• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Blockchain und KI im Recht – Neuland oder bewährtes Terrain?

Blockchain und KI im Recht – Neuland oder bewährtes Terrain?

9. November 2023
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Blockchain und KI im Recht – Neuland oder bewährtes Terrain?

9. November 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
blockchain und ki im recht neuland oder bewaehrtes terrain

Einleitung: Diskurse an der Schnittstelle von Technologie und Recht

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung: Diskurse an der Schnittstelle von Technologie und Recht
2. Blockchain: Traditionelles Recht trifft auf moderne Technik
3. Künstliche Intelligenz: Bestehendes Recht in neuem Licht
4. Juristische Präzisionsarbeit: Die Anwendung bestehender Gesetze
5. Fazit: Bewährte Gesetze als Fundament für technologische Innovationen
5.1. Author: Marian Härtel

Letzte Woche ergab sich an der Universität Hannover eine spannende Diskussion mit einer Doktorandin zum Thema Blockchain-Recht. Die Frage stand im Raum: Sind die rechtlichen Herausforderungen, die mit Blockchain und KI einhergehen, wirklich so neuartig, dass sie nicht mit bestehenden Gesetzen bewältigt werden können? Diese Fragestellung fand gestern erneut Beachtung, als ich im Rahmen meiner „Ask me anything“-Session auf dem People and Cultures Festival auf ähnliche Problemstellungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) stieß.

Wichtigste Punkte
  • Blockchain und KI stellen rechtliche Herausforderungen, die mit bestehenden Gesetzen gelöst werden können.
  • Vertragssicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind Grundpfeiler des BGB-AT.
  • Urheberrecht und Haftung bieten bereits Rahmen für technologische Entwicklungen wie KI.
  • Die Aufgaben der Juristen erfordern eine tiefe Auseinandersetzung mit juristischen Grundlagen.
  • Bestehende Gesetze können an technologische Entwicklungen angepasst werden, wenn sie gut interpretiert werden.
  • Juristische Präzisionsarbeit ist nötig, um alte Gesetze auf moderne Sachverhalte anzuwenden.
  • Eine interdisziplinäre Herangehensweise kombiniert rechtliche, technische und ethische Aspekte für zukunftsfähige Lösungen.

Blockchain: Traditionelles Recht trifft auf moderne Technik

Die Faszination für Technologien wie Blockchain ist groß – und mit ihr die Verunsicherung, ob unser aktuelles Rechtssystem diesen Innovationen gewachsen ist. Es entsteht oft der Eindruck, dass wir uns auf vollkommen unbekanntem Terrain bewegen. Doch ist das wirklich der Fall?

Betrachten wir die Blockchain: Hier geht es um Themen wie Vertragssicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Transaktionen. Diese Aspekte sind keineswegs neu für Juristen. Vielmehr sind es Grundpfeiler, auf denen das Vertragsrecht seit jeher aufbaut. Die Herausforderungen, die sich durch die Blockchain-Technologie ergeben, wie etwa im Bereich der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets), sind zwar spezifisch, aber nicht unüberwindbar. Sie erfordern eine sorgfältige juristische Arbeit, aber keine grundlegend neuen Gesetze.

Erweitert man den Blickwinkel, zeigt sich, dass viele der aufkommenden Fragen mit den allgemeinen Grundsätzen des BGB-AT (Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches) beantwortet werden können. Auch das Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht bieten bereits ein umfassendes Regelwerk, das auf die neuen Gegebenheiten angewendet werden kann, sofern es sauber interpretiert und angewendet wird. Zukünftige Urteile werden sich voraussichtlich vor allem um die konkrete Anwendung und Auslegung dieser bestehenden Gesetze drehen, ohne dass dafür grundlegend neue Rechtsfragen geschaffen werden müssen.

In der Praxis bedeutet dies, dass Juristen sich mit Fragen auseinandersetzen müssen, die zwar im Kontext der neuen Technologien stehen, aber durchaus mit traditionellen juristischen Methoden gelöst werden können. Es geht darum, die Rollen von Bote, Stellvertreter oder die Abgabe von Willenserklärungen im Rahmen von Smart Contracts zu definieren und zu klären, wann und unter welchen Umständen eine Erfüllung vorliegt. Diese und ähnliche Fragen erfordern eine tiefgehende Beschäftigung mit juristischen Grundlagen, die im Alltagsgeschäft vieler Rechtsanwälte möglicherweise nicht regelmäßig zur Anwendung kommen, aber dennoch das Fundament für eine sachgerechte Rechtsanwendung bilden.

Künstliche Intelligenz: Bestehendes Recht in neuem Licht

Im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) entstehen immer wieder Fragen, die auf den ersten Blick neu und komplex erscheinen. Eine dieser Fragen betrifft das Verwertungsrecht: Können durch KI geschaffene Werke Verwertungsrechte begründen? Und inwieweit können KI-Anbieter für die Verletzung von Rechten Dritter verantwortlich gemacht werden?

Es ist eine weit verbreitete Annahme, dass die rasante Entwicklung der KI-Technologie Gesetzesnovellen erfordert, um solche Fragen zu klären. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass das deutsche Rechtssystem – insbesondere die „alten“ Gesetze – eine bemerkenswerte Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an neue technologische Entwicklungen aufweisen.

Nehmen wir das Verwertungsrecht: Es ist im Urheberrechtsgesetz verankert und schützt die wirtschaftlichen Interessen der Urheber von Werken. Die Frage, ob KI-generierte Inhalte solche Rechte begründen können, hängt davon ab, ob sie als „Werke“ im Sinne des Urheberrechtsgesetzes angesehen werden können. Hier kommt es auf die schöpferische Leistung an, die nach aktueller Rechtslage eine menschliche Tätigkeit voraussetzt. KI als Werkzeug kann demnach – nach heutigem Stand – keine eigenen Verwertungsrechte begründen. Allerdings könnte der menschliche Schöpfer, der die KI einsetzt, durchaus Verwertungsrechte an den Ergebnissen geltend machen, sofern seine eigene schöpferische Leistung erkennbar ist.

Bei der Frage der Haftung von KI-Anbietern für Rechtsverletzungen wird es komplizierter, aber auch hier bieten bestehende Gesetze einen Rahmen. Das deutsche Recht kennt verschiedene Haftungskonzepte, die von der direkten über die mittelbare bis hin zur Störerhaftung reichen. Diese Konzepte können auf Situationen angewendet werden, in denen KI-Systeme Rechte Dritter verletzen. Es geht also nicht darum, neue Haftungsregeln zu schaffen, sondern darum, die bestehenden Regeln auf den jeweiligen Sachverhalt anzuwenden und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.

Die Herausforderung liegt nicht in der Schaffung neuer Gesetze, sondern in der wissenschaftlich sauberen Arbeit mit dem, was bereits vorhanden ist. Die deutschen Gesetze sind oft sehr gut darin, sich neuen technischen Entwicklungen anzupassen – vorausgesetzt, wir sind bereit, diese Anpassung vorzunehmen. Dies erfordert eine tiefgehende Auseinandersetzung mit der Materie und eine präzise juristische Argumentation.

Es ist also nicht die Gesetzgebung, die hinterherhinkt, sondern es ist die Interpretation und Anwendung der Gesetze, die mit Bedacht und Sachverstand erfolgen muss. In diesem Sinne können und sollten die „alten“ Gesetze als solide Basis dienen, um auch in der Ära der KI Rechtssicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten.

Juristische Präzisionsarbeit: Die Anwendung bestehender Gesetze

Natürlich gibt es bei der Anwendung dieser Gesetze auf neue Technologien Interpretationsspielräume und Unsicherheiten. Doch genau hier liegt die Kunst der Jurisprudenz: die saubere Subsumtion und Auslegung bestehender Gesetze, um sie auf neue Sachverhalte anzuwenden. Dies erfordert eine präzise juristische Arbeit, die – wie die Erfahrung zeigt – selbst für viele Juristen eine Herausforderung darstellt, ganz zu schweigen von juristischen Laien.

In diesem Kontext ist es entscheidend, dass Juristen nicht nur die Buchstaben des Gesetzes, sondern auch dessen Geist und die dahinterstehenden Prinzipien verstehen. Dies ermöglicht es, Gesetze, die in einer Zeit vor der digitalen Revolution verfasst wurden, effektiv auf moderne Technologien wie Blockchain und KI anzuwenden. Es geht darum, die zugrundeliegenden Rechtsprinzipien zu erfassen und sie auf die heutigen, technologisch fortgeschrittenen Sachverhalte zu übertragen. Dies erfordert nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch ein tiefes Verständnis für die Technologien selbst und ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft. Eine interdisziplinäre Herangehensweise, die rechtliche, technische und ethische Aspekte vereint, ist hierbei unerlässlich, um zu ausgewogenen und zukunftsfähigen Lösungen zu gelangen.

Fazit: Bewährte Gesetze als Fundament für technologische Innovationen

Die Lösung liegt nicht darin, reflexartig nach neuen Gesetzen zu rufen, sondern darin, die vorhandenen Gesetze intelligent und sorgfältig auf neue Technologien anzuwenden. Es ist eine Frage der juristischen Handwerkskunst, die sich in 25 Jahren Erfahrung als Unternehmer und Rechtsanwalt immer wieder bestätigt hat.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Rechtsfragen, die Blockchain und KI aufwerfen, sind durchaus mit den Mitteln des bestehenden Rechtsrahmens zu bewältigen. Es bedarf keiner großflächigen neuen Gesetzgebung, sondern einer fundierten juristischen Auseinandersetzung mit den Technologien und einer präzisen Anwendung

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnpassungBlockchainContractsEntwicklungGesetzeGesetzgebungHaftungKIKünstliche IntelligenzMarkenrechtPersönlichkeitsrechtRechtRechtsanwaltRechtsfragenRechtssicherheitRechtssystemStörerhaftungTechnologieTransparenzUrheberrechtUrteileVerordnungVertragsrechtVerwertungsrechtWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

Onlinehändler brauchen vorerst keine starke Kundenvalidierung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
4. September 2019

Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland dürfen Kreditkartenzahlungen im Internet ab dem 14. September 2019 vorerst auch ohne starke Kundenauthentifizierung ausführen. Die Bundesanstalt...

Mehr lesenDetails

Online-Marktplätze haften 2019 für die USt. ihrer Verkäufer

Rechtsstandswahl per AGB nicht per se überraschend
20. Dezember 2018

An eine wichtige Änderung im Umsatzsteuergesetz ab 1.1.2019 sollten sich Betreiber von Marktplätzen im Internet erinnern. Mit der Neuregelung der...

Mehr lesenDetails

Urheberrechtsverletzung durch Framing? Der EuGH bitte!

Urheberrecht
25. April 2019

Der Bundesgerichtshofs hat aktuell darüber zu entscheiden, ob eine Verwertungsgesellschaft den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Digitalisaten urheberrechtlich...

Mehr lesenDetails

MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen

MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
17. Januar 2023

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind berechtigt, nicht-sendungsbezogene Kommentare der Nutzer in Foren auf ihren Unternehmensseiten in den sozialen Medien zu löschen. Das...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zum Keyselling

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
31. März 2016

Nachdem das Landgericht Berlin uns noch erklären wollte, dass der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz nicht auf Lizenzschlüssel anwendbar sein und der Verkauf...

Mehr lesenDetails

Was muss in einen Vermarktervertrag für Influencer?

cropped 512x512 1
16. Mai 2024

Hier auf dem Blog habe ich bereits viele Hinweise und Tipps zu Vertragsgestaltung im Influencer-Marketing gegeben. Heute möchte ich speziell...

Mehr lesenDetails

Bezeichnung als „Gollum“ ist Beleidigung

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
28. November 2022

Als bekennender "Herr der Ringe"-Fan musste ich zu einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts München einfach einen Blogbeitrag einstellen. Das Gericht...

Mehr lesenDetails

Investoren und Startups – Unternehmensberatung und Verträge für eine erfolgreiche Startup-Bewertung in Deutschland

iStock 1405433207 scaled
9. April 2023

Unterstützung für Startups in Deutschland bei der Bewertung für Seed Investoren In diesem kurzen Einleitungspost möchte ich Ihnen grundlegende Schritte...

Mehr lesenDetails

Ebay Kauf wegen Fehlfunktion am Handy?

Ebay Kauf wegen Fehlfunktion am Handy?
18. Juni 2019

Zum Thema Ebay gibt es nun wahrlich eine Menge Urteile in der deutschen Rechtslandschaft. Daher erwähne ich diese hier kaum....

Mehr lesenDetails
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?
Sonstiges

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Gewinnspiele sind eines der beliebtesten Marketinginstrumente im Internet. Influencer, E-Commerce-Shops, SaaS-Unternehmen oder Agenturen nutzen sie, um Reichweite zu erhöhen, Newsletter-Listen...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

Mehr lesenDetails
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung