• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Datenschutzrecht

DSGVO-Compliance für Selbstständige

Was Sie unbedingt beachten müssen

8. Oktober 2024
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
DSGVO-Compliance für Selbstständige: Was Sie unbedingt beachten müssen
Wichtigste Punkte
  • Die DSGVO ist seit Mai 2018 eine rechtliche Pflicht für alle Unternehmen, auch für Selbstständige und Freiberufler.
  • Selbstständige müssen personenbezogene Daten rechtmäßig und transparent verarbeiten, um Kundenvertrauen aufzubauen.
  • Wichtige Elemente der Compliance sind die Rechtsgrundlagen, Transparenz und Datensicherheit.
  • Ein Verstoß gegen die DSGVO kann zu Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro führen.
  • Selbstständige sollten eine Dokumentation aller datenschutzrelevanten Prozesse führen, wie in Art. 5 Abs. 2 DSGVO gefordert.
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Maßnahmen sind entscheidend für die DSGVO-Compliance.
  • Es wird geraten, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle Anforderungen rechtskonform umzusetzen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 erhebliche Anforderungen an Unternehmen jeder Größe, einschließlich Selbstständiger und Freiberufler. Die Einhaltung dieser Verordnung ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentlicher Faktor für den Aufbau von Kundenvertrauen und die Vermeidung potenziell existenzbedrohender Bußgelder. Dieser Beitrag beleuchtet die zentralen Aspekte der DSGVO-Compliance, die Selbstständige unbedingt beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die rechtliche Bedeutung der DSGVO für Selbstständige
2. Kernelemente der DSGVO-Compliance für Selbstständige
3. Praktische Umsetzung der DSGVO-Anforderungen

Die rechtliche Bedeutung der DSGVO für Selbstständige

Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und Einzelpersonen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig von der Unternehmensgröße. Für Selbstständige bedeutet dies, dass sie dieselben strengen Datenschutzstandards einhalten müssen wie große Konzerne. Die Verordnung legt fest, dass personenbezogene Daten nur auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden dürfen (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO). Dies umfasst jegliche Form der Datenverarbeitung, von der Erhebung über die Speicherung bis hin zur Löschung. Selbstständige müssen sich bewusst sein, dass sie als Verantwortliche im Sinne der DSGVO gelten und somit die volle rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen tragen. Ein Verstoß gegen die DSGVO kann gemäß Art. 83 DSGVO zu erheblichen Geldbußen führen, die bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes betragen können – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Kernelemente der DSGVO-Compliance für Selbstständige

Um DSGVO-konform zu arbeiten, müssen Selbstständige mehrere Kernelemente beachten:

1. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung: Jede Verarbeitung personenbezogener Daten muss auf einer der in Art. 6 DSGVO genannten Rechtsgrundlagen basieren. Für viele Selbstständige wird dies häufig die Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder die Erfüllung eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sein.

2. Transparenz und Informationspflichten: Betroffene Personen müssen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Dies geschieht in der Regel durch eine ausführliche Datenschutzerklärung.

3. Datensicherheit: Technische und organisatorische Maßnahmen müssen implementiert werden, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO). Dies kann Verschlüsselungstechniken, regelmäßige Backups und Zugriffskontrollen umfassen.

4. Wahrung der Betroffenenrechte: Selbstständige müssen in der Lage sein, Anfragen von betroffenen Personen bezüglich ihrer Rechte (z.B. Auskunft, Berichtigung, Löschung) zeitnah und vollständig zu beantworten (Art. 15-22 DSGVO).

5. Dokumentationspflichten: Die Einhaltung der DSGVO muss nachgewiesen werden können. Dies erfordert eine sorgfältige Dokumentation aller datenschutzrelevanten Prozesse und Entscheidungen (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).

Praktische Umsetzung der DSGVO-Anforderungen

Für die praktische Umsetzung der DSGVO-Anforderungen empfiehlt es sich für Selbstständige, systematisch vorzugehen:

1. Bestandsaufnahme: Zunächst sollten alle Prozesse identifiziert werden, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies umfasst Kundendaten, Mitarbeiterdaten (falls vorhanden) und möglicherweise Daten von Geschäftspartnern.

2. Rechtsgrundlagen prüfen: Für jede Datenverarbeitung muss eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vorliegen. Wo erforderlich, müssen Einwilligungen eingeholt oder Verträge angepasst werden.

3. Datenschutzerklärung erstellen: Eine umfassende Datenschutzerklärung, die alle Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt, muss verfasst und leicht zugänglich gemacht werden.

4. Technische Maßnahmen implementieren: Dies kann die Verschlüsselung von E-Mails, die Sicherung von Websites durch SSL-Zertifikate und die Einrichtung sicherer Backup-Systeme umfassen.

5. Prozesse für Betroffenenrechte etablieren: Es müssen klare Abläufe definiert werden, wie auf Anfragen von betroffenen Personen reagiert wird, etwa bezüglich Auskunft oder Löschung von Daten.

