• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Sonstiges

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was Sie im Bereich IT, Software und Esports wissen müssen

22. September 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
information 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Der richtige Vertragstyp ist entscheidend für den Erfolg von IT-Projekten und Softwareentwicklung.
  • Der Werkvertrag garantiert einen spezifischen Erfolg, während der Dienstvertrag keine Erfolgsgarantie bietet.
  • In der Softwareentwicklung wird oft ein Werkvertrag verwendet, wenn ein fertiges Produkt gefordert ist.
  • Ein Dienstvertrag ist passend, wenn keine spezifischen Endprodukte erforderlich sind, sondern die Arbeitszeit zählt.
  • Im SaaS-Bereich ist ein Werkvertrag für maßgeschneiderte Lösungen üblich; Wartung erfolgt meist über einen Dienstvertrag.
  • Im Esport sollte die Entwicklung eines Turnierformats als Werkvertrag betrachtet werden, während die Eventorganisation einem Dienstvertrag folgt.
  • Vor Vertragsabschluss sollte man sich über die Unterschiede informieren und rechtlichen Rat einholen.

Einleitung: Warum der richtige Vertragstyp entscheidend ist

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung: Warum der richtige Vertragstyp entscheidend ist
2. Softwarentwicklung: Werkvertrag oder Dienstvertrag?
2.1. Werkvertrag in der Softwareentwicklung
2.2. Dienstvertrag in der Softwareentwicklung
3. Freelancer und Programmierung: Flexibilität vs. Zielorientierung
3.1. Werkvertrag für Freelancer
3.2. Dienstvertrag für Programmierer
4. SaaS (Software as a Service): Kundenspezifisch vs. Standard
4.1. Werkvertrag im SaaS-Bereich
4.2. Dienstvertrag im SaaS-Bereich
5. Esport und Games: Turniere und Organisation
5.1. Werkvertrag im Esport
5.2. Dienstvertrag im Esport
5.3. Fazit: Die Wahl des richtigen Vertrags ist entscheidend

In der Welt der Verträge gibt es viele Grauzonen, die oft zu Verwirrung führen können. Besonders im Kontext von IT-Projekten, Softwareentwicklung und anderen technologiegetriebenen Dienstleistungen ist es entscheidend, den richtigen Vertragstyp zu wählen. Zwei der am häufigsten verwendeten Vertragstypen sind der Werkvertrag und der Dienstvertrag. Beide haben ihre eigenen Vor- und Nachteile, aber was unterscheidet sie wirklich voneinander?

Der Werkvertrag, geregelt in den §§ 631 ff. BGB, bezieht sich auf die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder das Erreichen eines bestimmten Erfolgs. Im Gegensatz dazu steht der Dienstvertrag, der in den §§ 611 ff. BGB geregelt ist. Hier verpflichtet sich der Dienstleister zur Leistung der versprochenen Dienste, jedoch ohne einen bestimmten Erfolg zu garantieren.

Die Wahl des richtigen Vertragstyps kann weitreichende Folgen haben, sowohl in finanzieller als auch in rechtlicher Hinsicht. Daher ist es unerlässlich, die Unterschiede und Anwendungsgebiete genau zu kennen. In diesem Artikel werden wir tief in die Materie eintauchen und anhand von Beispielen aus verschiedenen Branchen die Unterschiede verdeutlichen.

Softwarentwicklung: Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Werkvertrag in der Softwareentwicklung

Wenn ein Unternehmen eine spezifische Software entwickeln lässt, die bestimmte Funktionen erfüllen muss, handelt es sich in der Regel um einen Werkvertrag. Der Entwickler ist verpflichtet, ein funktionierendes Endprodukt zu liefern. Hierbei sind Meilensteine und Abnahmeprozesse besonders wichtig, um den Erfolg des Werks zu messen.

Dienstvertrag in der Softwareentwicklung

Wenn jedoch ein Softwareentwickler lediglich für eine bestimmte Zeit eingestellt wird, um an verschiedenen Projekten zu arbeiten, ohne dass ein spezifisches Endprodukt gefordert ist, liegt eher ein Dienstvertrag vor. In diesem Fall ist die Arbeitszeit des Entwicklers das Hauptaugenmerk, nicht das Endprodukt.

Freelancer und Programmierung: Flexibilität vs. Zielorientierung

Werkvertrag für Freelancer

Ein Freelancer, der beauftragt wird, eine Website zu erstellen, arbeitet in der Regel auf Basis eines Werkvertrags. Der Erfolg ist hier klar definiert: eine funktionierende Website. Oftmals sind hier auch spezifische Deadlines und Qualitätsstandards festgelegt.

Dienstvertrag für Programmierer

Ein Programmierer, der für allgemeine Coding-Aufgaben eingestellt wird, ohne dass ein bestimmtes Endprodukt erwartet wird, arbeitet auf Basis eines Dienstvertrags. Hier steht die Arbeitsleistung im Vordergrund, und es gibt in der Regel keine spezifischen Erfolgskriterien.

SaaS (Software as a Service): Kundenspezifisch vs. Standard

Werkvertrag im SaaS-Bereich

Wenn ein SaaS-Anbieter eine maßgeschneiderte Lösung für ein Unternehmen entwickelt, kann dies als Werkvertrag angesehen werden. Der Anbieter ist verpflichtet, eine Softwarelösung zu liefern, die den vereinbarten Anforderungen entspricht.

Dienstvertrag im SaaS-Bereich

Die laufende Wartung und Aktualisierung der Software würde jedoch eher unter einen Dienstvertrag fallen. Hier wird der Dienstleister für seine Zeit und Expertise bezahlt, unabhängig davon, ob neue Features hinzugefügt werden oder nicht.

Esport und Games: Turniere und Organisation

Werkvertrag im Esport

Die Entwicklung eines speziellen Esport-Turnierformats könnte als Werkvertrag betrachtet werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, ein Turnier zu organisieren, das den festgelegten Kriterien entspricht.

Dienstvertrag im Esport

Die allgemeine Organisation und Durchführung von Esport-Events fällt eher unter einen Dienstvertrag. Hier steht die Dienstleistung im Vordergrund, und es gibt keine Garantie für den Erfolg des Events.

Fazit: Die Wahl des richtigen Vertrags ist entscheidend

Dies sind nur einige Beispiele, die den Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag verdeutlichen. Die Wahl des richtigen Vertragstyps ist entscheidend für den Erfolg eines Projekts und kann auch rechtliche Auswirkungen haben. Daher ist es ratsam, sich vor Vertragsabschluss ausführlich zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Tags: DienstleistungEntwicklerEntwicklungEsportEsportsFreelancerSaasserviceSoftwareVerträge

Beliebte Beträge

Schlechtes WLAN im Urlaub? Reisepreisminderung!

Schlechtes WLAN im Urlaub? Reisepreisminderung!
22. Juli 2019

Das Thema WLAN beschäftigt Menschen auch im Urlaub und somit auch Gerichte, wenn sich über Minderungen des Reisepreises gestritten wird....

Mehr lesenDetails

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?
13. Juni 2024

In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen Mandanten Opfer von Überweisungsbetrug geworden sind und auf gefälschte Rechnungen mit...

Mehr lesenDetails

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen
30. Januar 2024

Als Rechtsanwalt, der sich üblicherweise auf konkrete Rechtsfragen in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht konzentriert, widme ich mich in...

Mehr lesenDetails

Der ‚Letter of Intent‘ entmystifiziert: Der Unterschied zwischen LOI und MOU

Der ‚Letter of Intent‘ entmystifiziert: Der Unterschied zwischen LOI und MOU
22. Juni 2023

Ein "Letter of Intent" (LOI) oder ein "Memorandum of Understanding" (MOU)? Diese Begriffe haben wir alle schon einmal gehört, aber...

Mehr lesenDetails

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.
29. Dezember 2022

Welche Gesetze sollte man beachten, um gegen keine Urheberrechte zu verstoßen? In Deutschland ist das Urheberrecht durch ein komplexes Thema....

Mehr lesenDetails

Die 5 Auslegungsregeln für Verträge, die jeder kennen sollte!

Die 5 Auslegungsregeln für Verträge, die jeder kennen sollte!
5. Januar 2023

Regel Nr. 1: Zweifel sollten immer zu Lasten des Verwenders gehen Die erste der fünf Auslegungsregeln, die jeder kennen sollte,...

Mehr lesenDetails

Wann kommt endlich der BGH in Sachen FernUSG und Coaching-Verträge zum Zug?

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
6. September 2024

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil (OLG Stuttgart, Urteil v. 01.08.2024 - 4 U 101/24) einen Coaching-Vertrag wegen...

Mehr lesenDetails

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!
28. Juli 2023

In der heutigen digitalen Welt stolpern wir oft über den Begriff "IT/IP" (Informationstechnologie/Intellectual Property). Dieser Begriff bezieht sich auf das...

Mehr lesenDetails

Deepfakes: Eine juristische Betrachtung

Deepfakes: Eine juristische Betrachtung
15. Juni 2023

Was sind Deepfakes? Deepfakes sind mittels künstlicher Intelligenz generierte Fälschungen von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen. Grundlage der Technik ist sogenanntes...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 9 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Marian Härtel: Der ideale Partner für Blockchain-Projekte
Marian Härtel: Der ideale Partner für Blockchain-Projekte
Founder berät Founder
Founder berät Founder
Meine wichtigsten Prinzipien
Meine wichtigsten Prinzipien
VSOP Programm

VSOP Programm

26. Juni 2023

Virtual Stock Ownership Plan (VSOP) ist ein Begriff, der in der Unternehmenswelt immer häufiger zu hören ist, insbesondere in Start-ups...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Bundesgerichtshof (BGH)

25. Juni 2023
Quellensteuer

Quellensteuer

16. Oktober 2024
Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR)

Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR)

27. Juni 2023
Datensparsamkeit

Datensparsamkeit

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

247f58c28882e230e982fa3a32d34dea

Digital sovereignty: Europe’s path to a self-determined digital future

8. Dezember 2024

In this exciting episode of the itmedialaw.com podcast, we take a deep dive into the highly topical subject of digital...

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025

This insightful 20-minute podcast episode by and with me explores the complex topic of copyright in the digital age. The...

43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

This episode of the ITmedialaw.com podcast is all about the importance of legal advice for startups. Host Marian Härtel talks...

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • Meinung/Glosse
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung