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Wettbewerbswidrige Irreführung durch Behaupten einer Markeninhaberschaft?

29. August 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Ein hochinteressantes neues Urteil, welches unter Juristen auch bereits lebhaft diskutiert wird, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gefällt. Dabei geht es um die Frage, ob wettbewerbswidrig ist, zu behaupten Inhaber einer bestimmten Marke zu sein, wenn man dies in der Tat nicht ist.

Wichtigste Punkte
  • Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass falsche Markeninhaberschaft wettbewerbswidrig ist.
  • Behauptungen über Markeninhaberschaft müssen der Wahrheit entsprechen, um Irreführung zu vermeiden.
  • Eine Lizenz zur Nutzung einer Marke rechtfertigt nicht die Behauptung, Inhaber zu sein.
  • Irreführung kann Verbraucher zu nicht informierten geschäftlichen Entscheidungen führen.
  • Das Gericht überträgt damit Verantwortung auf Unternehmen, ihre Markenrechte zu prüfen.
  • Die Entscheidung betrifft sowohl Unternehmen als auch Juristen in Bezug auf Unternehmenskommunikation.
  • Die wirtschaftliche Bedeutung einer Marke beeinflusst die Kaufentscheidung der Kunden.

Das Oberlandesgericht bejahte diesen Umstand und liest dabei auch nicht gelten, dass die Beklagten sehr wohl das Recht zum Nutzen der Marke hatte und mit dem Markeninhaber auch gesellschaftsrechtlich verbunden ist.

Die Beklagte hatte klar behauptet, Inhaberin einer bestimmten Marke zu sein. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn man nur eine Lizenz zur Nutzung der Marke hat. Die dadurch hervorgerufene Fehlvorstellung führt laut dem Gericht auch zu einer relevanten Irreführung im Sinne von § 5 UWG, da sie den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen kann, die er ansonsten nicht getroffen hätte.

Die Behauptung eines Unternehmens, Inhaber einer Marke zu sein, könne dazu führen, dass der Verkehr diesem Unternehmen eine gewisse, durch die Markeninhaberschaft dokumentierte wirtschaftliche Bedeutung beimisst, was wiederum auf die Kaufentscheidung ausstrahlen würde. Das OLG schloss sich damit der Rechtsauffassung der Vorinstanz an und dürfte Unternehmen und Juristen nun eine große Aufgabe erteilen, entweder die Inhaberschaft von Markenrechten oder die eigene Unternehmenskommunikation/Werbung zu überarbeiten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: FrankfurtGesellschaftsrechtKaufentscheidungLizenzMarkenrechtMarktteilnehmerOberlandesgericht Frankfurt am MainVerbraucher

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