- VertrÀge und AGB sind die verbindlichen Regeln der GeschÀftswelt.
- Die Frist auf Rechnungen kann nicht willkĂŒrlich geĂ€ndert werden.
- § 271 Abs. 1 BGB bestimmt, dass Zahlung sofort fÀllig ist, ohne andere Angaben.
- Eine falsche Zahlungsfrist kann zu Abmahnungen oder anderen rechtlichen Problemen fĂŒhren.
- Rechnungsformulierung hat keine rechtliche Macht gegen vertragliche Bestimmungen.
- Das Gesetz hat immer das letzte Wort in finanziellen Angelegenheiten.
- PrĂŒfen Sie Ihre VertrĂ€ge und AGB sorgfĂ€ltig, bevor Sie auf Rechnungen reagieren.
Einleitung:
In meiner Karriere habe ich oft den Satz âZahlbar innerhalb von 14 Tagenâ auf Rechnungen gesehen. Es ist fast so, als ob dieser Satz ein Eigenleben fĂŒhrt und sich auf jede Rechnung schleicht, die er finden kann. Aber was passiert, wenn in den ursprĂŒnglichen Vertragsbedingungen oder den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (AGB) eine andere Frist festgelegt wurde? Kann diese Frist einfach geĂ€ndert werden? Die kurze Antwort lautet: Nein. Und die lange Antwort? Nun, schnallen Sie sich an, wir gehen auf eine juristische Achterbahnfahrt!
Die unerwartete Reise der Zahlungsfristen: VertrÀge, AGB und das unerschrockene Gesetz
VertrĂ€ge und AGB sind wie die strengen Eltern der GeschĂ€ftswelt. Sie legen die Regeln fest und erwarten, dass sie befolgt werden. Und wenn sie sagen, dass eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen hat, dann meinen sie das auch so. Da hilft auch kein âAber auf der Rechnung standâŠâ â VertrĂ€ge und AGB sind unerbittlich.
Die Formulierung âZahlbar innerhalb von 14 Tagenâ auf einer Rechnung ist wie der rebellische Teenager, der denkt, er könnte die Regeln Ă€ndern. Aber das Gesetz ist hier der Ă€ltere, weisere Bruder, der sagt: âNicht so schnell, Kumpel!â GemÀà § 271 Abs. 1 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Leistung sofort fĂ€llig, es sei denn, es wurde eine andere Frist vereinbart. Und wer sind wir, um uns gegen das Gesetz aufzulehnen? Selbst meine Anwaltssoftware scheint von der âZahlbar innerhalb von 14 Tagenâ-Epidemie befallen zu sein đ
Fazit:
Nun, Sie fragen sich vielleicht: âWas ist das Schlimmste, was passieren könnte?â Abgesehen von einem schlechten Eindruck im professionellen GeschĂ€ftsverkehr, wĂ€re vielleicht eine Abmahnung durch einen Wettbewerber denkbar. Auch wenn mir ein solche noch nicht ĂŒber den Weg gelaufen ist. Mindestens aber ein Problem â mit ernsten Konsequenzen â könnte es geben, wenn Sie tatsĂ€chlich glaube, dass durch den Aufdruck auf die Rechnung eine Ănderung der FĂ€lligkeit bewirkt werden könnte und Sie sodann verfrĂŒht MahngebĂŒhren verlangen oder gar gerichtliche Schritte einleiten.
Aber insgesamt gilt: Das Gesetz ist der Ă€ltere, weisere Bruder, der immer das letzte Wort hat. Also, halten Sie sich an die Regeln, meiden Sie Abmahnungen und hinterlassen Sie einen guten Eindruck im professionellen GeschĂ€ftsverkehr. Und wenn Sie das nĂ€chste Mal eine Rechnung mit âZahlbar innerhalb von 14 Tagenâ sehen, können Sie schmunzeln und nochmal in Ihren Vertrag oder die AGB schauen.