Die Situation
Ich habe ja schon oft geschrieben, dass man als auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt und im Besonderen als Rechtsanwalt, der viel mit Streamern, Influencern und Esportlern zu tun hat, oft das Gefühl hat, ein wenig im juristischen Wild-West unterwegs zu sein.
Heute will ich einmal auf eine Sache aufmerksam machen, die Influencern und sonstigen Anbietern ganz böse auf die Füße fallen können. Immer wieder erlebt man nämlich beispielsweise auf Twitter Tweets im Stile von
“Bitte Retweeten. Bei 10.000 RetweetS bekommt jeder 100 Euro”
oder ähnliches.
Solche oder ähnliche Tweets oder vergleichbare Inhalte auf anderen Netzwerken gibt es in den verschiedensten Formen und Ausgestaltungen.
Wer solche Inhalte veröffentlicht, sollte sich jedoch im Klaren sein, dass dies in Deutschland juristische Folgen haben kann.
Das juristische Problem
Je nach Ausgestaltung könnten die Regel aus § 661a BGB:
Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.
oder aus § 657 BGB:
Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat.
sehr teuer für den Streamer/Influencer enden.
Befindet man sich als in “Reichweite” der deutschen Justiz, sollte man genau schauen, was man so für Versprechen bzw. Zusagen auf Twitter, Facebook oder Videoplattformen äußert. Das gilt natürlich nicht nur für Geldversprechen, sondern, auch wenn man Hardware oder andere Sachen “auslobt”!