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Home Wettbewerbsrecht

Bundestag beschäftigt sich mit Missbrauch von Abmahnungen

22. Oktober 2019
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt auf die Stärkung des fairen Wettbewerbs ab und wird im Bundestag behandelt.
  • Er umfasst Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnungen, inklusive höhere Anforderungen und mehr Transparenz.
  • Die AFD kritisiert die Vorlage, sieht jedoch die Notwendigkeit, missbräuchliche Abmahnungen zu verhindern, ohne den Verbraucherschutz zu gefährden.
  • Die FDP fordert mehr Fairness, insbesondere bei ersten Abmahnungen ohne finanzielle Forderungen, um KMUs zu entlasten.
  • Die Grünen wollen eine präzisere Definition von missbräuchlichen Abmahnungen und mehr Transparenz im Verfahren schaffen.
  • Hintergrund sind zunehmende missbräuchliche Abmahnungen, welche bereits bei Bagatellverstößen hohe Kosten verursachen.
  • Eingeschränkte Abmahnrechte für unerfahrene Unternehmer sollen die Wettbewerbsbedingungen verbessern und kleine Firmen schützen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (siehe meinen Artikel hier) beschäftigt den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 23. Oktober 2019, in einer öffentlichen Anhörung.

Die geladenen Sachverständigen sollen sich auch zu einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur „Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs“, einem Antrag der FDP mit dem Titel „Maßnahmen für mehr Fairness bei Abmahnungen“ sowie dem Antrag „Abmahnungen – Transparenz und Rechtssicherheit“ äußern. Die Sitzung unter Leitung von Stephan Brandner (AfD) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Laut Bundesregierung vereint ihr Gesetzentwurf mehrere gesetzgeberische Maßnahmen: Zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen sieht er höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor. Zur Stärkung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen komplexer Erzeugnisse wie zum Beispiel Automobilen soll eine Reparaturklausel eingeführt werden, die das Designrecht bei sichtbaren Ersatzteilen für Reparaturzwecke einschränkt und damit den Markt öffnet.

Hintergrund des Gesetzesvorhabens seien in letzter Zeit vermehrte die Anzeichen dafür,  dass trotz gesetzlicher Regelungen weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Es liege ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen primär zur  Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden, heißt es im Entwurf.

Gesetzentwurf der AfD
Die AfD kritisiert die Vorlage der Bundesregierung, die unter anderem die weitgehende Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“ und die Verschärfung des  Missbrauchstatbestandes durch Einfügen unbestimmter Rechtsbegriffe vorsehe, aber nicht geeignet seien, das Problem zu lösen. Zum Teil schätzt die AfD die vorgeschlagenen  Maßnahmen als schädlich ein, weil sie die unbestrittenen Vorteile des Systems der privaten Rechtsdurchsetzung im Lauterkeitsrecht und Verbraucherschutz gefährden würden.

Ziel der Gesetzesänderung der AfD sei es daher, missbräuchliche Abmahnungen wirksam zu verhindern, ohne die Vorteile des Systems der privaten Durchsetzung des  Verbraucherschutzes und des lauteren Wettbewerbes in Deutschland zu gefährden. Die weitgehende Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, verbiete sich deshalb, denn dafür sei keinerlei Nutzen im Hinblick auf die Vermeidung missbräuchlicher Abmahnungen erkennbar. Eine wirksame Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs setze die sichere Unterscheidung zwischen einer legitimen Abmahnung und einer unseriösen („missbräuchlichen“) Abmahnung voraus. Kein Unterscheidungskriterium sei die Berechtigung (Begründetheit) einer Abmahnung.

Unseriöse („missbräuchliche“) Abmahnungen seien regelmäßig begründet, denn die Abmahnenden würden das Risiko des Unterliegens vor Gericht scheuen.

Antrag der FDP
Die Fraktion der FDP will mehr Fairness bei Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht erreichen. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, heißt es in ihrem Antrag. Das Gesetz solle unter anderem vorsehen, dass für die erste Abmahnung – außer bei schwerwiegenden, komplexen oder zeitkritischen Verstößen – weder ein Wettbewerber noch ein abmahnberechtigter Verband Abmahnkosten geltend machen kann, sofern der Abgemahnte den Wettbewerbsverstoß nicht kannte und ihn unverzüglich abstellt.

Zur Begründung heißt es, die Abmahnung habe sich als Instrument zur außergerichtlichen Geltendmachung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht grundsätzlich bewährt. In der Praxis ergäben sich jedoch erhebliche Probleme, die insbesondere kleine und  mittelständische Unternehmen wie Start-ups, Handwerksbetriebe, kleine Online-Shops oder Kleinunternehmen belasteten, die nur in geringem Umfang gewerblich tätig sind. Ursache seien die unverhältnismäßig hohen Abmahnkosten, die bereits bei Bagatellverstößen drohten. Sie seien häufig die eigentliche Motivation der Abmahnung. Der  Bundesratsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geht den Abgeordneten noch nicht weit genug.

Antrag der Grünen
Missbräuchliche Abmahnungen sind auch das Thema des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der für Transparenz und Rechtssicherheit sorgt. Die missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen solle präziser definiert werden und
Abgemahnte sollten befähigt werden, fundierte Entscheidungen zu treffen, fordern die Abgeordneten. Gleichzeitig solle der Entwurf die Möglichkeit schaffen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gerichtlich überprüfen zu lassen und überhöhte Abmahnkosten im Nachhinein zurückfordern zu können. 

Tags: AbmahnungBrandBundestagEntscheidungenGesetzeRechtssicherheitSicherheitUnterlassungserklärungVerbraucherVerbraucherschutzVertragsstrafeWettbewerbsrecht

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