• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Was sind Security Tokens und was sind Utility Tokens?

Was sind Security Tokens und was sind Utility Tokens?

21. Dezember 2022
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Was sind Security Tokens und was sind Utility Tokens?

21. Dezember 2022
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 14 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
blockchain g6a98bb217 1920

Einleitung: was sind Tokens und wofür werden sie verwendet?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung: was sind Tokens und wofür werden sie verwendet?
2. Welche Risiken gehören zu welcher Art von Token?
3. MLM Systeme und Verkauf von Token
4. Unterliegen Fungible Token der MiCAR?
5. Fazit – warum Security Tokens in Zukunft immer bedeutsamer werden
5.1. Author: Marian Härtel

Tokens sind eine digitale Art von Währung, die zur Durchführung von Transaktionen in einem speziellen Ökosystem eingesetzt wird. Sie werden häufig in verschiedenen Branchen verwendet, um Geld- und Warenbewegungen zu ermöglichen. Tokens können auch als digitale Asset- und Rechnungseinheiten dienen. Im Allgemeinen funktioniert es folgendermaßen: Ein Benutzer schickt seine Token an einen anderen Benutzer oder an eine Gruppe von Benutzern, um die Transaktion abzuschließen. Tokens werden immer beliebter und sind unter anderem beim Blockchain-Crowdfunding sehr gefragt. Bei dieser Art des Crowdfunding schicken Investoren ihre Token an den Entwickler der Blockchain-Plattform, um die Entwicklung voranzutreiben und so auch in das Projekt „investieren“ zu können. Es gibt jedoch unterschiedliche Arten von Tokens mit verschiedensten Funktionen. 

Wichtigste Punkte
  • Tokens sind digitale Währungen, die in speziellen Ökosystemen für Transaktionen verwendet werden.
  • Security Tokens können als Wertpapiere betrachtet werden und bieten Dividendenzahlungen für Investoren.
  • Utility Tokens ermöglichen den Zugang zu Produkten oder Dienstleistungen und sind nicht an Vermögenswerte gebunden.
  • Utility Tokens sind steuerlich als Gutscheine klassifiziert, erleichtern Markteintritte für Unternehmen.
  • Security Tokens sind riskanter wegen volatiler Preisschwankungen und regulatorischer Unsicherheiten.
  • Fungible Tokens unterliegen in Deutschland der MiCAR und müssen strenge regulatorische Anforderungen erfüllen.
  • Security Tokens verändern die Finanzmärkte, bieten größere Transparenz und neue Investitionsmöglichkeiten.

Security Token sind digitale Assets, die durch Investition in verschiedene Vermögenswerte entstehen. Sie sind meist an den Kurs der Vermögenswerte gebunden und können somit als Wertpapiere betrachtet werden. Security Tokens stellen also eine Art digitales Investment dar, ähnlich dem Kauf von Aktien oder Anleihen. Die Investoren erhalten im Gegenzug Dividendenzahlungen oder Zinszahlungen für ihre Investition in den jeweiligen Token. Von Security Tokens profitieren vor allem Unternehmen, da sie damit mehr Kapital beschaffen können als über herkömmliche Anleiheemission oder Aktienausgabemechanismen. Daher ist es mittlerweile für viele Unternehmen möglich, direkt über Security Tokens Kapital zu beschaffen und so neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und zu testen.

Utility Tokens sind digitale Assets, die für bestimmte Zwecke verwendet werden können. Sie bietet Benutzern Zugang zu bestimmten Produkten oder Dienstleistungen auf einer Plattform oder innerhalb eines Ökosystems und erlauben es ihnen beispielsweise, Einkäufe zu tätigen oder Eintrittskarten für Veranstaltungsorte zu erwerben. Utility Token stellen also keine Investments dar, da sie nicht an den Kurs von Vermögenswerten gebunden sind und somit keine Dividendenzahlung geleistet werden müssen. Ein weiterer Vorteil von Utility Tokens ist zudem ihre Flexibilität – benutzerdefinierte Regeln können implementiert werden, um Nutzern bestimmte Vorteile und Funktion innerhalb der Plattform oder des Ökosystems bereitzustellen. Auch Unternehmen profitieren hierbei, indem sie die Preise für Produkte oder Dienstleistung festlegbar machen oder Bonuspunkte vergeben können, um Kundentreueprogramme anzubieten.

Zudem unterliegen Utility Token in der Regel keinen spezifischen regulatorischen Anforderungen. Sie sind zivilrechtlich – und vor allem steuerrechtlich – eher als Gutscheine zu klassifizieren. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen mit einem Utility Token sehr schnell auf den Markt bringen kann, ohne allzu große Aufwände bei der Einhaltung verschiedener Gesetze und Bestimmungen. Außerdem können Utility Tokens auch als Mittel zur Bewertung verwendet werden, indem sie als Zahlungsmittel für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen eingesetzt werden. Dadurch haben Unternehmen die Möglichkeit, Informationen über die Nachfrage nach einem bestimmten Produkt oder Service zu erhalten und somit ihre Entscheidungen in Bezug auf Preise, Marketingstrategien usw. besser abzustimmen. In der heutigen digitalisierten Welt sind Utility Token ein sehr hilfreiches Instrument für Unternehmen, da sie die Kosteneffizienz steigern, Transparenz schaffen und neue Möglichkeiten für Kundengewinnung und -bindung eröffnen. Mit ihnen lassen sich vollkommen neue Ökosysteme schaffen und innovative Geschäftsmodelle entwickeln. 

Das größte Potential von Utility Token liegt jedoch in der Fähigkeit, zahlreiche Prozesse zu automatisieren und damit die Transaktionskosten zu senken. Durch die Nutzung von Blockchain-Technologie können Unternehmen eine sichere und durchgängige digitale Plattform schaffen, um ihren Markt effizienter und profitabler zu gestalten. Beispielsweise kann ein Utility Token dazu beitragen, Dokumente und andere wichtige Details vollständig digitalisiert abzuspeichern, was den Zeitaufwand für eine Transaktion erheblich reduzieren kann. Utility Token sind somit eine nützliche Möglichkeit, um digitale Währungen zu schaffen und ihre Verwendung im Alltag zu erleichtern. Und obgleich es noch kein voll entwickeltes Ökosystem gibt, erkennen immer mehr Unternehmen den Wert dieser Technologie und suchen nach Wegen, um sie nutzen zu können. Es ist daher anzunehmen, dass sich Utility Token als ein unverzichtbarer Bestandteil von digitalen Wirtschaftssystemen etablieren werden.

Welche Risiken gehören zu welcher Art von Token?

Security Tokens weisen ein höheres Risiko auf als Utility Tokens. Security Tokens sind in der Regel mit Vermögenswerten verbunden und können daher zu sehr volatilen Preisschwankungen führen. Da sie immer noch recht neu sind, ist es schwer vorherzusagen, wie sich ihr Wert entwickeln wird. Auch die regulatorische Unsicherheit ist ein Faktor, der das Risiko erhöht. Es besteht die Gefahr, dass Security Tokens gesetzliche Bestimmungen verletzen und diversen Regulierungsauflagen unterliegen. Utility Tokens stellen hingegen ein geringeres Risiko als Security Tokens dar, da sie nicht direkt mit Vermögenswerten verbunden sind. Sie haben normalerweise festgelegte Nutzungsfunktionen und können in den meisten Fällen zurzeit nur innerhalb eines speziellen Ökosystems verwendet werden. Da Utility Tokens keine regulativen Anforderungen erfüllen müssen, besteht immer noch das Risiko, dass der Wert des Token plötzlich sinkt oder dass er aufgrund von technischen Schwierigkeiten unbrauchbar wird. Beide Token-Arten bieten Entwicklern und Investoren Chancen und Risiken. Bevor man entscheidet, ob man in eines dieser Token „investiert“ bzw. diesen erwirbt oder nicht, sollte man die Vorteile und Risiken jeder Art von Token gründlich abwägen und abwägen, ob man bereit ist, dieses Risiko einzugehen. Es ist auch wichtig, die regulatorischen Anforderungen zu kennen und zu verstehen, um zu vermeiden, dass man in ein Token investiert, das nicht den vollen Schutz der Regulierungsbehörden genießt. Es ist auch wichtig, die Liquidität des Token und vor allem es emittierenden Unternehmens  zu überprüfen und sicherzustellen, dass man eine bequeme Möglichkeit hat, Token zu kaufen oder zu verkaufen. Schließlich ist es wichtig zu beachten, dass Investitionen in Token nur als langfristige Investitionen betrachtet werden sollten. Da die Preise von Token sehr volatil sein können, ist es wichtig, einen langfristigen Plan für seine Investitionen zu haben und sich an diesen Plan zu halten. Man sollte versuchen, die Risiken der Investition in Token so gering wie möglich zu halten und nur investieren, wenn man sicher ist, dass man bereit ist, Verluste zu machen. Auf diese Weise kann man verhindern, dass man unter Stress gerät und schlechte finanzielle Entscheidungen trifft.

MLM Systeme und Verkauf von Token

Der Verkauf von Token über Multi-Level-Marketing (MLM) Systeme ist eine gern genutzte Möglichkeit, wie Unternehmen ihre Token an den Markt bringen können. MLM nutzt dabei die Idee des Network-Marketings, um die Bekanntheit und den Wert der Token zu verbreiten. Diese Art von Marketing ist so gestaltet, dass ein Netzwerk von Menschen aufgebaut wird, welches sich durch Mundpropaganda und Empfehlungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen vergrößert. Beim Verkauf von Token über MLM Systeme kann der Käufer auch einen Teil des Gewinns erhalten, den das Unternehmen durch den Verkauf erzielt hat. Dadurch entsteht ein Anreiz für die Person, mehr Token zu kaufen und mehr Menschen in das Netzwerk hinzuzufügen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es beim Kauf von Token über MLM Systeme keine Sicherheit gibt – es besteht immer noch ein Risiko, dass der Wert der Token sinken oder ganz verschwinden kann. Daher sollten Investoren gut überlegen, ob sie bereit sind, dieses Risiko einzugehen.

Unterliegen Fungible Token der MiCAR?

Der Begriff Fungible Token bezieht sich auf digitale Assets, die als ein Ersatz für physische Währungen dienen. Diese Token werden in der Regel auf einer Blockchain verwaltet und können entweder als Zahlungsmittel oder als Wertaufbewahrungsmittel verwendet werden. Fungible Token können auch für Investitionen, Finanzierung und Handel verwendet werden. Die Regulierung von Fungible Tokens hängt jedoch von den jeweiligen Ländern ab. In Deutschland unterliegen Fungible Token nach aktueller Rechtsmeinung der der MiCAR (Markets in Financial Instruments and Regulations). Dies bedeutet, dass Emittenten und Anbieter von digitalen Vermögenswerten an strenge regulatorische Anforderungen gebunden sind und diese erfüllen müssen, um ihre Produkte anbieten zu können. Zu den Hauptanforderungen der MiCAR gehören:

Der Emittent muss

  • über die notwendige Liquidität verfügen, um seine Verpflichtung aus den Tokens zu erfüllen;
  • einen angemessenen Investor Schutz gewährleisten;
  • transparente Angaben über die Ausgabe und Verwaltung des Tokens machen;
  • eine regelmäßige Bewertung des Tokens vornehmen;
  • ein angemessenes Risikomanagement betreiben;
  • Liquiditätsrisiken minimieren;
  • seine finanziellen Verpflichtungen erfüllbar machen;

und

  • muss über ausreichende technische Mittel verfügen, um alle Transaktion im Zusammenhang mit dem Token effizient abzuwickeln.

 

Mit anderen Worten: MiCAR soll im Prinzip sicherstellen, dass jeder Investor, der sich für den Erwerb von Fungible Tokens interessiert, vor Betrug und anderen Risiken geschützt ist und garantiert ihm somit einen fairen Kostenvorteil beim Handel mit dieser Art von Token.

Fazit – warum Security Tokens in Zukunft immer bedeutsamer werden

Security Tokens sind in den letzten Jahren zu einer zunehmend wichtigen Form des digitalen Eigentums geworden. Sie haben das Potenzial, die Wirtschaft und den Finanzmarkt grundlegend zu verändern und Investoren neue Wege der Investition zu eröffnen. Durch die Nutzung von Blockchain-Technologie können Security Tokens auch als digitale Aktien, Anleihen, Investmentfonds und andere Finanzinstrumente fungieren. Utility Tokens hingegen dienen in erster Linie als Mittel der Zahlung für Dienstleistungen oder Produkte innerhalb eines bestimmten Netzwerks. Sie bieten Inhabern Zugang zu Artikeln, Services oder Funktionen des jeweiligen Netzwerks. Aufgrund dieser Unterschiede wird Security Token Offering (STO) immer beliebter und übersteigt Utility Token Offering (UTO) immer mehr an Bedeutung. Security Tokens versprechen eine größere Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Investitionen sowie eine verbesserte Effizienz beim Handel mit Wertpapieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlockchainDienstleistungDigitalEntscheidungenEntwicklungFinanzierungFundingGesetzeInformationInvestitionInvestmentInvestorManagementMarketingMicarModelRegulierungRisikomanagementSicherheitTestTokenWertpapierZinsZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Teil 1 zum Vereinsrecht: Wie gründet man einen Verein?

Artikelreihe: Rechtsprobleme rund um Esport als Verein
29. November 2018

Wie angekündigt folgt heute ein erster Teil einer Artikelserie zu Frage, wie ein Verein gegründet werden kann und wie dieser...

Mehr lesenDetails

Kann Cloudflare zulässig eingesetzt werden?

Kann ein Bußgeld wegen einer Datenschutzpanne gegen eine Kapitalgesellschaft ergehen?
25. März 2021

Das Thema, ob US-amerikanische SaaS-Anbieter zulässigerweise eingesetzt werden können oder ob Produkte wie Jira, Zendesk, diverse CRM System und weiteres...

Mehr lesenDetails

Filesharing: Haftung bei Familienanschluss

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
30. Januar 2019

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing haftet, auch wenn nicht sicher ist,...

Mehr lesenDetails

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
15. Juli 2019

Das Landgericht Frankfurt am Main hat sich gegen die überwiegende Mehrheit deutscher Land- und Oberlandesgerichte gestemmt und einen einstweiligen Verfügungsantrag...

Mehr lesenDetails

ElektroG: Fehlendes Tonnensymbol auf Produkt = wettbewerbswidrig

ElektroG: Fehlendes Tonnensymbol auf Produkt = wettbewerbswidrig
26. August 2019

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die fehlende Abbildung des Hinweises auf das ElektroG, auf der Verpackung des...

Mehr lesenDetails

Brexit und der Datenschutz, Verträge und Dienstleister überprüfen

ITMediaLaw: Http3 auf Litespeed Server
15. September 2020

Anfang des Jahres habe ich bereits in diesem Artikel zum Thema Brexit und  Datenschutz gewarnt. Das war allerdings noch vor...

Mehr lesenDetails

Sind sogenannte Private-Server „illegal“?

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
27. September 2016

Vor kurzem machte die GVU in der Szene der Private-Server Betreiber, also derjenigen, die Spieleserver außerhalb des Originalanbieters, für Onlinespiele...

Mehr lesenDetails

Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts
30. Oktober 2023

Kürzlich hatte ich die Gelegenheit, einen faszinierenden Vortrag über die rechtlichen und ethischen Aspekte der Künstlichen Intelligenz (KI) zu besuchen....

Mehr lesenDetails

Influencer: Einfach jeden Post mit Werbung kennzeichnen?

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
8. April 2019

Nach den aktuellen Urteilen rund um Influencer, die ich in diesem Beitrag einmal ein wenig zusammengefasst habe, erreichten mich ein...

Mehr lesenDetails
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?
Sonstiges

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Gewinnspiele sind eines der beliebtesten Marketinginstrumente im Internet. Influencer, E-Commerce-Shops, SaaS-Unternehmen oder Agenturen nutzen sie, um Reichweite zu erhöhen, Newsletter-Listen...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026

Produkte

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

In dieser Episode sprechen Anna und Max über die rechtlichen Herausforderungen von Blitzskalierung und disruptiven Geschäftsmodellen. Am Beispiel von Plattformen...

Mehr lesenDetails
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung