• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Die wachsende Beliebtheit von „Just Chatting“ bei Influencern und Streamern

16. August 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
influencer 4202697 1280
Wichtigste Punkte
  • Die Kategorie Just Chatting gewinnt an Beliebtheit bei Influencern und Streamern auf Twitch und sozialen Medien.
  • Authentische Inhalte fördern enge Beziehungen zwischen Influencern und ihrer Community.
  • Die Einhaltung von Richtlinien der Plattformen ist entscheidend für die verantwortungsvolle Ansprache der Community.
  • Risiken wie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten können zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien erfordert notwendige Rechte und Lizenzen.
  • Negative Informationen über Wettbewerber können Abmahnungen nach dem UWG nach sich ziehen.
  • Die Diskussionen über die Zukunft der Influencer-Marketing-Branche nehmen zu, insbesondere durch neue Trends.

Die wachsende Beliebtheit von „Just Chatting“ bei Influencern und Streamern

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die wachsende Beliebtheit von „Just Chatting“ bei Influencern und Streamern
2. Die Risiken von „Just Chatting“
3. Reaction Videos und ihre juristischen Implikationen
4. Persönlichkeitsrechte und Kunsturhebergesetz: Verborgene Fallstricke bei Reaction-Videos
5. Urheberrecht und Abwertung von Konkurrenten: Abmahnungen nach dem UWG
5.1. Author: Marian Härtel

Die Kategorie „Just Chatting“ auf der Plattform Twitch hat sich in den letzten Jahren zu einer der beliebtesten Nicht-Gaming-Kategorien entwickelt. Diese Kategorie ermöglicht es Streamern und Influencern, über verschiedene Themen wie Nachhaltigkeit, Politik oder Liebe zu diskutieren und eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Die Beliebtheit von „Just Chatting“ ist nicht nur auf Twitch beschränkt, sondern auch auf anderen sozialen Medien wie Instagram und TikTok zu beobachten. Influencer und Streamer nutzen diese Plattformen, um ihre Persönlichkeit zu präsentieren und eine enge Beziehung zu ihrer Community aufzubauen. Durch authentische Inhalte und offene Diskussionen können sie ihre Follower auf eine persönliche Ebene ansprechen. Die wachsende Beliebtheit von „Just Chatting“ hat auch zu einer Zunahme von Partnerschaften zwischen Influencern und Marken geführt. Diese Partnerschaften ermöglichen es Marken, ihre Produkte oder Dienstleistungen einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Influencer und Streamer müssen jedoch sicherstellen, dass sie die Richtlinien und Vorgaben der Plattformen einhalten. Durch die Einhaltung dieser Richtlinien können sie ihre Community auf eine verantwortungsvolle Weise ansprechen. Die wachsende Beliebtheit von „Just Chatting“ hat auch zu einer Zunahme von Diskussionen über die Zukunft der Influencer-Marketing-Branche geführt.

Die Risiken von „Just Chatting“

Wenn Influencer oder Streamer über andere Personen oder Influencer lästern, können sie leicht in juristische Schwierigkeiten geraten. Falsche Tatsachenbehauptungen und rufschädigende Inhalte können schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben und zu Gerichtsverfahren führen. Es ist wichtig, dass Influencer und Streamer ihre Inhalte sorgfältig planen und durchführen, um diese Risiken zu minimieren. Durch die Beachtung der Richtlinien und Vorgaben der Plattformen können sie ihre Community auf eine verantwortungsvolle Weise ansprechen. Influencer und Streamer sollten auch sicherstellen, dass sie die notwendigen Rechte und Lizenzen für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien haben. Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien ohne die notwendigen Rechte und Lizenzen kann zu schwerwiegenden juristischen Konsequenzen führen. Influencer und Streamer sollten auch sicherstellen, dass sie die Privatsphäre ihrer Follower respektieren. Die Verletzung der Privatsphäre kann zu schwerwiegenden juristischen Konsequenzen führen. Influencer und Streamer sollten auch sicherstellen, dass sie die Richtlinien und Vorgaben der Plattformen einhalten, um ihre Community auf eine verantwortungsvolle Weise ansprechen zu können. Durch die Einhaltung dieser Richtlinien können sie ihre Community auf eine verantwortungsvolle Weise ansprechen.

Reaction Videos und ihre juristischen Implikationen

Reaction Videos sind eine beliebte Form von Inhalten auf sozialen Medien, bei denen Influencer oder Streamer auf andere Videos oder Inhalte reagieren. Diese Art von Inhalten kann jedoch auch juristische Risiken bergen, insbesondere wenn es um die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien geht. Influencer und Streamer müssen sicherstellen, dass sie die notwendigen Rechte und Lizenzen für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien haben. Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien ohne die notwendigen Rechte und Lizenzen kann zu schwerwiegenden juristischen Konsequenzen führen. Influencer und Streamer sollten auch sicherstellen, dass sie die Privatsphäre ihrer Follower respektieren. Die Verletzung der Privatsphäre kann zu schwerwiegenden juristischen Konsequenzen führen. Reaction Videos können auch zu einer Zunahme von Diskussionen über die Zukunft der Influencer-Marketing-Branche führen. Durch die Beachtung der Richtlinien und Vorgaben der Plattformen können Influencer und Streamer ihre Community auf eine verantwortungsvolle Weise ansprechen. Influencer und Streamer sollten auch sicherstellen, dass sie die notwendigen Rechte und Lizenzen für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien haben. Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien ohne die notwendigen Rechte und Lizenzen kann zu schwerwiegenden juristischen Konsequenzen führen.

Persönlichkeitsrechte und Kunsturhebergesetz: Verborgene Fallstricke bei Reaction-Videos

Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Reaction-Videos ist eine komplexe und oft übersehene juristische Herausforderung. Das Persönlichkeitsrecht schützt die individuelle Persönlichkeit einer Person und ihr Recht, über die Darstellung ihrer Person zu bestimmen. Wenn ein Reaction-Video auf ein Originalvideo reagiert, das bereits Persönlichkeitsrechte verletzt, kann dies zu erheblichen juristischen Problemen führen. Influencer und Streamer sollten sicherstellen, dass sie die notwendigen Rechte und Lizenzen für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien haben. Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien ohne die notwendigen Rechte und Lizenzen kann zu schwerwiegenden juristischen Konsequenzen führen. Influencer und Streamer sollten auch sicherstellen, dass sie die Privatsphäre ihrer Follower respektieren. Die Verletzung der Privatsphäre kann zu schwerwiegenden juristischen Konsequenzen führen. Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten kann auch zu einer Zunahme von Diskussionen über die Zukunft der Influencer-Marketing-Branche führen. Durch die Beachtung der Richtlinien und Vorgaben der Plattformen können Influencer und Streamer ihre Community auf eine verantwortungsvolle Weise ansprechen. Influencer und Streamer sollten auch sicherstellen, dass sie die notwendigen Rechte und Lizenzen für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien haben.

Urheberrecht und Abwertung von Konkurrenten: Abmahnungen nach dem UWG

Ein weiteres Risiko, das beachtet werden muss, ist die Abwertung von Konkurrenten durch die Verbreitung von negativen Informationen. Dies kann zu Abmahnungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) führen. Abmahnungen sind ein Mittel, um Wettbewerbsverstöße schnell und effizient abzustellen. Sie dienen der außergerichtlichen Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen auf Beseitigung, Unterlassung, Auskunft, Kostenerstattung und Schadensersatz. Influencer und Streamer sollten sicherstellen, dass sie die notwendigen Rechte und Lizenzen für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien haben. Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien ohne die notwendigen Rechte und Lizenzen kann zu schwerwiegenden juristischen Konsequenzen führen. Influencer und Streamer sollten auch sicherstellen, dass sie die Privatsphäre ihrer Follower respektieren. Die Verletzung der Privatsphäre kann zu schwerwiegenden juristischen Konsequenzen führen. Die Abwertung von Konkurrenten kann auch zu einer Zunahme von Diskussionen über die Zukunft der Influencer-Marketing-Branche führen. Durch die Beachtung der Richtlinien und Vorgaben der Plattformen können Influencer und Streamer ihre Community auf eine verantwortungsvolle Weise ansprechen. Influencer und Streamer sollten auch sicherstellen, dass sie die notwendigen Rechte und Lizenzen für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien haben. Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien ohne die notwendigen Rechte und Lizenzen kann zu schwerwiegenden juristischen Konsequenzen führen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: GamingGesetz gegen den unlauteren WettbewerbInfluencerInstagramMarkenMarketingPersönlichkeitsrechtRechtRisikoSchadensersatzTikTokTwitchUrheberrechtUWGWettbewerb

Weitere spannende Blogposts

Esport-Verträge: Professionelle Spieler

Esport-Verträge: Professionelle Spieler
29. Januar 2020

Spielerverträge im Esport. Was sollte man beachten? In der Vergangenheit war es unüblich, dass Spieler eigene Verträge mit den Clubs,...

Mehr lesenDetails

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
18. August 2021

Einleitung In Deutschland versuchen sich Startups immer noch auf die klassische Weise zu finanzieren: Business Angel, Kapital von Friends &...

Mehr lesenDetails

Smart Contracts, DeFi und KI: Innovative Geschäftsideen und ihre rechtlichen Herausforderungen im IT-Recht

Blockchain in der Lieferkette: Rechtssichere Implementierung von Smart Contracts für Logistik-Startups
17. Oktober 2023

In einem kürzlich veröffentlichten LinkedIn-Beitrag wurde angekündigt, sich intensiver mit der Schnittstelle zwischen Smart Contracts, Dezentrale Finanzsysteme (DeFi) und Künstlicher...

Mehr lesenDetails

Influencer: keine Kennzeichnung bei offensichtlicher Werbung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
2. Juli 2020

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Influencer Beiträge mit Produktdarstellungen und Herstellerhinweisen nicht ausdrücklich als Werbung kennzeichnen müssen, wenn für...

Mehr lesenDetails

Influencer: Kammergericht mildert LG Berlin ab

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
9. Januar 2019

Inzwischen findet man auch bei mir auf dem Blog so einige Ausführungen rund um Rechtsprechung betreffend Influencer. Einfach die Seite...

Mehr lesenDetails

Ein professionelles Esport-Team gründen? Ein paar Hinweise

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen
23. September 2019

Worum geht es? Sowohl als Rechtsanwalt als auch als Unternehmensberater habe ich schon einige Esport-Teams gecoacht und Neugründungen geholfen, die...

Mehr lesenDetails

LG München zur Löschung eines Twitter-Posts

Landgericht Berlin untersagt grundlose Twittersperre
5. Juli 2019

So langsam nimmt die Menge an Urteilen rund um gelöschte Posts und geschlossene Accounts in Social Networks zu und es...

Mehr lesenDetails

Verwertungsrechte an Artikeln eines Redakteurs

Verwertungsrechte an Artikeln eines Redakteurs
28. Juni 2019

Meine Karriere in der Spielebranche hat als Betreiber eines Computerspielmagazins begonnen (davor war ich selber Redakteur, um mein Studium zu...

Mehr lesenDetails

Markenverletzung durch Metatags und SEO-Plugins

Achtung mit Black Friday Werbung!
18. September 2024

Die Verwendung fremder Marken in Metatags oder über SEO-Plugins ist eine gängige Praxis im digitalen Marketing, die jedoch rechtliche Risiken...

Mehr lesenDetails
Geschmacksmuster / Design

Geschmacksmuster / Design

26. Juni 2023

In einer Welt, in der das Erscheinungsbild eines Produkts oft genauso wichtig ist wie seine Funktionalität, spielen Geschmacksmuster und Design...

Mehr lesenDetails
Strong Customer Authentication (SCA)

Strong Customer Authentication (SCA)

15. Oktober 2024
NIS-Richtlinie

NIS-Richtlinie

15. Oktober 2024
file sharing warning how to react correctly 2

Nichzulassungsbeschwerde

25. Juni 2023
Einzelunternehmer / Einzelunternehmen

Urhebergesetz

24. Juni 2023

Podcast Folgen

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode meines IT-Medialaw Podcasts teile ich, Marian Härtel, meine persönliche Reise als leidenschaftlicher IT-Rechtsanwalt. Ich erzähle von...

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung