Marian Härtel
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Studie zu Gewalt in Spielen - kein Zusammenhang mit Verhalten der Spieler

Das Thema “Gewalt in Computerspielen” ist wahrscheinlich so alt, wie sonst kaum ein Thema in der Computerspielindustrie. Schon 2008/2009 musste ich, als Rechtsreferendar für die geschätzten Kollegen Prof. Dr. Malte Behrmann, ein Verfassungsrechtsgutachten zum damals sogenannten Killerspielparagraphen (§ 131a StGB) schreiben. Leider kann ich das Gutachten nicht mehr bei mir finden. Sollte es jemand noch haben (geschrieben von damals noch Diplom Jurist Marian Härtel), würde ich mich über eine Zusendung per E-Mail sehr freuen! Es kam schon damals, auf über 30 Seiten, zu dem Ergebnis, dass gegen die Norm massive verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen würden. Inzwischen hat sich die Rechtslage in der Bundesrepublik konsolidiert. Die Meinung, gewalttätige Computerspiele, wie Counter Strike oder Call of Duty würden auch zu erhöhter Gewaltbereitschaft der Spieler führen, ist jedoch immer noch weit verbreitet und im Esport beispielsweise ein Grund dafür, dass zahlreiche renommierte Sponsoren eher auf FIFA setzen, anstatt auf viel beliebtere Shooter-Spieler.

Eine britische Studie widerlegt diese Annahme nun großangelegt. Untersucht wurden dabei über 1000 Teilnehmer zwischen 14 Jahren und 15 Jahren.

Die, meiner bescheidenen Meinung nach, sehr sorgfältig durchgeführte Studie, die auch Risikofaktoren und Abweichungen beachtet, kam zu dem Ergebnis, dass es keine Korrelation zwischen dem Spielen gewalttätiger Spiele und gewalttätigen Verhalten der Spieler geben würde. Die Studie ist sehr interessant zu lesen und jeder, der mit Sponsoren im Esport, mit Entscheidern in der Politik oder mit Eltern/Lehrern etc. in sonstigen Diskussion zu tun hat, sollte sich die Studienund deren Ergebnisse durchlesen. Meinungen dazu würden mich natürlich auch sehr interessieren.

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    Marian Härtel

    Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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