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Home Sonstiges

Warum ‚Zahlbar innerhalb von 14 Tagen‘ auf Ihrer Rechnung juristischer Unsinn sein könnte ;-)

13. Juni 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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meeting gac4e10d25 1280
Wichtigste Punkte
  • Verträge und AGB sind die verbindlichen Regeln der Geschäftswelt.
  • Die Frist auf Rechnungen kann nicht willkürlich geändert werden.
  • § 271 Abs. 1 BGB bestimmt, dass Zahlung sofort fällig ist, ohne andere Angaben.
  • Eine falsche Zahlungsfrist kann zu Abmahnungen oder anderen rechtlichen Problemen führen.
  • Rechnungsformulierung hat keine rechtliche Macht gegen vertragliche Bestimmungen.
  • Das Gesetz hat immer das letzte Wort in finanziellen Angelegenheiten.
  • Prüfen Sie Ihre Verträge und AGB sorgfältig, bevor Sie auf Rechnungen reagieren.

Einleitung:

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung:
2. Die unerwartete Reise der Zahlungsfristen: Verträge, AGB und das unerschrockene Gesetz
3. Fazit:

In meiner Karriere habe ich oft den Satz „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ auf Rechnungen gesehen. Es ist fast so, als ob dieser Satz ein Eigenleben führt und sich auf jede Rechnung schleicht, die er finden kann. Aber was passiert, wenn in den ursprünglichen Vertragsbedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine andere Frist festgelegt wurde? Kann diese Frist einfach geändert werden? Die kurze Antwort lautet: Nein. Und die lange Antwort? Nun, schnallen Sie sich an, wir gehen auf eine juristische Achterbahnfahrt!

Die unerwartete Reise der Zahlungsfristen: Verträge, AGB und das unerschrockene Gesetz

Verträge und AGB sind wie die strengen Eltern der Geschäftswelt. Sie legen die Regeln fest und erwarten, dass sie befolgt werden. Und wenn sie sagen, dass eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen hat, dann meinen sie das auch so. Da hilft auch kein „Aber auf der Rechnung stand…“ – Verträge und AGB sind unerbittlich.

Die Formulierung „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ auf einer Rechnung ist wie der rebellische Teenager, der denkt, er könnte die Regeln ändern. Aber das Gesetz ist hier der ältere, weisere Bruder, der sagt: „Nicht so schnell, Kumpel!“ Gemäß § 271 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Leistung sofort fällig, es sei denn, es wurde eine andere Frist vereinbart. Und wer sind wir, um uns gegen das Gesetz aufzulehnen? Selbst meine Anwaltssoftware scheint von der „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“-Epidemie befallen zu sein 😉

Fazit:

Nun, Sie fragen sich vielleicht: „Was ist das Schlimmste, was passieren könnte?“ Abgesehen von einem schlechten Eindruck im professionellen Geschäftsverkehr, wäre vielleicht eine Abmahnung durch einen Wettbewerber denkbar. Auch wenn mir ein solche noch nicht über den Weg gelaufen ist. Mindestens aber ein Problem – mit ernsten Konsequenzen – könnte es geben, wenn Sie tatsächlich glaube, dass durch den Aufdruck auf die Rechnung eine Änderung der Fälligkeit bewirkt werden könnte und Sie sodann verfrüht Mahngebühren verlangen oder gar gerichtliche Schritte einleiten.

Aber insgesamt gilt: Das Gesetz ist der ältere, weisere Bruder, der immer das letzte Wort hat. Also, halten Sie sich an die Regeln, meiden Sie Abmahnungen und hinterlassen Sie einen guten Eindruck im professionellen Geschäftsverkehr. Und wenn Sie das nächste Mal eine Rechnung mit „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ sehen, können Sie schmunzeln und nochmal in Ihren Vertrag oder die AGB schauen.

Tags: AGB

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