• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

BaFin und die Regulierung von E-Geld (auch bei Computerspielen)

11. Dezember 2022
in Blockchain und Web 3 Recht, Recht und Computerspiele
Lesezeit: 22 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
sell g1389e32ca 1920
Wichtigste Punkte
  • Die BaFin ist die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleister in Deutschland, gegründet 2002, mit Sitz in Bonn und Frankfurt.
  • Die Hauptaufgabe der BaFin ist die Überwachung der Integrität des Finanzsystems und die Durchsetzung gesetzlicher Vorschriften.
  • Die BaFin reguliert Banken, Versicherungsunternehmen, und E-Geld-Institute und sorgt für die Finanzstabilität.
  • E-Geldinstitute müssen strenge Vorgaben hinsichtlich Finanzmittel und Risikomanagement erfüllen, um lizenziert zu werden.
  • Die BaFin kann Sanktionen verhängen, wenn Unternehmen gegen Vorschriften verstoßen und sorgt für Kundenschutz.
  • Bei der Regulierung von NFT erwägen, dass sie wie Wertpapiere behandelt werden, was Genehmigungen erfordert.
  • Es ist essentiell für Unternehmen im E-Geld-Bereich, die Vorschriften der BaFin zu beachten, um Rechtsproblemen vorzubeugen.

Was ist die BaFin?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist die BaFin?
2. Aufgaben der BaFin
3. Regulierung von E-Geld durch die BaFin
3.1. Grundlagen der Regulierung von E-Geldinstituten
3.2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Lizenz als E-Geldinstitut
4. E-Geld, Computerspiele und Spielgeld?
5. Fazit: Große Chancen, aber auch großer Aufwand, ein E-Geld Institut zu werden
5.1. Author: Marian Härtel

Die BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und ist die deutsche Aufsichtsbehörde für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister und Wertpapierhandelshäuser. Die BaFin überwacht und reglementiert den deutschen Finanzmarkt und sorgt dafür, dass die Unternehmen, die in diesem Markt tätig sind, sich an die gesetzlichen Regeln halten. Die BaFin wurde 2002 gegründet und ersetzte die vorherige Aufsichtsbehörde, die Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred). Seit ihrer Gründung hat die BaFin ihren Sitz in Bonn. Im Jahr 2011 zog die Behörde jedoch (zumindest teilweise) nach Frankfurt am Main um. Die Hauptaufgabe der BaFin ist die Wahrung der Integrität des deutschen Finanzsystems. Dazu gehört es, dass die BaFin Finanzunternehmen kontrolliert und sicherstellt, dass sie sich an die gesetzlichen Regeln halten. Die Behörde tritt auch als Streitbeilegungsstelle zwischen Kunden und Unternehmen auf. Die BaFin ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt.

Aufgaben der BaFin

Die BaFin ist für den ordnungsgemäßen Ablauf von Bankgeschäften sowie Finanzdienstleistungen und E-Geld im gesamten Bundesgebiet zuständig ist. Sie übernimmt die Kontrolle über Banken, Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister und Investmentfonds und sorgt dafür, dass diese Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen. Die BaFin hat auch eine wichtige Rolle bei der Regulierung von E-Geld in Deutschland. Sie ist verantwortlich für die Überwachung der Aktivitäten von Unternehmen, die E-Geld anbieten und sicherstellen, dass sie in vollem Umfang den geltenden Gesetzen entsprechen. Die Behörde kann auch Strafen oder andere Sanktionen verhängen, wenn Unternehmen gegen Vorschriften oder Auflagen verstoßen.

Um diese Unternehmen effektiv zu regulieren, gibt es verschiedene Gesetze und Vorschriften, an die sich alle Finanzunternehmen halten müssen. Dazu gehört auch ein regelmäßiges Berichtswesen an die BaFin sowie ein Anti-Geldwäscheprogramm zur Vorbeugung von Geldwäscheaktivitäten durch diese Organisationen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der BaFin, strenge Kontrollmaßnahmen bei der Erteilung von Lizenzanträgen an Unternehmen zu prüfen oder zu erlassen sowie bestehende Lizenzanträge regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls neue Regeln oder Richtlinien festzulegen. Ziel ist es hierbei stets, den Kundenschutz in Bezug auf Finanzdienstleistungsprodukte und -dienste zu gewährleisten und potenzielle finanzielle Risiken für Investoren abzusichern.

