Im Geschäft der Abmahnungen gibt es immer wieder Höhen und Tiefen und bestimmte Themen sind aktueller als andere. Woran das liegt, ist schwer zu sagen. Hin und wieder hat man das Gefühl, es würde daran liegen, dass sich bestimmte Themen, wenn es denn einmal gehäufte Abmahnungen gibt, herumsprechen, nur damit diese ein paar Monate später wieder vergessen werden.
Umso wichtiger ist es, dass gerade bei Onlinehändlern eine saubere Prüfung der eingesetzten Software und der Geschäftsabläufe erfolgt, damit das Risiko einer Abmahnung verringert werden kann. Wirklich ausschließen kann es wohl keiner.
Aktuell ist wieder das Thema Grundpreis sehr hoch angesiedelt und es gibt wieder Abmahnungen für sämtliche denkbaren Vertriebsplattformen. Besonders betroffen sind dabei Produkte, bei denen oft gar nicht daran gedacht wird, dass deren Verkauf zu einer Verpflichtung der Grundpreisangabe, übrigens in unmittelbarer Nähe zum Endpreis, notwendig ist.
Das betrifft vor allem Produkte, die nach Längen, Größen oder sonstigen Mengen verkauft werden, auch wenn diese nicht besonders zugeschnitten werden oder gar in anderen Größen verfügbar sind. Zu denken sind dabei an Folien, aber auch an Decken, Planen und dergleichen. Natürlich gilt dies auch für Flüssigkeiten, Nahrungsergänzungsmitteln (wie Pillen!) und vieles weiteres.
Ebenfalls übersehen wird, dass der Grundpreis natürlich auch bei Suchmaschinen und Preisvergleichsseiten sofort erkennbar ist, weswegen Einträge überprüft werden sollten, bevor diese veröffentlicht werden.
Es gibt noch zahlreiche weitere Fallen, die man schnell übersehen kann. Eine sorgsame Überprüfung sowohl der Produkt, als auch der Angebote im eigenen Onlineshop oder auf sonstigen Vertriebsplattformen, kann aber schnell dazu führen, dass man das eigene Risiko, und somit Arbeit und Kosten, merkbar reduziert.