6. Auftragsverarbeiter prüfen: Wenn externe Dienstleister für die Datenverarbeitung eingesetzt werden (z.B. Cloud-Dienste), müssen entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen werden.

7. Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen: Bei Verarbeitungsvorgängen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bergen, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich.

8. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Die Einhaltung der DSGVO ist ein fortlaufender Prozess. Alle Maßnahmen und Dokumente sollten regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

Die Umsetzung der DSGVO mag für viele Selbstständige zunächst als Herausforderung erscheinen. Jedoch bietet sie auch die Chance, das Vertrauen der Kunden zu stärken und sich als verantwortungsbewusster Geschäftspartner zu positionieren. Eine proaktive Herangehensweise an den Datenschutz kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil darstellen.

Angesichts der Komplexität der DSGVO und der potenziell schwerwiegenden Konsequenzen bei Verstößen ist es für Selbstständige ratsam, sich bei der Umsetzung der Datenschutzanforderungen von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden und die implementierten Maßnahmen rechtskonform sind.

 

Tags: ComplianceDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDSGVOEntscheidungenEUPersonenbezogene DatenRechtsanwaltRisikoTransparenzVerordnungVerträgeWebsitesWettbewerbsvorteil

Weitere spannende Blogposts

LG München: Affiliate Links müssen ausreichend kenntlich gemacht werden!

LG München: Affiliate Links müssen ausreichend kenntlich gemacht werden!
29. Juli 2019

Wichtiges Urteil Vor kurzem hatte das Oberlandesgericht ein hochinteressantes Urteil zur Frage der Kenntlichmachung von Affiliate-Links gefällt (siehe meinen Beitrag...

Mehr lesenDetails

Widerrufsrecht eines Verbrauchers über Teakbäume in Costa Rica mit einem in der Schweizer Unternehmen

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
15. Mai 2024

Zum Widerrufsrecht eines in Deutschland wohnhaften Verbrauchers bei Abschluss von "Kauf- und Dienstleistungsverträgen" über Teakbäume in Costa Rica mit einem...

Mehr lesenDetails

Esport Teams und Streamer: Kostenlose Vertraulichkeitsvereinbarung

Esport Teams und Streamer: Kostenlose Vertraulichkeitsvereinbarung
1. August 2019

Da mich heute jemand auf einen Downloadfehler in meinem Shop hingewiesen hat, habe ich dort einmal ein wenig aufgeräumt und...

Mehr lesenDetails

EuGH entscheidet zum Recht auf Vergessen

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
8. Dezember 2022

Nach dem Bundesverfassungsgericht hat nun auch der EuGH zum Recht auf Vergessen bei Suchmaschinen entschieden. Der EuGH entschied, dass der...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zum Rechtsmissbrauch bzgl. Umwelthilfe

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
4. Juli 2019

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass...

Mehr lesenDetails

Erinnerung: Die Eintragungsfähigkeit der GbR kommt!

Erinnerung: Die Eintragungsfähigkeit der GbR kommt!
30. November 2023

Im Juli dieses Jahres habe ich bereits auf die wichtigen Änderungen im Gesellschaftsrecht hingewiesen, die speziell die Gesellschaft bürgerlichen Rechts...

Mehr lesenDetails

Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste

Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste
6. Dezember 2023

In einem spanenden Urteil hat das Landgericht Lübeck entschieden, dass deutsche Gerichte nicht zuständig sind, wenn es um vertragliche Streitigkeiten...

Mehr lesenDetails

NXT_APRIL Gründungsbooster #2 – “Rechtliche Grundlagen”

NXT_APRIL Gründungsbooster #2 – “Rechtliche Grundlagen”
17. April 2024

Liebe Leserinnen und Leser,morgen, am 18. April 2024, habe ich die Ehre, beim NXT_APRIL Gründungsbooster #2 - "Rechtliche Grundlagen" in...

Mehr lesenDetails

Datenschutz: UK bald unsicheres Drittland?

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
21. Januar 2019

Der Brexit wird Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte wohl noch lange beschäftigen. Gerade erst habe ich in diesem Artikel auf die...

Mehr lesenDetails
Über diese Wissensdatenbank

Über diese Wissensdatenbank

24. Juni 2023

Einleitung Willkommen zur ersten Version dieser Wissensdatenbank! Diese Datenbank wurde ins Leben gerufen, um fundiertes Wissen und Informationen bereitzustellen. In...

Mehr lesenDetails
Sind die Ergebnisse von KI-Generatoren überhaupt schützbar?

Urheberpersönlichkeitsrecht

10. November 2024
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)

9. November 2024
Non-Fungible Token (NFT)

Non-Fungible Token (NFT)

23. Mai 2025

Persönlichkeitsrecht

25. Juni 2023

Podcast Folgen

Die Romantisierung des Prinzips ‘Fail Fast’ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‘Fail Fast’ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung