übergabe an Nachfolger werden so erleichtert.

Professionalität

Seriöse Geschäftspartner scheuen keine Verträge, im Gegenteil: Sie bestehen darauf. Denn ein professionell ausgearbeiteter Vertrag signalisiert, dass man es mit der Zusammenarbeit ernst meint und die Beziehung langfristig und auf Augenhöhe gestalten will.Wer dagegen auf Verträge verzichtet, wirkt unseriös und wenig vertrauenswürdig. Schließlich würde man ja auch kein Haus kaufen, ohne einen notariellen Kaufvertrag zu unterzeichnen. Warum sollte das in der Geschäftswelt anders sein?
Gerade im B2B-Bereich sind schriftliche Verträge ein absolutes Muss für jede seriöse Geschäftsbeziehung. Sie schaffen nicht nur Klarheit über die gegenseitigen Rechte und Pflichten, sondern sind auch ein Zeichen von Professionalität und Wertschätzung. Ein Unternehmen, das auf schriftliche Agreements besteht, zeigt damit, dass es seinen Partnern mit Respekt begegnet und die Zusammenarbeit auf ein solides Fundament stellen will.Natürlich bedeutet das nicht, dass jede Kleinigkeit vertraglich geregelt werden muss. Aber bei allen wesentlichen Punkten einer B2B-Kooperation – von Leistungsumfang über Zahlungsmodalitäten bis hin zu Haftungsfragen – sollte man unbedingt auf einem unterschriebenen Vertrag bestehen. Alles andere wäre fahrlässig und könnte im Konfliktfall fatale Folgen haben.
Zumal professionelle Verträge heute dank digitaler Tools keine bürokratischen Monster mehr sein müssen. Mit den richtigen Vorlagen und E-Signature-Lösungen lassen sich auch komplexe Agreements schnell, einfach und rechtssicher abschließen. Wer als Unternehmen auf diese Möglichkeiten verzichtet, verschenkt nicht nur wertvolle Zeit, sondern setzt seine Geschäftsbeziehungen unnötig aufs Spiel.

Schutz im Konfliktfall

Natürlich hofft man immer, dass es nicht zum Streit kommt. Doch wenn doch, sind schriftliche Vereinbarungen Gold wert. Denn selbst wenn sich beide Seiten einig waren, können Erinnerungen täuschen. Ohne Vertrag steht dann Aussage gegen Aussage.
Mit einem unterschriebenen Vertrag hat man dagegen eine objektive Grundlage, auf die man sich berufen kann. Im Zweifelsfall spart man sich so teure Rechtsstreitigkeiten. Denn ein wasserdichter Vertrag ist immer noch günstiger als der beste Anwalt.
Mein Zivilrechtsprofessor pflegte immer zu sagen: „Verträge sind zum Vertragen da“. Damit spielte er auf die landläufige Meinung an, dass das Wort „Vertrag“ von „vertragen“ im Sinne von „sich einigen“ oder „miteinander auskommen“ abstammt. Tatsächlich leitet sich „Vertrag“ aber vom mittelhochdeutschen „vertrac“ ab, was so viel wie „Übereinkunft“ oder „Abmachung“ bedeutet. Der Begriff hat also etymologisch nichts mit „Verträglichkeit“ zu tun.
Dennoch steckt in der Aussage meines Professors ein wahrer Kern. Denn in meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt habe ich festgestellt: Wo ein solider schriftlicher Vertrag existiert, wird tendenziell weniger gestritten. Das liegt daran, dass ein gut ausgearbeiteter Vertrag von vornherein Klarheit schafft: über Leistung und Gegenleistung, Rechte und Pflichten, Fristen und Konsequenzen. So werden Missverständnisse und falsche Erwartungen, die später oft zu Konflikten führen, schon im Keim erstickt.
Natürlich garantiert auch der beste Vertrag keine absolute Harmonie. Aber er bildet eine solide Basis für eine reibungslose Zusammenarbeit und ein geordnetes Miteinander. Kommt es doch einmal zu Meinungsverschiedenheiten, lässt sich anhand des Vertrags meist schnell klären, wer Recht hat. So werden langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermieden.
Insofern würde ich die Aussage meines Professors heute umformulieren in: „Verträge sind zwar nicht etymologisch, aber praktisch zum Vertragen da“. Denn sie fördern ein einvernehmliches Miteinander – auch wenn der Wortstamm etwas anderes suggeriert. Als Anwalt kann ich daher nur jedem empfehlen, die Mühe einer sorgfältigen vertraglichen Regelung auf sich zu nehmen. Das erspart in den meisten Fällen viel Ärger, Zeit und Geld.

https://itmedialaw.com/wp-content/uploads/2024/07/Unlock-Success_-The-Power-of-Contracts-1.mp4

Investition in die Zukunft

Ja, das Ausarbeiten von Verträgen kostet zunächst Zeit und Geld. Doch es ist eine Investition, die sich auszahlt. Denn rechtliche Sicherheit ist die Basis für eine vertrauensvolle, langfristige Zusammenarbeit, von der am Ende alle profitieren.
Gerade junge Unternehmen und Influencer, die nachhaltigen Erfolg anstreben, sollten hier nicht am falschen Ende sparen. Denn wer solide Verträge scheut, riskiert auf lange Sicht weit mehr als ein paar Anwaltskosten.
Zugegeben, die Zeiten der Papierberge sind vorbei. Dank digitaler Tools lassen sich Verträge heute einfacher denn je erstellen, prüfen und verwalten. Vom elektronischen Versand bis zur digitalen Unterschrift ist alles möglich. Gerade für junge, agile Unternehmen bietet die Digitalisierung enorme Chancen, ihre vertraglichen Prozesse zu optimieren. Wer diese Möglichkeiten clever nutzt, spart Zeit, Geld und Nerven – ohne auf rechtliche Sicherheit zu verzichten.
Mein Fazit als Anwalt: Verträge sind nicht „uncool“, sondern ein Zeichen von Weitsicht und Seriosität. Wer auf wasserdichte Agreements verzichtet, handelt nicht geschäftsfreundlich, sondern geschäftsschädigend. Denn egal ob Influencer-Kampagne oder Startup-Finanzierung: Auf dem Weg nach oben sind klare vertragliche Spielregeln für alle Beteiligten ein Muss.
Natürlich müssen Verträge nicht immer lang und kompliziert sein. Auch kurze, verständliche Agreements können ihren Zweck erfüllen. Entscheidend ist, dass die wesentlichen Punkte schriftlich fixiert sind.
Mein Rat an alle Jungunternehmer und Kreativen lautet daher: Scheut keine Verträge, sondern nutzt sie als Chance! Mit den richtigen Verträgen schafft ihr die Grundlage für erfolgreiche, vertrauensvolle Partnerschaften. Und das ist unbezahlbar – nicht nur juristisch gesehen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AgenturenDigitalisierungFinanzierungInfluencerInvestitionInvestitionenMarketingRechtRechtsanwaltSicherheitStartupsTransparenzVerträge

Weitere spannende Blogposts

Esport: Was gehört in einen Spielervertrag?

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig
3. September 2020

Zum Thema Spielerverträge habe ich bereits hier auf dem Blog sehr viele geschrieben, z.B. zum Thema Angestellter oder Auftragnehmer. In...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt korrigiert LG Frankfurt in Influencer-Rechtsprechung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
2. August 2019

Im April hatte das Landgericht Frankfurt am Main noch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Instagram-Influencer abgelehnt, weil im...

Mehr lesenDetails

Was macht einen Anwalt für Gamesrecht aus? Oder Interview bei der ZAP

Was macht einen Anwalt für Gamesrecht aus? Oder Interview bei der ZAP
8. Dezember 2020

Heute ging ein spannendes Interview mit mir online, welche der die "ZAP – Zeitschrift für die Anwaltspraxis" veröffentlicht hat. Die...

Mehr lesenDetails

Landgericht Hagen zu Instagram und Influencer

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
8. April 2019

So langsam sammelt sich bei der Frage der Influencer und Schleichwerbung eine beachtliche Menge an Gerichtsentscheidungen an. Ein Übersicht aller...

Mehr lesenDetails

Rechtsberatung mit KI-Unterstützung: Anwaltsblog jetzt mit ChatGPT-4

Rechtsberatung mit KI-Unterstützung: Anwaltsblog jetzt mit ChatGPT-4
31. März 2023

Liebe Leserinnen und Leser, als Anwalt ist es meine Aufgabe, Sie bei rechtlichen Fragen und Problemen zu beraten und zu...

Mehr lesenDetails

Der rechtliche Schutz eines Businessplans

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen
5. Juli 2024

Ein Businessplan ist ein unverzichtbares strategisches Dokument für Startups und Unternehmensgründer. Er dient als Fahrplan für die Geschäftsentwicklung und als...

Mehr lesenDetails

Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen

Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen
2. Juni 2023

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und seine Anwendung auf Unternehmer Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wurde ursprünglich zum Schutz von Verbrauchern im Fernunterricht eingeführt....

Mehr lesenDetails

Impressum auf Twitch/YouTube: Bußgeld nach § 11, 5 TMG?

Social Media Accounts und Impressum
20. Juli 2023

Einleitung zur Pflicht eines Impressums Die Impressumspflicht ist ein zentrales Element des deutschen Rechts, das zur Gewährleistung der Transparenz und...

Mehr lesenDetails

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss man bei einem Homeoffice beachten?

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss man bei einem Homeoffice beachten?
11. Januar 2023

Einleitung: Was ist Homeoffice und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden? Im Zuge der COVID-19-Pandemie wird das Homeoffice für immer...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

Podcastfolge

Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025

In this exciting episode of the itmedialaw podcast, we take a deep dive into the legal developments that will shape...

Mehr lesenDetails
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024
legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025
8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung