• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
CEO, Managing Director, President…Achtung bei Jobbezeichnungen

CEO, Managing Director, President…Achtung bei Jobbezeichnungen

28. April 2020
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

CEO, Managing Director, President…Achtung bei Jobbezeichnungen

28. April 2020
in Gesellschaftsrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
leader 2206099 1280

Durchkämmt man Businessportale wie LinkedIn oder auch Impressumsinhalte vieler Webseiten, findet man zahlreiche Berufsbezeichnungen wie CEO oder President. Aber welche davon sind in Deutschland problematisch?

Wichtigste Punkte
  • Wenige zulässige Berufsbezeichnungen in Deutschland sind Geschäftsführer und Vorstand.
  • Irreführende Titel wie CEO oder Managing Director können zu Abmahnungen führen.
  • Richtige Titel sind entscheidend, um ungewollte Haftungen zu vermeiden.
  • Einzelunternehmer sind keine Geschäftsführer, falsche Bezeichnungen können rechtliche Konsequenzen haben.
  • Die faktische Geschäftsführung kann bei falscher Titelverwendung rechtliche Probleme verursachen.
  • Besonderes Risiko bei COO: Duldungs- oder Anscheinsvollmacht kann zu zivilrechtlichen Verpflichtungen führen.
  • Vertrauensschutz kann gelten, solange Dritte keine Kenntnis von fehlenden Vollmachten haben.

Im wesentlichen gibt es in deutschen Recht nur wenige Titel, die zulässigerweise benutzt werden können. Dazu gehört „Geschäftsführer“, den die es bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH, aber auch bei einer BGB-Gesellschaft (GbR), bei einer Kommanditgesellschaft oder bei OHG gibt. Im Falle eines Vereins und einer Aktiengesellschaft spricht man noch von „Vorstand“.

Sämtliche weiteren Bezeichnungen sind solche, die teils aus anderen Rechtsordnungen stammen (wie President oder Director) oder die eine Mischung aus dem Recht der USA und Internetzeitalter sind, wie Managing Director oder CEO (COO, CFO etc).

Das Problem im deutschen Recht, bei der Verwendung falschere Bezeichnungen, ist, dass sich zum einen eine Irreführung ergeben kann, was sodann zu Abmahnungen führen könnte, zum anderen aber auch eine Haftung bzw. eine Vertretungsbefugnis entstehen könnte, die die betreffenden Personen wahrscheinlich nicht beabsichtigt haben.

So sind z.B. Einzelunternehmer keine Geschäftsführer. Wie ich in diesem Artikel ausgeführt haben, kann eine anderweitige Bezeichnung zu einer Abmahnung führen. Ähnliches kann beim falschen Bezeichnen einer UG drohen. Ähnliche Irreführungen des Rechtsverkehrs können auch bei den anderen oben genannten Bezeichnungen auftreten, wenn – vor allem im Zusammenspiel mit anderen Informationen oder werblichen Darstellungen – entweder einer Person eine juristische Eigenschaft zugeschrieben wird, die dieser nicht inne hat oder wenn durch die Bezeichnungen ein Unternehmen größer oder bedeutender wirkt (bzw. wirken soll), als es tatsächlich der Fall ist.

Wesentlich problematischer kann im Zweifel jedoch das Risiko sein, dass man durch die Angabe als CEO, COO oder ähnliches einen falschen Rechtsschein bezüglich der wahren Vertretungsbefugnis einer Kapitalgesellschaft oder setzt. Selten dürfte es nämlich der Fall sein, dass jemand, der der sich COO nennt, wirklich auch juristische Vertretungsbefugnis hat. Ein solcher Rechtsschein ist durchaus aus bei einer Personengesellschaft möglich, bei denen noch hinzukommt, dass die grundlegende Vertretungsbefugnis bei einer GbR eine andere ist als bei einer OHG (zu der eine GbR schneller werden kann, als es einem lieb ist).

Bei jemanden, der sich CEO nennt, der aber keine oder keine vollumfängliche Geschäftsführungsbefugnis inne hat, kann die Rechtsfigur des sogenannten faktischen Geschäftsführer zur Anwendung kommen. Als solche wird eine Person bezeichnet, die faktisch wie ein Geschäftsführer tätig wird, ohne förmlich als Geschäftsführer bestellt und im Handelsregister eingetragen zu sein. Voraussetzung für die Annahme faktischer Geschäftsführung ist dabei ein nach außen hervortretendes, üblicherweise der Geschäftsführung zuzurechnendes Handeln. Diese Situation kann für die Person aber neben steuerrechtlicher und zivilrechtlicher Haftung auch zu anderen unangenehmen Pflichten wie der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages, führen. Im Innenverhältnis fühl man sich eventuell sicher, im Außenverhältnis läuft man in eine riesige Haftungsfalle. 