Auch Anbieter von NFT könnten, je nach Ausgestaltung, verpflichtet sein, von der BaFin reguliert zu werden bzw. unter die entsprechenden Gesetze fallen. Wenn NFT als Wertpapiere eingestuft werden, bedeutet dies, dass sie denselben Regeln unterliegen wie andere Finanzinstrumente. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die derartige NFT anbieten oder handeln wollen, eine Genehmigung der BaFin benötigen. Darüber hinaus müssen sie sich an die gleichen Transparenz- und Risikomanagement-Standards halten, die für andere Wertpapiere gelten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Investoren beim Kauf von NFT auf einem geregelten Markt fair behandelt werden. Die Abgrenzung von NFT beispielsweise in Computerspielen oder für Mode und NFT, die eigentlich nur Anlagezwecken dienen, ist jedoch aktuell sehr schwer und eine der großen Herausforderungenv on Jurisiten in dem Bereich.

Regulierung von E-Geld durch die BaFin

Grundlagen der Regulierung von E-Geldinstituten

Aufgrund der Bedenken hinsichtlich der finanziellen Sicherheit und Stabilität, die mit E-Geld einhergehen, hat die BaFin ein Regelwerk aufgestellt, das E-Geldinstitute verpflichtet, bestimmte Standards zu erfüllen. Dazu gehören:

1. Ein E-Geldinstitut muss nachweisen können, dass es über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kundengelder sicher zu halten und alle Verpflichtungen gegenüber den Kunden zu erfüllen. Die BaFin überprüft regelmäßig die Finanzstabilität des Instituts.

2. Eine angemessene Risikomanagementstruktur muss vorhanden sein, um sicherzustellen, dass die Gelder der Kunden vor finanziellen Verlustrisiken geschützt sind. Diese Struktur sollte eine solide interne Revision und Kontrolle beinhalten, sowie einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter des Instituts enthalten.

3. Es muss angemessene Vorkehrungen für den Schutz der Kundendaten getroffen werden, um sicherzustellen, dass persönliche Informationen nicht missbraucht werden können und Kundendaten vor unbefugtem Zugriff geschützt bleiben.

4. Es muss Vorsorge getroffen werden gegen betrügerische Aktivitäten und Manipulation von Transaktionen. Dazu gehört auch eine risikobasierte Prüfung potenzieller Geschäftsbeziehungen und Transaktionstransparenz.

5. Das Institut muss in der Lage sein, liquide zu bleiben und alle Zahlungsverpflichtungen aufrechtzuerhalten, indem es angemessene Reserven bildet oder sonstige Maßnahmen ergreift, um eine Liquiditätskrise abzuwenden oder abzuschwächen.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Lizenz als E-Geldinstitut

Die BaFin legt strenge Voraussetzungen fest, die erfüllt werden müssen, um eine Lizenz als E-Geldinstitut zu erhalten. Dazu gehören unter anderem:

1. Ein Antragsteller muss eine Genehmigung von der BaFin erhalten und ein Erlaubnisverfahren durchlaufen, bevor er als E-Geldinstitut zugelassen werden kann. Dieses Verfahren umfasst eine detaillierte Prüfung der technischen und organisatorischen Komponenten des Unternehmens und seiner Aktivitäten.

2. Der Antragsteller muss auch ein Mindestkapital nachweisen, das im Verhältnis zu den vorgesehenen Tätigkeiten steht. Die Höhe des notwendigen Mindestkapitals hängt von der Art und Größe des Unternehmens und seiner Aktivitäten ab.

3. Zudem muss ein Antragsteller über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen, um die Aufgaben des E-Geldinstituts effizient und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften durchzuführen. Dies schließt auch den Nachweis anerkannter Qualifikationen ein, die regelmäßig geprüft werden müssen.

4. Schließlich ist es für ein E-Geldinstitut erforderlich, dass sich dieses an bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Identifizierung der Kunden, der Transparenz und der Geldwäscheprävention hält. Dazu gehört auch die Umsetzung effektiver interne Kontrollsysteme sowie geeigneter Verfahren zur Vermeidung von Manipulation oder Betrug bei den Finanzdienstleistungsgeschäften des Unternehmens.

Die BaFin legt außerdem bestimmte Anforderungen an die Berichterstattung fest, damit sichergestellt wird, dass alle relevanten Informationen rechtzeitig gemeldet werden können. Darüber hinaus kann sie in bestimmten Fällen die Erbringung weiterer Leistungsnachweise verlangen oder Auflagen machen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Um zu gewährleisten, dass alle Vorschriften ordnungsgemäß befolgt werden, überwacht die BaFin regelmäßig alle E-Geldinstitute in Deutschland und leitet Maßnahmen zur Verbesserung der Compliance ein, falls dies notwendig ist.

Dazu gehört unter anderem auch die Überprüfung des Einsatzes neuer Technologien oder Produkte sowie deren Auswirkung auf den Markt und auf Kundenschutzvorschriften. Aufgrund ihrer strengen Regulierung stellt die BaFin sicher, dass E-Geldinstitute ihre Pflichten korrekt erfüllen und Kundengelder angemessen schützen können. Daher ist es für Unternehmen sehr wichtig zu verstehen, welche Anforderungen die BaFin stellt und welche Schritte ergriffen werden müssen, um als E-Geldinstitut lizenziert zu werden und im Geschäft bleiben zu können.

E-Geld, Computerspiele und Spielgeld?

E-Geld kann auch in Zukunft auch Auswirkungen auf den Computerspielemarkt haben. Da Spielgeld möglicherweise als E-Geld eingestuft wird, könnte dies bedeuten, dass Computerspiele, die Spielgeld verwenden, vor allem solches, das in mehren Spielen verwendbar ist bzw. in Spielen verschiedener Anbieter, von der BaFin reguliert werden.

In der Vergangenheit gab es schon Fälle von Anbietern, die in Ungnade fielen, weil sie nicht die geltenden Regeln befolgt hatten. Um dieses Risiko zu vermeiden, ist es ratsam, sich professionellen Rat einzuholen, wenn man mit einer Spielwährung mehr macht, als diese nur rein intern in nur einem einzigen Spiel zu verwenden bzw. wenn man für die Handhabe der Währung auf Blockchain-Mechaniken oder Inhalte zurückgreift. 

Auch wenn es noch keine strikten Vorschriften für einzelne Computerspiele gibt, ist es wichtig zu verstehen, dass jedes Unternehmen mit einem Produkt oder Dienstleistung im Zusammenhang mit virtuellem Geld und digitalem Zahlungsverkehr rechtliche Pflichten hat. Dazu gehören die Einhaltung bestimmter Datenschutzstandards und unter Umstände Bestimmungen des deutschen Geldwäschegesetzes. So kann beispielsweise verhindert werden, dass illegale Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung über das Spiel unterstützt werden. Derzeit prüft die BaFin verschiedene Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass neue Technologie nicht missbraucht wird und Entwickler in die Lage versetzt wird, ihre Produkte rechtlich korrekt zu verkaufen. Daher ist es ratsam für alle Beteiligten im E-Geld-Bereich vor jeder Änderung ihrer Produkte oder Dienstleistungen Kontakt mit der BaFin aufzunehmen. Nur so kann man sicher sein, dass man alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält und somit nicht ungewollt in Schwierigkeiten gerät.

Letztlich bietet eine solche Regulierung Einzelpersonen und Unternehmen einen Schutz vor finanziellen Risiken und ungesetzlichem Verhalten. Deshalb ist es entscheidend, dass alle Unternehmen im E-Geld-Sektor ihr Wissen auffrischen und sich angesichts der neuesten Entwicklungen stets an die BaFin halten.

Fazit: Große Chancen, aber auch großer Aufwand, ein E-Geld Institut zu werden

E-Geld bietet große Chancen für Unternehmen, die den Aufwand und die Kosten für die Errichtung und den Betrieb eines E-Geld Instituts auf sich nehmen. Gerade auch im Bereich Computerspiele oder beim Versuch eine Währung für mehr als einen Anbieter zu etablieren, gibt es bisher kaum Anbieter.

Auch wenn die BaFin die Regulierung der E-Geld Institute streng überwacht, können diese Unternehmen durchaus profitabel arbeiten. Allerdings ist es auch wichtig zu beachten, dass ein E-Geld Institut ein sehr komplexes Geschäft ist und daher auch einen hohen Aufwand erfordert.

Gerne berate ich zu diesen Fragen und kann auch bei der Schaffung eines Geschäftsmodels helfen bzw. bei allen Fragen abseits der BaFin unterstützen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BankBlockchainComplianceComputerComputerspielComputerspieleDatenschutzDienstleistungDigitalEntwicklungFinanzierungFrankfurtGeldwäscheGesetzeInformationInvestmentInvestorLizenzManagementModelRegulierungRisikomanagementSanktionSicherheitWertpapierZins

Weitere spannende Blogposts

Kundenbewertungen im Internet

Kundenbewertungen im Internet
6. Januar 2019

Da mich vor einigen Wochen ein Mandant auf ein Problem rund um Kundenbewertungen angesprochen hatte, möchte ich heute einen kurzen...

Mehr lesenDetails

EUGH: Wie ist „berechtigtes Interesse“ in der DSGVO auszulegen?

privacy policy 3583612 1920
2. Januar 2023

Der EuGH hat auf Basis eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 98 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs über eine interessante Rechtsfrage...

Mehr lesenDetails

LG Berlin zu den wesentlichen Warenmerkmalen beim Online-Verkauf von T-Shirts

Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe
22. Januar 2024

Für Esport-Teams und Influencer, die im Online-Handel aktiv sind und regelmäßig Merchandise wie T-Shirts und Hoodies anbieten, bietet ein kürzlich...

Mehr lesenDetails

2x Gamesrecht beim Bundesgerichtshof, betreut von RA Marian Härtel

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
26. September 2016

Neun Jahre bin ich nun also Rechtsanwalt zugelassen und nächste Woche, genauer gesagt am 6.10.2016 bin ich um diese Zeit...

Mehr lesenDetails

Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?
17. Februar 2020

Gewinnspiele auf Social Media sind eine gute Möglichkeit der Kundenbindung oder auch um seine eigenen Social-Media-Kanäle zu vergrößern. Dabei sollte...

Mehr lesenDetails

Schon einmal gehört? Cyber Resilence Act!

Schon einmal gehört? Cyber Resilence Act!
6. Januar 2023

Gerade Anbieter moderner Technologien und Produkte müssen bezüglich aktueller Rechtsprechung und der gesetzgeberischen Entwicklung in Europa immer auf dem neusten...

Mehr lesenDetails

Influencer: Kammergericht mildert LG Berlin ab

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
9. Januar 2019

Inzwischen findet man auch bei mir auf dem Blog so einige Ausführungen rund um Rechtsprechung betreffend Influencer. Einfach die Seite...

Mehr lesenDetails

Keine Abmahnungen mehr wegen fehlerhaftem Impressum?

Social Media Accounts und Impressum
1. Februar 2021

Gerade von meinen Influencer-Mandanten oder Streamern, die auf Twitch, YouTube oder ähnlichen Social Media Plattformen tätig sind, bekomme ich immer...

Mehr lesenDetails

Twitch und Nutzung von Musik?

Twitch und Nutzung von Musik?
21. Juni 2019

Hintergrundmusik in Twitch? Gerade in Livestreams auf Twitch wird gerne Hintergrundmusik aus bekannten Quellen genommen. Oder es werden ganze Videos...

Mehr lesenDetails
Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung

27. Juni 2023

Die Unternehmensbewertung ist ein essenzieller Prozess, der darauf abzielt, den wirtschaftlichen Wert eines Unternehmens zu bestimmen. In Deutschland gibt es...

Mehr lesenDetails
Bundesrat

Bundesrat

30. Juni 2023
Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung

16. Oktober 2024
Löschkonzept

Löschkonzept

10. November 2024
Earn-Out Klausel

Earn-Out Klausel

26. Juni 2023

Podcast Folgen

eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

In dieser Episode sprechen Anna und Max über die rechtlichen Herausforderungen von Blitzskalierung und disruptiven Geschäftsmodellen. Am Beispiel von Plattformen...

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

In dieser spannenden Episode des itmedialaw.com Podcasts tauchen wir tief in das hochaktuelle Thema der digitalen Souveränität ein. Vor dem...

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung