- Das Interview wurde von der ZAP – Zeitschrift für die Anwaltspraxis veröffentlicht und richtet sich an Praktiker.
- Der Fokus lag auf der Computerspielbranche und dem Alltag eines Gamesanwalt.
- Klassische Aufgaben umfassen die Gründung von Start-ups und Beratung bei staatlichen Fördermechanismen.
- Wichtige Tätigkeiten sind das Erstellen von Publishingverträgen für internationalen Vertrieb.
- Ein erfolgreicher Spieleentwickler muss über Deutschland hinaus denken, insbesondere im Mobilspielsektor.
- Die Beratung erstreckt sich auf Kooperations- und Arbeitsverträge, sowie Merchandising und Lizenzen.
- Das vollständige Interview ist online verfügbar.
Heute ging ein spannendes Interview mit mir online, welche der die „ZAP – Zeitschrift für die Anwaltspraxis“ veröffentlicht hat. Die Zeitschrift richtet sich vor allem an Praktiker bei den Rechtsanwaltskollegen.
Im Interview wurden vor allem Fragen zur Computerspielbranche aber auch meinem Alltag als Gamesanwalt gestellt.
Konkretes Beispiel: Was sind klassische Aufgaben eines Juristen, der Gaming-Firmen berät oder die Entwicklung eines Spiels begleitet?
Klassische Fälle sind neben der Gründung von Start-up-Entwicklern und deren Begleitung bei staatlichen Fördermechanismen vor allem, dass man sogenannte Publishingverträge erstellt. Dies um gerade international auch präsent zu sein, es geht um den Vertrieb und das Marketing rund um ein Spiel und um die Nutzungsrechte. Ein Spieleentwickler, der nur Deutschland als Absatzmarkt ansieht, kann nicht überleben, vor allem nicht im Bereich der Mobilspiele. Bei Spieleentwicklern deckt man dann meist die gesamte Bandbreite von Kooperations- bis Arbeitsverträgen ab. Es geht später aber auch um Merchandising bzw. Lizenzen, wenn beispielsweise bekannte Figuren aus einem Spiel vermarktet werden.
Das vollständige Interview gibt es hier.