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Home Recht im Internet

Debcon – der Faxmüll geht wohl wieder los

7. Mai 2020
in Recht im Internet
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Debcon ist bei IT-Rechtsanwälten, die Filesharing-Abmahnungen bearbeiten, umstritten.
  • Viele Anwälte ignorieren die Bettelbriefe von Debcon und entsorgen diese.
  • Die Forderungen in Debcon-Schreiben sind oft willkürlich und variieren stark.
  • Debcon ist wohl wieder aktiv und versendet erneut Schreiben.
  • Mandanten sollten Debcon-Ansprüche nicht unbegründet ernst nehmen.
  • Die meisten Ansprüche stammen aus Abmahnungen von der Skandal-Kanzlei U+C.
  • Der Autor plant, auf Faxempfang per E-Mail umzusteigen, um Papier zu sparen.

Debcon ist für zahlreiche IT-Rechtsanwälte, die auch Filesharing-Abmahnungen bearbeiten, ein rotes Tuch. Der Grund dafür ist, dass diese auch nach vielen Jahren der Mandatierung weiter Bettelbriefe verschicken, damit Mandanten doch die angeblichen Forderungen ausgleichen. 

Ich leite diese Faxe schon lange nicht mehr weiter, sondern schreddere diese nur. Auch habe ich schon lange aufgegeben zu verstehen, wie die wahllosen Summen, die in jedem Schreiben anders sind, zustande kommen. 

Wahrscheinlich wird auch mein Schredder nun wieder einiges zu tun bekommen, denn Debcon ist wohl wieder aktiv:

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Aber auch meine Mandanten müssen keine Angst haben, denn, anders als bei unter Umständen seriös agierenden Filsharingabmahnern, deren Schreiben man ernst nehmen und reagieren sollte, stammen wohl die meisten Debcon-Ansprüche beispielsweise aus Abmahnungen der Skandal-Kanzlei U+C und aus anderen wertlosen Schreiben. 

Ich werde wohl wieder auf Faxempfang per E-Mail umstellen, dann müssen nicht so viele Bäume gefällt werden, um diese Schreiben zu ignorieren 😉

Tags: AbmahnungE-MailFilesharingIT-RechtMail

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