- Das Landgericht München entschied, dass die Bezeichnung als „Gollum“ beleidigend sein kann.
- Die Entscheidung beruht auf einer Klage eines betroffenen Wissenschaftlers.
- Der Namen in einem Flyer stammt von einer Bürgerbewegung.
- Gollum aus „Der Herr der Ringe“ gilt als negativ besetzte Figur.
- Die Verwendung des Namens war hier herabsetzend.
- Es lag kein satirischer Kontext vor.
- Die Nachricht zeigt, womit deutsche Gerichte beschäftigt sind.
Als bekennender “Herr der Ringe”-Fan musste ich zu einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts München einfach einen Blogbeitrag einstellen.
Das Gericht hat nämlich das entschieden, dass ein beleidigend sein kann und damit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt, wenn eine Person als »Gollum« bezeichnet wird. (25 O 12738/22).
Der betroffene Wissenschaftler sei von einer Bürgerbewegung in einem Flyer entsprechend bezeichnet worden, so die Meldung. Der Grund dafür sei, dass die Tokien-Romanfigur Gollum aus dem “Der Herr der Ringe” kein positiv besetztes Wesen sei. Daher sei die Bezeichnung “Gollum” im konkreten Fall herabsetzend gewesen. Auch habe in dem Sachverhalt kein satirischer Kontext vorgelegen.
Wieder einmal eine News in Sachen “Womit deutsche Gerichte sich nicht alle beschäftigen müssen”.