• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • in**@********aw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

OLG Braunschweig: Online-Glücksspiel gibt Geld zurück!

7. März 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
gambling games 384x192 1 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Deutsche Gerichte unterstützen zunehmend Online-Glücksspieler in aktuellen Rechtsstreitigkeiten.
  • Das Landgericht Frankfurt am Main hat kürzlich bedeutende Hinweise zur Einbindung von AGB gegeben.
  • Ein Spieler aus Braunschweig forderte seine Verluste von über 40.000 Euro zurück.
  • Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig, die den Anbieter verurteilte.
  • Ein wirksamer Vertrag wurde festgestellt, da die Unzulässigkeit des Glücksspiels gegeben war.
  • Das Gericht stellte fest, dass der Anbieter das Verbot nicht nachweisen konnte.
  • Revision zum BGH wurde zugelassen, was für ähnliche Verfahren in Deutschland von Bedeutung ist.

Nun dreht sich wohl wieder die Rechtsprechung dahingehend, dass deutsche Gerichte auf der Seite von Online-Glücksspielern stehen. Nachdem vor ein paar Jahren noch derartige Urteile (siehe auch dieses Urteil)an der Tagesordnung waren, gab es vor kurzem vom Landgericht Frankfurt am Main eine beeindruckende Entscheidung, die auch wichtige Punkte zur Beratung ob und wie AGB eingebunden werden sollten, bietet. Nun gibt auch eine erste Entscheidung eines Oberlandesgerichtes. Ein Spieler aus Braunschweig verlor in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 Euro bei Casino-Glücksspielen und wollte sich diese Verluste nun zurückholen. Auf die Klage des Spielers hat das Landgericht Braunschweig den maltesischen Anbieter verurteilt und ist insoweit nun vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt worden, das die Berufung des Anbieters zurückgewiesen hat.

Die Begründung weicht jedoch von der des Landgerichts Frankfurt ab und stellt im Wesentlichen darauf ab, dass aufgrund der Unzulässigkeit des Glücksspiels ein wirksamer Vertrag vorliege. Das Gericht kommt über Ausführungen zum Gerichtsstand (der nicht über die AGB auf Malta übertragen wurde) und diverse Ausführungen zum hier relevanten Kondiktionsanspruch auch zu der Frage, inwieweit die Entscheidung des BGH vom 13.09.2022 – XI ZR 515/21 – zu einem Rückzahlungsanspruch gegen einen Zahlungsdienstleister hier anwendbar ist.

Im Ergebnis sah das Gericht den Rückzahlungsanspruch als begründet an, da nach damaliger Rechtslage das Anbieten von Online-Glücksspielen in Niedersachsen verboten war. Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht aus dem bloßen Hinweis in der Werbung oder auf der Homepage des Veranstalters, dass sich das Spielangebot nur an Einwohner Schleswig-Holsteins richte, da sich daraus nicht zwingend ergebe, dass die Spielteilnahme für Teilnehmer aus anderen Bundesländern verboten sei.

Das Gericht problematisierte auch die Frage der Kenntnis vom Verbot, kam aber zu dem Ergebnis, dass der Anbieter nicht habe nachweisen können, dass der in Braunschweig wohnende Kläger anderweitig Kenntnis vom Verbot erlangt habe. Insofern ähneln sich die Entscheidungen aus Frankfurt und Braunschweig. Der pauschale Verweis auf Medienberichte genügte zum Nachweis der Kenntnis nicht, da der Kläger diese nicht zwangsläufig wahrgenommen hatte und auch nicht wahrnehmen musste.

Wichtig dürfte sein, dass das OLG Braunschweig wegen der Bedeutung für zahlreiche ähnliche Verfahren in Deutschland die Revision zum BGH zugelassen hat.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBeratungBGHEntscheidungenFrankfurtKlageLandgericht Frankfurt am MainRechtsprechungSchleswig-HolsteinUrteile

Weitere spannende Blogposts

Juristische Perlen zum Wochenende

Juristische Perlen zum Wochenende
7. Juni 2019

Anscheinend ist heute allen zu warm. Die spannenden Urteile fallen diese Woche aus und mir ist im Büro auch zu...

Mehr lesenDetails

Fortnite, Tänze und das deutsche Recht?

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
19. Dezember 2018

Gestern wurde bekannt, dass Alfonso Ribeiro, den meisten wohl besser bekannt als der Charakter Carlton Banks aus der Serien "Der...

Mehr lesenDetails

Agile Entwicklung und Festpreisprojekte: Vertragsrechtliche Herausforderungen für IT-Dienstleister

Agile Entwicklung und Festpreisprojekte: Vertragsrechtliche Herausforderungen für IT-Dienstleister
14. Oktober 2024

Die Kombination von agiler Softwareentwicklung und Festpreisprojekten stellt IT-Dienstleister vor besondere vertragsrechtliche Herausforderungen. Einerseits erfordert die agile Methodik Flexibilität und...

Mehr lesenDetails

Keine Steuerbefreiung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG für ausländischen Investmentfonds

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.
4. März 2020

Die nur auf inländische Investmentfonds anwendbare Steuerbefreiungsvorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG a.F. ist mit der Kapitalverkehrsfreiheit...

Mehr lesenDetails

Wie Startups finanziert werden: Eine Übersicht von Seed bis Venture Kapital

Wie Startups finanziert werden: Eine Übersicht von Seed bis Venture Kapital
28. April 2023

Jedes Startup braucht finanzielle Unterstützung, um zu wachsen und seine Ideen umzusetzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Startups zu finanzieren,...

Mehr lesenDetails

Externe Datenschutzbeauftragte handeln gewerblich

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.
24. März 2020

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist gewerblicher Unternehmer, auch wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil...

Mehr lesenDetails

Als Freelancer die eigene Arbeit professionalisieren?

Als Freelancer die eigene Arbeit professionalisieren?
6. März 2020

In Deutschland gibt es immer mehr Freelancer und da die allgemeine Corona-Hysterie das Remote-Arbeiten weiter befördert, könnten immer mehr Menschen...

Mehr lesenDetails

Individuelles Angebot anfordern

Individuelles Angebot anfordern
18. Mai 2020

Ich versuch stets meine Seite weiterzuentwickeln und die Kommunikationsmöglichkeiten zu erhöhen. Ich bin zwar stets als Rechtsanwalt über diverse Social...

Mehr lesenDetails

Bundesregierung und Esport: Kein eigene Gutachten zur Anerkennung als Sport

pexels photo 896851 1
25. August 2020

Die Bundesregierung hat laut eigener Aussage keine gesonderten Gutachten zur Frage der Anerkennung von  Esport in Auftrag gegeben. Hinsichtlich der...

Mehr lesenDetails
Force Majeure

Kommanditist

10. November 2024

Rechtliche Definition und Entstehungskontext Der Kommanditist ist ein zentrales Rechtsinstitut im Gesellschaftsrecht der Kommanditgesellschaft (KG). Als Gesellschafter mit beschränkter Haftung...

Mehr lesenDetails
98b343eb e2c4 445a 93ee 0358fd3c6da6 20245689

Abstraktionsprinzip

29. März 2025
stille Beteiligung

stille Beteiligung

25. Juni 2023
Telemediengesetz  (TMG)

Telemediengesetz (TMG)

27. Juni 2023
Force Majeure

Force Majeure

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024

This informative podcast offers a comprehensive insight into the legal challenges faced by start-ups when expanding internationally. The experienced lawyer...

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

In this captivating episode of the podcast "The Unconventional Lawyer", we delve into the world of a lawyer who is...

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

First test episodeDear readers, I am delighted to present the first test run of our brand new IT Media Law...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung