Mit Strafrecht habe ich, außer damals im Staatsexamen, nicht viel am Hut. Ich habe deswegen auch nicht wirklich über die Entscheidung des LG Karlsruhe berichtet. Dieses verurteilte gerade den Betreiber der Darknet-Plattform, über die sich der Münchner Amokläufer seine Waffe besorgt hatte, zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. Er wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und Beihilfe zu Verstößen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.
Ein Bezug zum von im Wesentlichen bearbeiten IT-Recht hat der Fall nur durch den Betrieb der Plattform. Das Landgericht Karlsruhe entschiedet, dass der Administrator, durch die Einrichtung der Plattform, die notwendige Voraussetzung für den späteren Amoklauf geschaffen habe, und dass er auch damit rechnen musste, dass auf diesem Wege labile oder unzuverlässige Personen an Waffen gelangen könnten.
Ein solches Urteil stellt, wie auch der Vorsitzende Richter feststellte, “juristisches Neuland” dar. Und es bleibt abzuwarten, wie die Revisionsinstanz, die es wohl geben wird, diese besonderen Fragen der Fahrlässigkeit, sehen wird.
Der Richter am LG Karlsruhe stellt aber auch gleichzeitig klar, dass das Darknet als solche keine illegale Einrichtung sei. Ganz im Gegenteil: Die anonyme Möglichkeit beispielsweise seine Meinung zu äußern und dabei unter Umständen durch Verschlüsselung auch seinen Ursprung zu verschleiern, kann in vielen Regionen dieser Erde ein wichtiges Mittel des Freiheitskampfes sein. Gerade auch Verschlüsselung und somit Datensicherheit ist bereits ein hohes gut und im Zweifel sogar eine Frage von Datenschutzanforderungen nach der DSGVO. Webseiten sollten, um sich nicht abmahnbar zu machen, aktuell z. B. nicht mehr ohne SSL-Verschlüsselung betrieben werden, wenn auf dieser Daten, z. B. durch ein Kontaktformular, übertragen werden.
Die Nutzung des Darknet und schon gar nicht des sogenannten TOR-Browsers ist illegal. Das sollten sich gerade auch Journalisten und auf die Fahne schreiben. Ihr wird immer viel Mist verbreitet. Illegal können im Zweifel, wie aber im normalen Internet auch, bestimmte Dienste und Angebote sein, wie beispielsweise Marktplätze zum Kauf von Drogen und/oder Waffen. Deswegen sollten auch Forderungen von Politikern, für das Internet anscheinend insgesamt noch Neuland ist, sehr überlegt sein. Nicht das Darknet sollte “trocken gelegt werden”, von der technischen Machbarkeit einmal zu schweigen, sondern illegal Angebote.
Man sollte sich durch fehlgeleiteten Meldung also nicht von der Nutzung des TOR-Netzwerkes abhalten lassen, man sollte sich jedoch nicht verführen lassen, auf eventuell illegalen Marktplätzen, und sei es nur zum Test oder Spaß, einmal etwas zu bestellen, dessen Besitz strafbar sein könnte. Dies kann schnell ins Auge gehen.