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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Achtung: Nicht ausreichende Cookie-Banner bald im Visier der Datenschützer

20. August 2020
in Datenschutzrecht, Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Nachdem die deutschen Datenschutzbehörden im letzten Jahr eine Orientierungshilfe veröffentlicht haben, der Planet49-Fall nun auch jedem Webseitenbetreiber bekannt sein sollte und auch zahlreiche Anwälte über die Notwendigkeit von Cookie-Bannern informiert haben, haben die Datenschutzbehörden jetzt angekündigt, dass diese getrennt eben diese Cookie-Informationslösungen kontrollieren und die nicht ausreichende Nutzung auch sanktionieren wollen. Viele Cookie-Einwilligungs-Banner sind nämlich durchaus fragwürdig designed und daher eventuell auch als unzulässig anzusehen.

Wichtigste Punkte
  • Datenschutzbehörden kontrollieren nun Cookie-Informationslösungen und können Unzulässigkeiten sanktionieren.
  • Fehlerhafte Cookie-Banner sind oft schwierig zu identifizieren oder zu nutzen.
  • Akzeptieren-Button ist häufig leichter zu klicken als der Ablehnen-Button.
  • Fehlende oder unklare Ablehnmöglichkeiten können rechtliche Konsequenzen haben.
  • Webseiten benötigen zur Einhaltung des Datenschutzes klare Hinweisbanner.
  • Größere Anbieter werden zuerst überprüft, aber alle sollten konform sein.
  • Frühzeitige Maßnahmen sind ratsam, um Abmahnungen zu vermeiden.

Dabei geht es vor allem um solche Lösungen, bei denen der Akzeptieren-Button viel deutlicher einfacher anzuklicken ist als der Ablehnen-Button oder solche, bei denen einzelne Button nur einzeln abgelehnt werden können. Auch übersichtlich sind viele solcher Banner nicht gerade.

Dazu gehören z.B. solche Lösungen

 

Hier ist der Ablehnen-Button gar nicht vorhanden bzw. nur durch Schieben des „Notwendig“ Button.

Auch diese Lösung dürfte wahrscheinlich einer tiefer gehenden Prüfung nicht standhalten.

 

Ein Ablehnen von Cookies ist nicht möglich bzw. erfolgt nur, wenn man ein kostenpflichtiges Abo nutzt.

Einige große Medienseiten haben gleich gar keine Cookie Banner, obwohl Dienste wie Doubleclick und Google Adsense eingesetzt werden.

Natürlich sieht man beim Surfen im Web auch ständig Webseiten mit reinen Hinweisen, dass Cookies eingesetzt werden würden.  Diese sind in den allermeisten Fällen nicht ausreichend. Die einzige Ausnahme wäre wohl (und selbst dies ist durchaus nicht unumstritten) wenn wirklich zu 100% nur technisch absolut notwendige Cookies gesetzt werden. Dies dürfte selten der Fall sein und bei Wordpress, durch die Nutzung zahlreiche Plugins, die einige Voreinstellungen speichern, so gut wie nie realisierbar sein.

Auch wenn es wahrscheinlich ist, dass im ersten Schritt erst größere, reichweitenstarke Anbieter untersucht werden, so sollte sich jeder Anbieter um eine rechtskonforme Implementierung kümmern, nicht erst mit mit kommenden TTDSG. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Abmahner auf den aktuellen Zug aufspringen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ButtonDatenschutzGoogleInformationKISanktion

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