Seit gestern gibt es die Angebote des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesfinanzhofes, des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts auch auf dem Social-Media-Netzwerk Mastodon. Die obersten Gerichtshöfe des Bundes werden künftig zusätzlich zu den bisherigen Verbreitungswegen alle von ihnen herausgegebenen Pressemitteilungen auch auf ihren jeweiligen Mastodon-Accounts veröffentlichen. Diese Accounts werden unter der Mastodon-Instanz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) betrieben und sind unter folgenden Adressen abrufbar:
- Bundesgerichtshof: https://social.bund.de/@BGH_Bund
- Bundesverwaltungsgericht: https://social.bund.de/@bverwg_de
- Bundesfinanzhof:https://social.bund.de/@bundesfinanzhof
- Bundesarbeitsgericht:https://social.bund.de/@bundesarbeitsgericht
- Bundessozialgericht:https://social.bund.de/@bundessozialgericht
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