Zur Frage ob Lootboxen als Glücksspiel zu werten sind, habe ich bereits hier etwas geschrieben. Ein paar provokante Rechtsausführungen zum Free2Play Modell hingegen findet man in diesem Artikel.
Vor kurzem habe ich zusätzlich dem geschätzten Kollegen Nedžad Hurabašić Rede und Antwort gestanden und dieser hat daraus einen Artikel bei Bild+ gezaubert. Den Artikel kann man hier nachlesen, man braucht jedoch z.B. einen Tagespass aus der Bildzeitung dafür.
„Bislang gibt es zu dem Thema keine verwaltungsgerichtliche Entscheidung, soweit es mir bekannt ist“, erklärt IT-Rechtsanwalt Marian Härtel. „Die gesetzlichen Definitionen und Entscheidungen zu Poker und den Greifarmspielen lassen aber vermuten, dass Gerichte wohl contra Lootboxen entscheiden würden.“
Übrigens hat zu dem Thema nun auch Google reagiert und verlangt ebenso die Offenlegung der Chancen bei Lootboxen. Siehe dazu diesen Artikel.