Die Bundesregierung hat laut eigener Aussage keine gesonderten Gutachten zur Frage der Anerkennung von Esport in Auftrag gegeben. Hinsichtlich der möglichen Anerkennung des Esports verfolge die Bundesregierung die rechts- und sportwissenschaftlichen Gutachten und Publikationen, die Rechtsprechung, die Entwicklungen in anderen Staaten und die unter anderem durch die Medien transportierte gesellschaftspolitische Diskussion in Deutschland aufmerksam. Dies gilt insbesondere für Beschlüsse und Positions- und Argumentationspapiere der im Bundestag vertretenen Parteien, des Internationalen Olympischen Komitees, des Deutschen Olympischen Sportbundes, des eSport Bundes Deutschland e.V. und des Verbandes des “game”-
Für zusätzliche Gutachten der Bundesregierung bestehe daher kein Anlass. Das gelte insbesondere, da die Rahmenbedingungen der Anerkennung von Esport der Autonomie des organisierten Sports unterfallen würden und die Anerkennung von Esport als Sportart keine staatliche Aufgabe sei.
Die gesamt Antwort auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion findet man hier. Wen die aktuell Rechtslage aus Sicht eines Esport-Anwaltes interessant findet zwei meiner Beiträge hier und hier.