Ähnliche Probleme können auftauchen, wenn sich jemand COO nennt, wobei hier auch weitere Aspekte wie das tatsächliche Handeln desjenigen im Geschäftsverkehr hinzukommen müssen, damit Rechtsinstrumente wie eine Duldungsvollmacht oder eine Anscheinsvollmacht greifen. Ist jedoch vom Vorliegen einer Duldungs- oder Anscheinsvollmacht auszugehen, kann dies für die betreffenden Unternehmen sehr unangenehm werden, denn diese könnten dann durch Handlungen derjenigen Person zivilrechtlich verpflichtet werden und müssten sich für mögliche Rückgriffsansprüche an den eigenen Mitarbeiter halten.

Gerade bei Dauerkunden bzw. langfristigen Partnern kann hier ein Problem auftreten. Wir z.B. im Innenverhältnis eine Vollmacht entzogen, der Dritte aber darüber keine Kenntnis erlangt, greift eine u.U. ein Vertrauensschutz. Bis der Dritte über die fehlende Vollmacht in Kenntnis gesetzt wird, entfalten alle Rechtsgeschäfte ihre Wirkung für den Vollmachtgeber. Dies ist in den §§ 170ff BGB geregelt. Danach erlischt die Vollmacht erst bei Anzeige gegenüber dem/den Dritten (§§ 170, 171 BGB), oder dann, wenn dem Bevollmächtigten die Vollmachtsurkunde gemäß § 172 II BGB entzogen wurde. Eine Ausnahme bezüglich des Vertrauensschutzes bildet § 173 BGB. Danach entfalten die §§ 170- 172 BGB keine Wirkung, wenn der Dritte bereits Kenntnis vom Fehlen der Vollmacht hatte bzw. hätte haben müssen. Er müsste also gutgläubig gewesen sein.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBusinessHaftungHandelsregisterInformationInsolvenzinternetKapitalgesellschaftLinkedInPortalZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
1. Januar 2018

Dies ist ein Archiv-Post eines Blogartikels von vor 2018, aus der Webseite www.rahaertel.com. Das eingestellte Datum entspricht nicht dem Datum...

Mehr lesenDetails

Influencer, Werbung und die Landesmedienstalten

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
18. März 2019

Oft genug habe ich ja schon über Influencer und Streamer berichtet und die aktuell sehr heiß umstrittene Pflicht zur Markierung...

Mehr lesenDetails

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss man bei einem Homeoffice beachten?

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss man bei einem Homeoffice beachten?
11. Januar 2023

Einleitung: Was ist Homeoffice und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden? Im Zuge der COVID-19-Pandemie wird das Homeoffice für immer...

Mehr lesenDetails

EuGH: „Adresse“ ist nicht E-Mailadresse oder IP-Adresse

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
14. Juli 2020

Bei  illegalem Hochladen eines Films auf YouTube kann der Rechtsinhaber nach der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums...

Mehr lesenDetails

EuGH: Facebook muss gleiche und ähnliche Kommentare eruieren?

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
7. Juni 2019

Nach Ansicht von EuGH Generalanwalt Szpunar kann Facebook gezwungen werden, sämtliche Kommentare, die mit einem ehrverletzenden Kommentar, dessen Rechtswidrigkeit festgestellt...

Mehr lesenDetails

Kein Werben mit einer Herstellergarantie = keine Information notwendig?

Herstellerangaben bei der Bewerbung von Elektrogeräten
25. September 2019

Bisher galt als einer der größten Abmahnrisiken, wenn Onlinehändler nicht über Garantiebedingungen von Produkten informierten, die diese verkauften (siehe z.B....

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zur Reichweite des wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruchs)

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
3. Mai 2024

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob der wettbewerbsrechtliche...

Mehr lesenDetails

Die Zukunft des Internets: Web3 und das neue Recht

Die Zukunft des Internets: Web3 und das neue Recht
30. Dezember 2022

Web3 – die nächste Generation des Internets Die nächste Generation des Internets – Web3 – steht kurz vor der Tür....

Mehr lesenDetails

Landgericht Frankfurt und Nutzung von Bildern Dritter aus Xing etc.

Landgericht Frankfurt und Nutzung von Bildern Dritter aus Xing etc.
18. Oktober 2019

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Ende letzten Monats ein interessantes Urteil gefällt, das einige Fragen beantwortet im Verhältnis DSGVO...

Mehr lesenDetails
marianregel
Intern

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026

Auf itmedialaw.com geht es regelmäßig um die rechtliche und praktische Realität digitaler Kommunikation: Reichweite, Plattformlogik, Streit um Aussagen, Screenshots, Kontexte...

Mehr lesenDetails
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Mehr lesenDetails
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung