• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • in**@********aw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games

5. Dezember 2022
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
non fungible token gd2f29ffa3 1280
Wichtigste Punkte
  • Der Newzoo Global Games Market Report zählte 2022 weltweit 3,2 Milliarden Online-Spieler.
  • Play to Earn Games ermöglichen Spielern, durch Token für Spielbeiträge finanziell belohnt zu werden.
  • Erworbene NFTs werden steuerrechtlich als Kunstobjekte und Vermögensgegenstände klassifiziert.
  • Transaktionsgebühren bei Weiterverkäufen von virtuellen Gegenständen liegen zwischen 2,5% und 10%.
  • Einkünfte aus Play to Earn Games müssen versteuert werden, wenn sie die Freigrenzen überschreiten.
  • Die steuerliche Bewertung von Play to Earn Games erfordert spezielle Beratung durch Fachanwälte oder Steuerberater.
  • Richtige Dokumentation aller Kosten ist wichtig für die Steuererklärung.

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Was sind Play to Earn Games?
3. Welche Kosten entstehen bei Play to Earn Games?
4. Wie sind die erworbenen NFTs steuerrechtlich zu bewerten?
5. Muss man Einnahmen bei Play to Earn Games versteuern?
5.1. Author: Marian Härtel

Von der ersten Spielekonsole im Jahre 1972 bis hin zu Millionen von Spielen auf dem Smartphone hat sich in der digitalen Spielwelt einiges verändert. Der Newzoo Global Games Market Report zählt 2022 weltweit rund 3,2 Milliarden Online-Spieler. Spieleentwickler machen sich diesen Markt zunutze und entwickeln stets neue Spielkonzepte, indem sie neue Bereiche miteinander verbinden. Mit der Verknüpfung der Bereiche Spiele, NFT und der dezentralen Finanzwirtschaft (DeFi) soll es nun endlich jedem Spieler möglich sein, beim Spielen Geld zu verdienen (sog. “Play-to-Earn-Games”). Ob der spaßige Nebenverdienst für den einen oder anderen Gamer eine Arbeit darstellt oder nicht, ist den Finanzbehörden egal. Wer seine Einnahmen bei der Steuererklärung nicht oder nicht korrekt angibt, dem drohen strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Play to Earn Games funktionieren und wie man solche Spiele steuerrechtlich bewerten muss.

Was sind Play to Earn Games?

Play to Earn Game (zu deutsch: „Spielen, um zu verdienen”) ist ein auf Blockchain-basiertes Spielkonzept, bei dem die Spieler für Beiträge im Ökosystem durch virtuelle Werteinheiten (sog. Token) belohnt werden und die Möglichkeiten haben, Teile der virtuellen Welt zu erwerben. Bei den Beiträgen im Ökosystem handelt es sich um die Rechenleistung im Netzwerk, wobei die Tokens eine Dokumentation ihrer Rechenleistung darstellen (Tokenisierung). Hierfür werden NFT als Werteinheit eingesetzt (sog. NFT-Games; Was NFTs sind, erfahren Sie hier). Sie speichern Transaktionen, Vermögenswerte und Besitzverhältnisse dezentral. D.h. diese virtuellen Werteinheiten werden weder von einer staatlichen Zentralbank oder öffentlichen Stelle kontrolliert, noch besitzen sie den gesetzlichen Status einer Währung. Sie können innerhalb der Netzwerke oder in der realen Welt gegen anerkannte Werteinheiten getauscht werden.

Welche Kosten entstehen bei Play to Earn Games?

Anwender der “Play to Earn Games” können bei manchen Spielen dazu verpflichtet werden, bestimmte Dienstleistungen zu kaufen, um am Spiel teilnehmen oder voranschreiten zu können. Weiterhin kann der Anwender Grundstücke, Gegenstände (sog. Items) oder eine benutzerdefinierte Darstellung seiner Grafikfigur (sog. Skins) erwerben. Die im Spiel erworbenen virtuellen Gegenstände oder Grundstücke können zerstört und nicht ersetzt werden.  Bei Weiterveräußerung entstehen Transaktionsgebühren zwischen 2,5% und 10% des Kaufpreises. Diese Gebühren, Investitionskosten und Verlustrechnungen können bei der Steuererklärung eine wichtige Rolle spielen und sollten daher dokumentiert und sicher abgespeichert werden.

Wie sind die erworbenen NFTs steuerrechtlich zu bewerten?

NFTs werden steuerrechtlich wohl als Kunstobjekte bewertet und gehören zu den sonstigen Vermögensgegenständen. Je nachdem, wie ein NFT erlangt wurde, erfolgt eine andere steuerrechtliche Bewertung. Sie werden bei der Einkommensteuererklärung in den Anlagen SO zu den sonstigen Einkünften unter laufenden Einkünften oder als private Veräußerungsgewinne eingetragen. Ausnahmen gelten bei gewerblichen Tätigkeiten. 

Muss man Einnahmen bei Play to Earn Games versteuern?

Sie haben bei Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn die Erträge über den Freigrenzen liegen. Wie die Einnahmen und Ausgaben bei Play to Earn Games zu beurteilen sind, ist aufgrund der technologischen Entwicklung und dem starren deutschen Steuersystem nicht eindeutig festzulegen. Eine allgemeingültige steuerliche Bewertung zu allen “Play to Earn Games” ist daher nicht möglich und erfordert eine gesonderte Beleuchtung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater. 

Haben Sie noch Fragen bzgl. der Besteuerung von Kryptowährungen? Ich berate dabei Unternehmen gerne ausführlich zu diesen Themen. Als IT-Rechtsanwalt und Unternehmensberater kenne ich mich bestens auf den Gebieten der Kryptotechnologie und Online-Spiele aus. Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie ein kostenloses Kennenlerngespräch.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BankBlockchainDienstleistungDigitalEntwicklungInvestitionIT-RechtKIKryptowährungSmartphoneSpieleentwicklerSteuerberaterTokenUrteileZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Wieder zurück

Wieder zurück
8. Mai 2023

Liebe Leserinnen und Leser, das Warten hat ein Ende! Nach einer erholsamen Auszeit bin ich nun zurück und bereit, wieder...

Mehr lesenDetails

Reaction-Videos auf YouTube/Twitch zulässig?

youtube 3503481 960 720
9. Februar 2023

Wer meinen Blog regelmäßig verfolgt, der hat bestimmt mitbekommen, dass ich auch gerne immer echte Verfahren oder Rechtsfragen aus meinem...

Mehr lesenDetails

#BettercallMarian vs. Better Call Saul: Wann wird ein Hashtag zur Markenverletzung?

#BettercallMarian vs. Better Call Saul: Wann wird ein Hashtag zur Markenverletzung?
1. Dezember 2023

In meinem neuesten LinkedIn-Beitrag, den Sie hier finden, habe ich das zweite Video meiner Serie mit 1Pitch zu Influencern und...

Mehr lesenDetails

Rechtsberatung mit KI-Unterstützung: Anwaltsblog jetzt mit ChatGPT-4

Rechtsberatung mit KI-Unterstützung: Anwaltsblog jetzt mit ChatGPT-4
31. März 2023

Liebe Leserinnen und Leser, als Anwalt ist es meine Aufgabe, Sie bei rechtlichen Fragen und Problemen zu beraten und zu...

Mehr lesenDetails

Gefälschte Rechnungen und falsche IBAN-Überweisungen

Achtung vor Fake-Streamingangeboten
1. Juli 2024

Als erfahrener Rechtsanwalt für IT- und Medienrecht betreue ich regelmäßig Fälle von Rechnungsbetrug und fehlgeleiteten Überweisungen. In diesem ausführlichen Blogbeitrag...

Mehr lesenDetails

Co-Produktionsverträge in der Gamesbranche: Ein Leitfaden für Entwickler

Co-Produktionsverträge in der Gamesbranche: Ein Leitfaden für Entwickler
7. Juni 2023

Einleitung Die Gamesbranche ist ein dynamisches und komplexes Feld, das ständig neue Herausforderungen und Möglichkeiten bietet. Eine dieser Möglichkeiten ist...

Mehr lesenDetails

Händler muss nicht auf Sicherheitslücken bei Smartphones hinweisen

Händler muss nicht auf Sicherheitslücken bei Smartphones hinweisen
1. November 2019

Ein durchaus interessantes Urteil für Händler aller Art kommt heute aus Köln. Die Ausführungen lassen sich wohl durchaus auf die...

Mehr lesenDetails

Gaming in China – Session zum Jugendschutz und zur Limitierung von Spielen im Reich der Mitte

Gaming in China – Session zum Jugendschutz und zur Limitierung von Spielen im Reich der Mitte
26. Oktober 2021

Vor allem Kinder und Jugendliche werden vom Bildschirm angezogen, wobei Online-Spiele, die nie enden und bei denen man virtuell Freunde...

Mehr lesenDetails

Weihnachten: Anspruch gegen Eltern?

Weihnachten: Anspruch gegen Eltern?
23. Dezember 2018

Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass im Grundsatz ein Anspruch gegen die Kirche auf unerfüllte Gebete bestehen könnte, habe...

Mehr lesenDetails
Einkommensteuergesetz (EStG)

Einkommensteuergesetz (EStG)

9. November 2024

Historische Entwicklung und Bedeutung Das Einkommensteuergesetz wurde ursprünglich am 29. März 1920 erlassen und erfuhr seine letzte große Neufassung im...

Mehr lesenDetails
Laufzeitklausel

Laufzeitklausel

15. Oktober 2024
Schiedsklausel

Schiedsklausel

15. Oktober 2024
Projekt-Gesellschaft / Projekt-GmbH

Projekt-Gesellschaft / Projekt-GmbH

26. Juni 2023
Domainregistrierungsvertrag

Domainregistrierungsvertrag

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung