Als Anbieter von Onlinediensten, SaaS-Lösungen oder anderen Webseiten ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Antidiskriminierung und Gleichbehandlung zu beachten. Ein oft übersehener Aspekt ist die Gestaltung von Anmeldeformularen, insbesondere bei der Angabe des Geschlechts.
Binäre Geschlechtsangaben reichen nicht aus
Viele Webseiten und Dienste bieten bei der Anmeldung lediglich die Auswahl zwischen “männlich” und “weiblich” an. Diese binäre Geschlechtsangabe wird jedoch der Vielfalt der Geschlechtsidentitäten nicht gerecht und kann zu Diskriminierungsvorwürfen führen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts. Hierunter fallen nicht nur die klassischen Kategorien “männlich” und “weiblich”, sondern auch **diverse Geschlechtsidentitäten** wie non-binär, genderfluid oder agender.
Deutsche Bahn verlor Gerichtsverfahren
Ein Beispiel für die rechtlichen Konsequenzen einer unzureichenden Geschlechterauswahl lieferte die Deutsche Bahn. Eine Person mit nicht-binärer Geschlechtsidentität hatte gegen eine Vertriebstochter der Bahn geklagt, da diese beim Online-Ticketkauf und in der Kundenkommunikation lediglich die Anrede “Herr” oder “Frau” zuließ.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Bahn durch diese Praxis die klagende Person aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt hatte. Die Bahn wurde nicht nur zur Unterlassung verurteilt, sondern musste auch eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zahlen. Das Unternehmen musste daraufhin sein Online-Buchungssystem um eine geschlechtsneutrale Option erweitern.
Startups besonders gefordert
Gerade junge Startups sind oft sehr offen für verschiedene Lebensarten und legen Wert auf Diversität und Inklusion. Dennoch wird bei der Programmierung von Onlinediensten häufig versäumt, diese Werte auch in der Nutzerinteraktion umzusetzen.
Zwar mag dies meist ohne böse Absicht geschehen, dennoch birgt es ein erhebliches rechtliches Risiko. Denn das AGG findet nicht nur auf Großunternehmen wie die Bahn Anwendung, sondern auf alle Anbieter von Waren und Dienstleistungen, die sich an ein Massenpublikum richten. Hierzu zählen insbesondere auch Onlineshops und digitale Plattformen.
Startups sollten daher frühzeitig diversitätssensible Anmeldeformulare implementieren, um Unterlassungsaufforderungen und Gerichtsverfahren nach dem AGG zu vermeiden. Andernfalls drohen nicht nur Imageschäden, sondern auch empfindliche Entschädigungszahlungen.
Lösungsansätze für inklusive Anmeldeformulare
Um Diskriminierungsrisiken zu vermeiden und allen Nutzern eine inklusive Anmeldung zu ermöglichen, sollten Webseitenbetreiber folgende Optionen in Betracht ziehen:
– Zusätzliche Auswahlmöglichkeit “divers” anbieten
– Freitextfeld für individuelle Geschlechtsangabe bereitstellen
– Auf Geschlechtsangabe ganz verzichten, wenn diese nicht zwingend erforderlich ist
Durch die Implementierung dieser Maßnahmen signalisieren Webseitenbetreiber nicht nur Offenheit und Wertschätzung gegenüber der Geschlechtervielfalt, sondern minimieren auch rechtliche Risiken.
Fazit
Die Gestaltung von Anmeldeformularen mag auf den ersten Blick trivial erscheinen, doch die Wahl der Geschlechtsangaben kann weitreichende Folgen haben. Webseitenbetreiber, insbesondere Startups, sind gut beraten, ihre Formulare auf Inklusivität zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
So lassen sich nicht nur teure Gerichtsverfahren vermeiden, sondern auch ein Zeichen für Gleichbehandlung und Diversität setzen. Denn im digitalen Zeitalter sollte kein Geschlecht von der Teilhabe ausgeschlossen werden.