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Home Recht im Internet

Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

29. Oktober 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Affiliate-Links können Cookies und Datenschutz betreffen; Verantwortung liegt beim Werbenden.
  • Direkte Streaming-Integration erfordert Prüfung der Datenübertragungen und mögliche Hinweispflichten für Zuschauer.
  • Hinweispflicht zur Bezahlung von Affiliate-Links ist entscheidend, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.
  • Vermeidung von irreführenden Angaben bei der Bewerbung von Affiliate-Links, insbesondere falsche Produkterfahrungen.
  • Affiliate-Link-Nutzung kann Tätigkeit gewerblich machen, was steuerliche Verpflichtungen nach sich zieht.
  • Professionelle Hilfe ist ratsam, um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden.

Was muss man als Streamer/Influencer beachten, wenn man Affiliate-Links in den eigenen Kanälen oder in der YouTube-Videobeschreibung benutzt? Dieser Beitrag soll eine kleine Zusammenfassung sein.

Die reine Einbindung von Affiliate-Links stellt wohl kein Problem mit Cookies oder Datenschutz dar, wie ich es in diesem Post beschrieben habe, denn in diesem Fall werden Cookies, wenn überhaupt, nur auf der Landingpage gesetzt und liegen somit im Verantwortungsbereich des Werbenden. Ob dies in Zukunft dazu führt, dass ein Tracking bei Affiliate-Links schwerer wird, ist vordergründig eine betriebswirtschaftliche Frage, sollte jedoch beim Aushandeln und Erstellen von entsprechenden Verträgen im Bereich Reportingpflichten des Werbenden beachtet werden.

Anders könnte dies bei Lösungen der Fall sein, die direkt in den Stream eingebunden werden, z.B. wie beim Anbieter Loots oder bei vergleichbaren Lösungen. Hier ist im Detail zu prüfen, welche Daten wann übertragen werden und ob die eigenen Viewer des Streams eventuell über Datenübertragungen aufgeklärt werden müssen bzw. dem Setzen von Cookies zustimmen müssen. Hier gilt natürlich das bereits in diesem Post gesagte, dass durchaus viele ausländische Anbieter sich noch keinen Kopf über europäische Anforderungen gemacht haben und man nicht von einer Zulässigkeit ausgehen darf, nur weil der Anbieter keine Anforderungen stellt oder das Problem nirgendwo erwähnt.

Zu beachten ist natürlich die Hinweispflicht bzgl. der Bezahlung von Affiliate-Links, zu der man über das Stichwort „Influencer“ bei mir über die Suchfunktion viele Informationen findet. Eine kleine Zusammenfassung zu dem Problem bei Streamern findet man in diesem Artikel. Dieser Hinweis ist auch deswegen schon wichtig, damit einem als Streamer/Influencer keine Hinweispflichten wie z.B. bezüglich Preisangaben (ggf. mit Grundpreisen) oder Versandkostenangaben treffen. Auf jeden Fall sollt man daher auf Lösungen verzichten, die Bestellfunktionen oder ähnliches direkt in den Stream oder auf die YouTube-Seite integrieren und bei denen Zweifel bei Nutzern aufkommen könnten, wer der Anbieter der Leistung und somit Vertragspartner ist.

Abstand nehmen sollte man als Streamer/Influencer auch vor irreführenden Angaben bei der Bewerbung des Affiliate-Links, sowohl im Video/Stream selbst als in der Channelbeschreibung oder der Videobeschreibung. Problematisch waren in der Vergangenheit beispielsweise Behauptungen, man habe das Produkt vorher getestet und könne es empfehlen. Das gilt insbesondere dann, wenn man verschiedene Produkte vergleicht, in Wirklichkeit aber kein unabhängiger Produkttest stattgefunden hat.

Natürlich sollte man immer auch beachten, dass spätestens das Nutzen von Affiliate-Links die eigene Tätigkeit in der Regel gewerblich werden lässt und somit diverse Verpflichtungen, von Gewerbeanmeldung über Umsatzsteuerpflicht bis hin zur Pflicht der Abgabe einer Steuererklärung, anfallen. Dabei ist die Höhe der Einnahmen irrelevant. Entscheidend ist allein, ob auf Dauer angelegt Einnahmen geplant sind. Ein paar Informationen zu diesem Thema findet man in diesem Beitrag.

Grundsätzlich ist immer zu raten, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man als Streamer/Influencer plant, Einnahmen zu generieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzInfluencerInformationKITestUmsatzsteuerVerträgeYouTube

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