Wie genau Rechnungen gestellt werden müssen und was die Voraussetzungen dafür sind, dass man Umsatzsteuer auch aus elektronisch erstellten Rechnungen geltend machen kann, ist für viele ein Brief mit sieben Siegeln.
Jetzt gibt es ein Dokument, welches alle Fragen zu allen EU-Staaten auf einmal beantwortet und zudem Hinweise zu den einschlägigen, oft auch länderspezifischen, Normen gibt. Das PDF findet man hier.
Die Ausführungen und Tabellen zu Deutschland starten auf Seite 66.
Viel Spaß am Durcharbeiten 😉
Zugehörige Beiträge:
- BGH macht Verkäufer das Tricksen madig
- Achtung vor Missbrauch der Umsatzsteuer-ID
- Die Macht der Schiedsgerichtsbarkeit:…
- Fack ju Göthe darf als Marke eingetragen werden
- Bundesrat findet keine Mehrheit gegen Cyberkriminalität
- Männlichkeit ist juristisch gesehen ein Mangel!
- Schlechtes WLAN im Urlaub? Reisepreisminderung!
- Differenzbesteuerung und die Preisangaben Verordnung