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Bezeichnung als „Gollum“ ist Beleidigung

28. November 2022
in Sonstiges
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Als bekennender „Herr der Ringe“-Fan musste ich zu einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts München einfach einen Blogbeitrag einstellen.

Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht München entschied, dass die Bezeichnung als „Gollum“ beleidigend sein kann.
  • Die Entscheidung beruht auf einer Klage eines betroffenen Wissenschaftlers.
  • Der Namen in einem Flyer stammt von einer Bürgerbewegung.
  • Gollum aus „Der Herr der Ringe“ gilt als negativ besetzte Figur.
  • Die Verwendung des Namens war hier herabsetzend.
  • Es lag kein satirischer Kontext vor.
  • Die Nachricht zeigt, womit deutsche Gerichte beschäftigt sind.

Das Gericht hat nämlich das entschieden, dass ein beleidigend sein kann und damit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt, wenn  eine Person als »Gollum« bezeichnet wird. (25 O 12738/22).

Der betroffene Wissenschaftler sei von einer Bürgerbewegung in einem Flyer entsprechend bezeichnet worden, so die Meldung. Der Grund dafür sei, dass die Tokien-Romanfigur Gollum aus dem „Der Herr der Ringe“ kein positiv besetztes Wesen sei. Daher sei die Bezeichnung „Gollum“ im konkreten Fall herabsetzend gewesen. Auch habe in dem Sachverhalt kein satirischer Kontext vorgelegen.

Wieder einmal eine News in Sachen „Womit deutsche Gerichte sich nicht alle beschäftigen müssen“.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlogKI

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