• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Neue OLG-Urteile zu Produktbeschreibungen im Onlinehandel

5. Oktober 2023
in Wettbewerbsrecht, Onlinehandel
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
law and order 6311493 1280 1
Wichtigste Punkte
  • Onlinehändler müssen rechtliche Grenzen bei Produktbeschreibungen kennen, um teure Abmahnungen zu vermeiden.
  • Urteile von OLG Hamburg und OLG Schleswig zeigen typische Fallstricke in Produktwerbung auf.
  • Irreführende Werbung für sonnenschutzmittel kann falsche Eindrücke über HEV Blue Light und UV-Strahlung erwecken.
  • Die Verwendung von Begriffen wie "OEM" kann Falschaussagen über die Herkunft von Motoröl implizieren.
  • Vorsicht bei Superlativen und Bildeffekten: Sie können einen falschen Gesamteindruck erzeugen.
  • Onlinehändler sollten auf eindeutige und nachprüfbare Angaben setzen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Werbung sollte niemals Erwartungen überzeichnen; realistische Informationen sind entscheidend für rechtssichere Werbung.

Irreführende Produktbeschreibungen: Neue OLG-Urteile zeigen Fallstricke für Onlinehändler auf

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Irreführende Produktbeschreibungen: Neue OLG-Urteile zeigen Fallstricke für Onlinehändler auf
2. OLG Hamburg: Irreführende Werbung für Sonnenschutz als „Innovation“
3. OLG Schleswig: Irreführende Angaben zu Motoröl
4. Daher
5. Fazit: Werbung sollte Erwartungen nicht überzeichnen
5.1. Author: Marian Härtel

Wer in Online-Shops Produkte verkauft, möchte sie natürlich bestmöglich beschreiben und anpreisen. Doch gewisse Formulierungen und Grafiken können rechtlich problematisch sein, wie aktuelle Urteile von Oberlandesgerichten verdeutlichen. Onlinehändler sollten die Grenzen des Erlaubten kennen, um teure Abmahnungen zu vermeiden.

In den vergangenen Wochen sind zwei interessante Urteile von Oberlandesgerichten ergangen, die für Onlinehändler bei der Gestaltung von Produktbeschreibungen relevant sein können. Sie zeigen typische Fallstricke auf, wo vermeintlich werbewirksame Formulierungen oder bildliche Darstellungen rechtlich unzulässig sein können.

OLG Hamburg: Irreführende Werbung für Sonnenschutz als „Innovation“

Das OLG Hamburg (Urteil vom 16.11.2022, Az. 5 U 42/22) hatte sich mit der Werbung für ein Sonnenschutzmittel einer Kosmetikfirma zu befassen. Die Beklagte pries dieses als „Innovation“ an und stellte den Schutz vor „HEV Blue Light“ mit einer auffälligen blauen Grafik besonders heraus. In der Werbung wurde HEV Blue Light optisch auf eine Stufe mit den UVB- und UVA-Strahlen gestellt.

Das Gericht sah hierin eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise. Zwar sei ein Schutz der Haut vor HEV Blue Light grundsätzlich sinnvoll und werblich anpreisbar. Die konkrete Art der Werbung erwecke aber den falschen Eindruck, dieser Schutz sei genauso wichtig und erforderlich wie der vor UV-Strahlung.

Tatsächlich sei aber nach wissenschaftlichem Konsens die UV-Strahlung der mit Abstand bedeutsamere Faktor für schädliche Hautveränderungen wie Sonnenbrand, vorzeitige Alterung und Hautkrebs. HEV Blue Light spiele demgegenüber nur eine untergeordnete Rolle. Die Werbung mit „Innovation“ sei ebenfalls irreführend, da sie suggeriere, es sei der erste Sonnenschutz mit HEV-Schutz überhaupt auf dem Markt. Der tatsächliche Innovationsgehalt des Produkts liege aber lediglich in einem neuartigen Filter gegen UV- und blaues Licht.

OLG Schleswig: Irreführende Angaben zu Motoröl

Das OLG Schleswig (Urteil vom 25.01.2023, Az. 6 U 73/21) befasste sich mit der Werbung eines Ölherstellers für ein Motoröl. Dieser verwendete die Begriffe „OEM“ und eine Mercedes-Benz Kennzeichnung bei der Bewerbung des Öls auf der Verpackung und in Prospekten.

Hier sah das Gericht ebenfalls eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise von Motorölbesitzern. Mit „OEM“ (Original Equipment Manufacturer) werde die (falsche) Eigenschaft als Originalteil eines Fahrzeugherstellers behauptet. In Wahrheit stammte das beworbene Öl aber von einem Zulieferer, nicht von Mercedes selbst.

Die Verwendung der Mercedes-Benz Kennzeichnung war laut Gericht für sich genommen nicht per se irreführend. Ohne den Zusatz „Freigabe“ werde sie vom Durchschnittskunden aber als Freigabe des Öls durch Mercedes verstanden. Tatsächlich beschriebe die Kennzeichnung aber nur die Spezifikationen, die das Öl erfülle.

Die Urteile zeigen: Vorsicht bei Superlativen und Bildeffekten

Daher

Beide Fälle machen deutlich, dass Online-Händler gerade bei der Bewerbung von Gesundheits- und Pflegeprodukten wie Sonnenschutzmitteln oder bei technischen Produkten wie Motorölen Vorsicht walten lassen sollten. Superlative wie „Innovation“, „Revolution“ oder „unser neuer Standard“ sind kritisch zu prüfen. Sie suggerieren oft einen nutzenstiftenden Fortschritt, der objektiv nicht gegeben ist.

Auch bildunterstützte Werbeaussagen sind heikel, da sie beim Betrachter einen oft falschen Gesamteindruck erzeugen können. So vermittelt die grafische Gleichstellung verschiedener Produktmerkmale (UV vs. Blaulicht; OEM vs. Zulieferer) einen irreführenden Eindruck über deren tatsächliche Bedeutung.

Stattdessen sollten Online-Händler auf eindeutige, konkrete und nachprüfbare Angaben über die Produkteigenschaften setzen. Blumige Werbesprache und Effekthascherei bergen die Gefahr einer Abmahnung. Das Ziel sollte sein, dem Kunden ein realistisches Bild vom Produkt zu vermitteln. Dann lassen sich auch rechtliche Fallstricke umschiffen.

Fazit: Werbung sollte Erwartungen nicht überzeichnen

Die neuen OLG-Urteile zeigen exemplarisch, dass Online-Händler ihre Werbeaussagen sorgfältig prüfen sollten. Speziell bei anpreisenden Formulierungen und vergleichenden bildlichen Darstellungen ist Vorsicht geboten. Diese können leicht eine Irreführung begründen, wenn dem Produkt Eigenschaften oder ein Nutzen zugeschrieben werden, die es objektiv gar nicht hat.

Insgesamt gilt: Werbung darf nicht mehr versprechen, als das Produkt tatsächlich hält. Werden Erwartungen überzeichnet, drohen kostspielige Abmahnungen. Deshalb sollten realistische Produktinformationen im Vordergrund stehen, nicht übertriebene Anpreisungen in Wort und Bild. So lässt sich erfolgversprechend und rechtssicher zugleich werben.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungHamburgInnovationolgUrteilUrteileWerbung

Weitere spannende Blogposts

LG Berlin hält DSGVO-Verstöße für abmahnbar

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Entscheidung zu Facebook Custom Audiences
13. Mai 2019

Im Datenschutzrecht gehört die Frage, ob die Datenschutzgrundverordnung Marktverhaltensregeln enthält und Verstöße somit durch Wettbewerber abmahnbar sind, wohl zu einem...

Mehr lesenDetails

GmbH Stammeinlage kann zu Geschäftszwecken verwendet werden!

GmbH Stammeinlage kann zu Geschäftszwecken verwendet werden!
29. Januar 2020

Immer wieder hört man von Irrtümern, die Gründer durch Google-Recherche und dergleichen aufgesetzt sind. Einer dieser großen Irrtümer ist, dass...

Mehr lesenDetails

Landgericht Frankfurt und Nutzung von Bildern Dritter aus Xing etc.

Landgericht Frankfurt und Nutzung von Bildern Dritter aus Xing etc.
18. Oktober 2019

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Ende letzten Monats ein interessantes Urteil gefällt, das einige Fragen beantwortet im Verhältnis DSGVO...

Mehr lesenDetails

Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games

Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games
5. Dezember 2022

Einleitung Von der ersten Spielekonsole im Jahre 1972 bis hin zu Millionen von Spielen auf dem Smartphone hat sich in...

Mehr lesenDetails

Cookie-Zustimmung beim Einsatz von Google Maps?

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
23. Januar 2020

Im letzten Jahr habe ich einige Artikel zum Thema Zustimmung beim Setzen von Cookies veröffentlicht. Siehe dazu diese Artikel. Wie...

Mehr lesenDetails

FIFA in Österreich = Glücksspiel?

FIFA in Österreich = Glücksspiel?
10. März 2023

Passend zu den zahlreichen Urteilen und Entwicklungen im Glücksspielrecht, die man hier auf dem Blog ausreichend findet, gibt es nun...

Mehr lesenDetails

Dreiecksverhältnisse in der Influencer-Vermarktung: Spannende Aspekte vom LG Offenburg

Dreiecksverhältnisse in der Influencer-Vermarktung: Spannende Aspekte vom LG Offenburg
17. Februar 2024

In meiner anwaltlichen Praxis im Bereich Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht berate ich regelmäßig Managements von Influencern und Vermittler in komplexen...

Mehr lesenDetails

Twitter-Account braucht Zustimmung des Betriebsrates

Twitter-Account braucht Zustimmung des Betriebsrates
25. Januar 2019

Die Einrichtung und der Betrieb eines Twitter-Accounts benötigt im Zweifel die Zustimmung des Betriebsrates in einem Unternehmen. Das hat Ende...

Mehr lesenDetails

Onlinehändler: Alkoholverkauf auch Online erst ab 18/16!

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
14. März 2019

Das Landgericht Bochum hat Ende Januar diesen Jahres entschieden, dass die Altersbeschränkung für alkoholische Getränke auch beim Onlineverkauf gilt. Dies...

Mehr lesenDetails
Howey Test

Blockchain Recht

24. Juni 2023

Einleitung Blockchain-Technologie hat das Potenzial, die Art und Weise, wie wir Geschäfte betreiben, Daten speichern und Transaktionen durchführen, grundlegend zu...

Mehr lesenDetails
Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden

Verarbeitungsverzeichnis

26. Juni 2023
Duty to reprimand

Duty to reprimand

16. Oktober 2024
Legal framework for crowd-sensing projects: Data protection and remuneration models for participatory sensor networks

Verbraucher und Unternehmer

11. April 2025
Working Capital

Seed Kapital

25. Juni 2023

Podcast Folgen

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauche ich als IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Welt der rechtlichen Herausforderungen ein, die mit...

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

In dieser faszinierenden Podcastfolge tauchen wir tief in die Welt der künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf unser Rechtssystem...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung