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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Streamer/YouTuber/Influencer und die Impressumspflicht

23. August 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Streamer, YouTuber und Influencer müssen der Impressumspflicht nachkommen.
  • Viele Influencer möchten ihre Echt-Namen und Adressen nicht offenlegen.
  • Fehlendes Impressum ist kostenpflichtig abmahnbar und juristisch durchsetzbar.
  • Die Verwendung von Eltern-Adressen ist ebenfalls ein Verstoß gegen die Impressumspflicht.
  • Eltern könnten rechtlichen Problemen wie Stalking oder Klagen ausgesetzt sein.
  • Beratungsangebote für Influencer zum Thema persönliche Daten im Impressum sind verfügbar.
  • Schnelllösungen sind juristisch unsicher, jedoch für viele Influencer sinnvoll.

Letzten Endes gibt es keine Frage, dass man als Streamer, YouTuber oder sonstiger Influencer der Impressumspflicht nachkommen muss. In paar Informationen dazu findet man in diesem Artikel zu Twitch und in diesem Artikel zu sonstigen Social Media Accounts.

Nun werde ich  mehrmals pro Woche von Streamern oder YouTubern angeschrieben oder gefragt, ob es hier keine Lösung dazu gibt. Der – durchaus nachvollziehbare – Grund ist, dass Influencer ungern ihre echten Namen gegenüber Fans und Follower offenbaren und schon gar nicht die eigene Adresse veröffentlichen wollen. Leider kann ich formaljuristisch hierbei nicht helfen. Die Normen hierzu sind recht eindeutig.

Abraten muss ich dabei vor allem von eigenen Lösungen. Das Fehlen jeglichen Impressums ist mit ziemlicher Sicherheit kostenpflichtig abmahnbar. Und solche sind zahlreich, da relativ einfach erstellt und gerichtlich durchsetzbar.

Aber auch die gern gesehene Möglichkeit, beispielsweise die Adresse von Eltern oder sonstigen Verwandten zu hinterlegen ist in aller Regel keine gute Idee. Zum einen wären dann die Eltern mit Dingen wie Stalkern oder Fans konfrontiert, zum anderen ist natürlich auch dies ein Verstoß gegen die Impressumspflicht. Hinzu kommt, dass auch im Falle von Rechtsstreitigkeiten Eltern auf diese Weise mit der Zustellung von Klagen oder Mahnbescheiden konfrontiert werden und es Probleme mit der Gerichtszuständigkeit geben könnte, die zu problematischen aber mindestens kostenträchtigen Verweisung führen könnte.

Dies heißt jedoch nicht, dass es keine Lösungen für Streamer, YouTuber oder Influencer gibt. Ich biete Beratung rund um das Thema an, die auch Lösungen zu dem Problem der Offenbarung von persönlichen Daten im Impressum beinhaltet. Lösungen gibt es dabei in einer  kurzfristigen Art und Weise, wobei diese juristisch noch nicht vollends geklärt sind, oder in einer umfassenden Art, die auch die vor allem für solche Influencer und Streamer geeignet ist, die mit den Tätigkeiten bereits mehr als ein Taschengeld verdienen oder in Zukunft verdienen wollen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungImpressumspflichtInfluencerInformationKlageSicherheitTwitchYouTubeYouTuber

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