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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Aprilscherz, oder nicht?

2. April 2019
in Urheberrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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urheberrecht 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Twitch plant möglicherweise eine Sperrung für EU Nutzer, was viele Streamer betrifft.
  • Vor zahlreichen Anfragen zu Instagram und YouTube Lizenzen zeigt sich ein großer Informationsbedarf.
  • Die vorherige Meldung über Abschaltungen war falsch; die tatsächliche Situation bleibt unklar.
  • Streaming ist rechtlich in einer Grauzone, ohne die Zustimmung der Spielepublisher.
  • Artikel 11 und 13 könnten die Lizenzanforderungen an Social Networks beeinflussen.
  • Forderungen nach Lizenzen für Fotos und Videoinhalte könnten für Streamer notwendig werden.
  • Aktuell bleibt nur Abwarten, wie Plattformen und Rechteinhaber reagieren.

Update: Meine Meldungen überholen sich selbst in erschreckender Geschwindigkeit. Plant Twitch wirklich eine Sperrung von EU Nutzern?

Als ich gestern überlegt habe, ob und wie ich einen Aprilscherz veröffentliche, kam mir dieses Thema in den Sinn. Nicht nur sind Streamer, Influencer, Esport-Teams meine Hauptmandanten, das Thema ist auch sehr aktuell.

Ich hätte natürlich nicht gedacht, dass ich satte 7! Anfragen bekommen würde, wo man denn genau die entsprechenden Lizenzen für Instagram und YouTube findet und was man jetzt genau machen solle.

Um es daher klarzustellen: Natürlich stimmt die Meldung von gestern natürlich NICHT. Das Problem ist, dass wohl keiner weiß, wie es tatsächlich weitergeht. Denn die in der News verlinkten Artikel sind natürlich wahr, also dass – rein juristisch – jeder Gaming-Streamer in einer Grauzone operiert, wenn er nicht ein explizites Einverständnis des Spielepublishers hat.

Auch bleibt in der Tat die Frage, ob und wie Social Networks die Anforderungen von Artikel 11 und Artikel 13, wenn diese erst einmal in nationales Recht umgesetzt wurden, erfüllen wollen. Insofern ist es weder bei Instagram absolut absurd, dass man Lizenzen für Fotos und Einverständniserklärungen der abgelichteten Personen nachweisen muss, noch dass entweder jeder Streamer, der Spielszenen zeigt, die entsprechende Rechteeinholung nachweist oder YouTube bzw. Twitch pauschale Lizenzverträge abschließt, die Kosten dafür aber im Zweifel auf den Streamer umlegt, indem beispielsweise prozentuale Werbebeteiligungen verringert werden. Wie schon zahlreiche Kritiker angemerkt haben, dürfte den kommenden Änderungen nur selten zu Vorteilen für die YouTuber selbst führen.

Aktuell kann man eigentlich nichts weiter machen, als abzuwarten, wie die Portale und die Rechteinhaber tatsächlich reagieren werden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EsportGamingInfluencerInstagramLizenzPortalTwitchVerträgeYouTubeYouTuber

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