- Aktuell werden falsche Versäumnisurteile per E-Mail verschickt.
- Absender täuscht Zahlung von 33.000,00 Euro an Win Keles 49 Online Casino Gewinnlotterie vor.
- Urteil ist schlecht gefälscht; Amtsgericht ist nicht zuständig für diese Forderung.
- Ein Aktenzeichen aus 2011 ist sehr unwahrscheinlich.
- § 313a ZPO ist hier nicht anwendbar;
- Gegen Versäumnisurteile gibt es Rechtsmittel.
- Die E-Mail einfach löschen und Strafanzeige erstatten.
Aktuell scheinen per E-Mail Fälschungen von Versäumnisurteilen verschickt zu werden, die den Anruf bei einer Nummer, angeblich eine Kanzlei in Nürnberg, erreichen wollen, indem vorgespielt wird, dass der Empfänger ansonsten 33.000,00 Euro + Kosten an eine Win Keles 49 Online Casino Gewinnlotterie zahlen müsse.
Zum Glück ist der Auszug des Urteils relativ schlecht gefälscht, denn weder ist (von Ausnahmen im Mietrecht abgesehen) ein Amtsgericht für eine Forderung von 33.000,00 Euro überhaupt zuständig, noch ist es wahrscheinlich, dass ein solches Urteil ein Aktenzeichen von 2011 trägt. Auch ist § 313a ZPO hier nicht einschlägig, denn gegen ein Versäumnisurteil gäbe es natürlich Rechtsmittel.
Der einfachste Weg ist wohl, die E-Mail einfach zu löschen. Einen Gefallen tut man anderen Empfänger, die vielleicht weniger souverän mit einer solchen E-Mail umgehen, wenn man tatsächlich Strafanzeige stellt.