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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw > Recht im Internet > Das Darknet ist nicht illegal!

Das Darknet ist nicht illegal!

20. Dezember 2018
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Das LG Karlsruhe verurteilte den Betreiber einer Darknet-Plattform zu sechs Jahren Freiheitsstrafe.
  • Er wurde wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und Beihilfe zu Waffen- und Betäubungsmittelgesetz-Verstößen verurteilt.
  • Die Plattform schuf die Voraussetzung für den Amoklauf, da sie den Zugang zu Waffen ermöglichte.
  • Das Urteil ist ein Beispiel für juristisches Neuland, besonders hinsichtlich von Fahrlässigkeit.
  • Das Darknet ist nicht illegal und dient oft dem Freiheitskampf in repressiven Regimen.
  • Journalisten sollten sich über die rechtlichen Aspekte des TOR-Browsers bewusst sein.
  • Die Nutzung des TOR-Netzwerkes ist legal, aber Käufer sollten illegalen Angeboten aus dem Darknet fernbleiben.

Mit Strafrecht habe ich, außer damals im Staatsexamen, nicht viel am Hut. Ich habe deswegen auch nicht wirklich über die Entscheidung des LG Karlsruhe berichtet. Dieses verurteilte gerade den Betreiber der Darknet-Plattform, über die sich der Münchner Amokläufer seine Waffe besorgt hatte, zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. Er wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und Beihilfe zu Verstößen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.

Ein Bezug zum von im Wesentlichen bearbeiten IT-Recht hat der Fall nur durch den Betrieb der Plattform. Das Landgericht Karlsruhe entschiedet, dass der Administrator, durch die Einrichtung der Plattform, die notwendige Voraussetzung für den späteren Amoklauf geschaffen habe, und dass er auch damit rechnen musste, dass auf diesem Wege labile oder unzuverlässige Personen an Waffen gelangen könnten.

Ein solches Urteil stellt, wie auch der Vorsitzende Richter feststellte, „juristisches Neuland“ dar. Und es bleibt abzuwarten, wie die Revisionsinstanz, die es wohl geben wird, diese besonderen Fragen der Fahrlässigkeit, sehen wird.

Der Richter am LG Karlsruhe stellt aber auch gleichzeitig klar, dass das Darknet als solche keine illegale Einrichtung sei. Ganz im Gegenteil: Die anonyme Möglichkeit beispielsweise seine Meinung zu äußern und dabei unter Umständen durch Verschlüsselung auch seinen Ursprung zu verschleiern, kann in vielen Regionen dieser Erde ein wichtiges Mittel des Freiheitskampfes sein. Gerade auch Verschlüsselung und somit Datensicherheit ist bereits ein hohes gut und im Zweifel sogar eine Frage von Datenschutzanforderungen nach der DSGVO. Webseiten sollten, um sich nicht abmahnbar zu machen, aktuell z. B. nicht mehr ohne SSL-Verschlüsselung betrieben werden, wenn auf dieser Daten, z. B. durch ein Kontaktformular, übertragen werden.

Die Nutzung des Darknet und schon gar nicht des sogenannten TOR-Browsers ist illegal. Das sollten sich gerade auch Journalisten und auf die Fahne schreiben. Ihr wird immer viel Mist verbreitet. Illegal können im Zweifel, wie aber im normalen Internet auch, bestimmte Dienste und Angebote sein, wie beispielsweise Marktplätze zum Kauf von Drogen und/oder Waffen. Deswegen sollten auch Forderungen von Politikern, für das Internet anscheinend insgesamt noch Neuland ist, sehr überlegt sein. Nicht das Darknet sollte „trocken gelegt werden“, von der technischen Machbarkeit einmal zu schweigen, sondern illegal Angebote.

Man sollte sich durch fehlgeleiteten Meldung also nicht von der Nutzung des TOR-Netzwerkes abhalten lassen, man sollte sich jedoch nicht verführen lassen, auf eventuell illegalen Marktplätzen, und sei es nur zum Test oder Spaß, einmal etwas zu bestellen, dessen Besitz strafbar sein könnte. Dies kann schnell ins Auge gehen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzinternetIT-RechtKarlsruheSicherheitTest

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