• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
hacker 4031973 1280

Cyberversicherung verweigert Leistung nach Hackerangriff wegen Falschangaben

15. Juni 2024
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Cyberversicherung verweigert Leistung nach Hackerangriff wegen Falschangaben

Landgericht Kiel bestätigt, dass die Versicherung nicht zahlen muss

15. Juni 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 1
A A
0
hacker 4031973 1280

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Unzureichende IT-Sicherheit trotz gegenteiliger Angaben
  • 2. Arglistige Täuschung führt zur Leistungsfreiheit
  • 3. Bedeutung für Unternehmen und Versicherungen

Das Landgericht Kiel hat in einem Urteil vom 23.05.2024 (Az. 5 O 128/21) entschieden, dass eine Cyberversicherung aufgrund von Falschangaben im Versicherungsantrag leistungsfrei ist. Der Versicherer hatte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, nachdem es bei dem versicherten Unternehmen, einem Holzgroßhandel, zu einem Hackerangriff mit hohem Schaden gekommen war.

Wichtigste Punkte
  • Landgericht Kiel entschied, dass Cyberversicherung aufgrund von Falschangaben im Antrag leistungsfrei ist.
  • Der Holzgroßhandel hatte unzureichende IT-Sicherheit trotz falscher Angaben im Versicherungsantrag angegeben.
  • Wichtige Systeme waren mit veralteten Betriebssystemen und ohne Virenschutz ausgestattet, was zu einem Hackerangriff führte.
  • Der IT-Leiter >musste die Sicherheitsmängel erkennen und hätte sie überprüfen können, was als Arglist gewertet wurde.
  • Das Urteil betont die Bedeutung korrekter Antworten auf Risikofragen bei Cyberversicherungen.
  • Externe Sicherheitsexperten können helfen, die IT-Sicherheitslage objektiv zu bewerten und Risiken zu mindern.
  • Das Urteil mahnt Unternehmen, ihre IT-Sicherheit ernst zu nehmen und nicht nur auf den Versicherungsschutz zu vertrauen.

01
von 03
Unzureichende IT-Sicherheit trotz gegenteiliger Angaben

Im vorliegenden Fall hatte der Holzgroßhandel bei Abschluss einer Cyberversicherung im Jahr 2020 unter anderem angegeben, dass alle Arbeitsrechner mit aktueller Schadsoftware-Erkennung ausgestattet seien und verfügbare Sicherheitsupdates ohne schuldhaftes Zögern durchgeführt würden. Tatsächlich waren jedoch mehrere Server mit veralteten, unsicheren Betriebssystemen im Einsatz, für die keine Updates mehr verfügbar waren. Auch fehlte teilweise ein Virenschutz.Der für die IT zuständige Mitarbeiter des Holzgroßhandels gab im Prozess an, er habe bei Beantwortung der Risikofragen die betreffenden Systeme „geflissentlich übersehen“. Dabei handelte es sich nicht um untergeordnete Rechner, sondern um Server mit zentralen Funktionen für den Betrieb. So diente ein ungeschützter Server mit veraltetem Windows-System als Verbindung zwischen dem Webshop und dem Warenwirtschaftssystem des Unternehmens. Über diesen erfolgte letztlich auch der Hackerangriff.Gerade bei Unternehmen mit komplexen IT-Systemen kann es sinnvoll sein, externe Sicherheitsexperten mit einer objektiven Überprüfung der Systemlandschaft zu beauftragen. Durch den Blick von außen lassen sich Schwachstellen oft leichter identifizieren als durch interne Mitarbeiter, die möglicherweise betriebsblind sind oder aus Zeitgründen nicht alle Bereiche im Blick haben. Eine solche Sicherheitsanalyse kann auch helfen, die IT-Sicherheit gegenüber Versicherern korrekt darzustellen und böse Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden.

02
von 03
Arglistige Täuschung führt zur Leistungsfreiheit

Das Gericht sah in den falschen Angaben eine arglistige Täuschung des Versicherers, da die Fragen „ins Blaue hinein“ unrichtig beantwortet wurden. Der zuständige IT-Leiter hätte die Sicherheitsmängel erkennen können und müssen. Aufgrund der arglistigen Täuschung war der Versicherungsvertrag nichtig, so dass der Versicherer nicht leisten musste.Entscheidend für die Einschätzung des Gerichts war, dass die unzureichend geschützten Systeme zentrale Funktionen im Unternehmen hatten. So war der veraltete Windows-Server als Verbindung zwischen Webshop und Warenwirtschaft von essentieller Bedeutung. Auch der Domain-Controller zur Verwaltung der Zugriffsrechte im Netzwerk befand sich noch im unsicheren Auslieferungszustand. Bei derart wichtigen Systemen konnte das Gericht nicht glauben, dass deren Sicherheitsmängel dem IT-Verantwortlichen verborgen geblieben waren.Zudem hätte der IT-Leiter laut einem Sachverständigen die Aktualität von Virenschutz und Sicherheits-Updates durch einen Blick in die Administrationskonsolen schnell selbst prüfen können. Dass er dies vor Beantwortung der Risikofragen versäumt hatte, wertete das Gericht als Indiz für Arglist. Denn gerade bei Abschluss einer Cyberversicherung muss sich der Verantwortliche bewusst sein, wie wichtig der Versicherer die Informationen zur IT-Sicherheit nimmt.

03
von 03
Bedeutung für Unternehmen und Versicherungen

Das Urteil zeigt, wie wichtig die korrekte Beantwortung von Risikofragen bei Cyberversicherungen ist. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre IT-Sicherheitsstandards den Angaben in Versicherungsanträgen entsprechen, um im Schadenfall abgesichert zu sein. Falsche Angaben, auch wenn sie nur fahrlässig erfolgen, können zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.Gerade bei größeren Unternehmen mit komplexen IT-Systemen kann es sinnvoll sein, die Beantwortung der Risikofragen durch externe Sicherheitsexperten absichern zu lassen. So lässt sich die tatsächliche Sicherheitslage objektiv bewerten und korrekt darstellen. Auch um die IT-Sicherheit insgesamt zu verbessern, ist es ratsam, in regelmäßigen Abständen Penetrationstests und Schwachstellenanalysen durch spezialisierte Dienstleister durchführen zu lassen.Für Versicherer bedeutet die Entscheidung, dass sie sich auf die Arglistanfechtung als „scharfes Schwert“ berufen können, wenn Falschangaben nachweisbar sind. Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Cyberkriminalität dürften viele Versicherer ihre Risikofragen überarbeiten und konkretisieren, um Streitigkeiten zu vermeiden und ihre Exposure zu begrenzen.Insgesamt ist das Urteil des LG Kiel zu begrüßen, da es die Bedeutung einer wahrheitsgemäßen Risikodeklaration unterstreicht und Versicherern ermöglicht, ihr Haftungsrisiko kalkulierbar zu halten. Es mahnt Unternehmen, ihre IT-Sicherheit ernst zu nehmen und sich nicht nur auf den Versicherungsschutz zu verlassen. Denn auch mit Cyberpolice gilt: Vorbeugung ist besser als Nachsorge.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DomainIT-SicherheitMitarbeiterServerSicherheitUrteil

Weitere spannende Blogposts

Esports Europe: Ein Kommentar

Rückrufoption und weitere Chatmöglichkeiten
24. Februar 2020

Gerade erst wurde ein europäischer Dachverband im Esport gegründet. Dies soll mein Kommentar zu der Gründung und den Umständen sein....

Mehr lesenDetails

Kein A1 Formular für Dienstreisen

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
21. März 2019

Vor kurzem habe ich noch, zugegebener Maßen etwas abseits von meinem Rechtsgebiet, darüber berichtet, dass man für Dienstreisen im EU-Ausland...

Mehr lesenDetails

Datenschutzbehörde kann Betrieb von Facebook-Seite verbieten

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
12. September 2019

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Betreiber einer Unternehmensseite auf Facebook verpflichtet werden kann, seine Fanpage abzuschalten, falls die von...

Mehr lesenDetails

Wandeldarlehen in der Startup-Finanzierung: Rechtliche Betrachtungen und aktuelle Entwicklungen

Wandeldarlehen in der Startup-Finanzierung: Rechtliche Betrachtungen und aktuelle Entwicklungen
17. Januar 2024

Einleitung Wandeldarlehen, auch als Convertible Loans bekannt, stellen in der Startup-Finanzierung ein wesentliches Instrument dar. Sie ermöglichen es jungen Unternehmen,...

Mehr lesenDetails

DLT und die Juristerei

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
6. Dezember 2022

Einleitung Die Digitalisierung größerer Sektoren stößt auf organisatorische, technische und juristische Probleme. Die Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie bieten in nahezu allen...

Mehr lesenDetails

Still investieren: Typische und atypische stille Beteiligungen für Startups

Still investieren: Typische und atypische stille Beteiligungen für Startups
14. März 2023

Hinweis: Bevor Sie sich mit den Unterschieden zwischen typischen und atypischen stillen Beteiligungen beschäftigen, möchte ich darauf hinweisen, dass es...

Mehr lesenDetails

Die MiCAR-Verordnung kommt

Europäisches Parlament
24. Juni 2024

Die neue EU-Verordnung zu Märkten für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation - MiCAR) wurde am 9. Juni 2023 im Amtsblatt...

Mehr lesenDetails

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht
11. Juli 2024

Einleitung: Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen Der Fall Robert Kneschke gegen LAION e.V. markiert einen Meilenstein in der rechtlichen Auseinandersetzung...

Mehr lesenDetails

OLG Hamburg: Kartellrechtliche Bewertung automatisierter Google Ads-Sperrungen

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht
18. Januar 2024

Rechtliche Einordnung der Google Ads-Sperrung im Lichte des Kartellrechts Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Az. 15 U 18/23 Kart) hat in...

Mehr lesenDetails
Kryptowert
Sonstiges

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025

Kryptobetrug wirkt oft wie ein finaler Zustand: Ein Klick zu viel, eine Wallet verknüpft, eine Signatur bestätigt – und Vermögenswerte...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025

Produkte

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

Mehr lesenDetails
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung