• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw > Wettbewerbsrecht > Endlich ein Ende für „Bekannt aus“ Fakewerbung bei gekauften Artikeln!

Endlich ein Ende für „Bekannt aus“ Fakewerbung bei gekauften Artikeln!

30. Oktober 2023
in Wettbewerbsrecht, Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
endlich ein ende fuer bekannt aus fakewerbung bei gekauften artikeln 5
Wichtigste Punkte
  • Das OLG Hamburg entschied am 21. September 2023, dass "Bekannt aus" nur in redaktioneller Berichterstattung zulässig ist.
  • Eine Fundstellenangabe ist erforderlich, um Verbraucher vor Irreführung zu schützen.
  • Die Entscheidung beruht auf Normen des UWG, insbesondere § 5a und § 8.
  • Fehlende Fundstellenangabe kann Verbraucher zu falschen Geschäftsentscheidungen verleiten.
  • Bezahlte Editorials-Erwähnung verstärkt die Irreführung der Verbraucher.
  • Unternehmen müssen Werbestrategien überprüfen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Das Urteil schafft mehr Transparenz und stärkt das Verbrauchervertrauen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat in einem richtungsweisenden Urteil vom 21. September 2023 (Aktenzeichen: 15 U 108/22) klargestellt, dass die Werbung mit dem Slogan „Bekannt aus“ nur bei redaktioneller Berichterstattung und nicht bei bezahlter Werbung zulässig ist. Darüber hinaus ist eine Fundstellenangabe oder Verlinkung bei bekannten Medien erforderlich. Diese Entscheidung ist besonders relevant, da die Praxis der Werbung mit bezahlten Artikeln in den letzten Jahren vor allem bei zahlreichen unseriösen Coaches und Dienstleistern in Mode gekommen ist. Diese Gruppen nutzen oft die vermeintliche Glaubwürdigkeit renommierter Medien, um ihre eigenen Angebote in ein besseres Licht zu rücken, was nun durch das Urteil deutlich eingeschränkt wird.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Rechtliche Grundlagen
2. Begründung des Urteils
3. Praktische Auswirkungen
4. Fazit und Handlungsempfehlungen
4.1. Author: Marian Härtel

Rechtliche Grundlagen

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf verschiedene Normen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere auf § 5a UWG und § 8 UWG. Der § 5a UWG behandelt unlautere geschäftliche Handlungen, die durch das Vorenthalten wesentlicher Informationen den Verbraucher irreführen können. In diesem Fall wurde die fehlende Fundstellenangabe als eine solche wesentliche Information angesehen. Der § 8 UWG wiederum ermöglicht es, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Diese Normen dienen dem Schutz der Verbraucher vor irreführender und unlauterer Werbung, indem sie klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Kommunikation zwischen Unternehmen und Verbrauchern schaffen. Sie tragen dazu bei, das Vertrauen in den Markt und die Integrität des Wettbewerbs zu erhalten.

Begründung des Urteils

Das Gericht argumentierte, dass die Werbung mit „Bekannt aus“ den Verbraucher irreführen kann, wenn keine Fundstellenangabe oder Verlinkung zu einer redaktionellen Berichterstattung vorhanden ist. In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Angabe ‚Bekannt aus‘ erweckt beim Verbraucher den Eindruck, dass das Produkt oder die Dienstleistung in den genannten Medien redaktionell vorgestellt wurde. Das Fehlen einer Fundstellenangabe oder Verlinkung zu einer solchen Berichterstattung ist daher irreführend.“

Das Gericht stützte sich dabei auf § 5a Abs. 1 UWG, der besagt, dass unlauter handelt, wer einen Verbraucher irreführt, indem er ihm eine wesentliche Information vorenthält. Das Fehlen einer Fundstellenangabe wurde vom Gericht als eine solche wesentliche Information angesehen.

Weiterhin betonte das Gericht, dass der Verbraucher ein erhebliches Interesse an der Angabe der Fundstelle hat, um die Bedeutung der Werbeaussage nachvollziehen zu können. Das Vorenthalten dieser Information ist daher geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Das Gericht führte aus: „Die fehlende Fundstellenangabe oder Verlinkung entzieht dem Verbraucher die Möglichkeit, die Glaubwürdigkeit der Werbeaussage zu überprüfen. Dies kann ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung verleiten, die er bei Kenntnis der vollständigen Informationen nicht getroffen hätte.“

Das Gericht ging auch auf das Thema bezahlter Editorials ein und stellte klar, dass die Werbung mit „Bekannt aus“ in diesem Fall besonders irreführend ist. „Wenn die Berichterstattung, mit der geworben wird, tatsächlich ein bezahltes Editorial ist, verstärkt dies die Irreführung des Verbrauchers. In einem solchen Fall handelt es sich nicht um eine unabhängige redaktionelle Berichterstattung, sondern um eine bezahlte Werbemaßnahme, die nicht die gleiche Glaubwürdigkeit besitzt.“

Praktische Auswirkungen

Dieses Urteil des OLG Hamburg hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen bewerben möchten. Wer mit dem Slogan „Bekannt aus“ wirbt, muss nun besonders vorsichtig sein. Ein Verstoß gegen diese rechtlichen Vorgaben kann zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen und sogar zu empfindlichen Geldstrafen führen.

Die Nichteinhaltung dieser Richtlinien könnte auch das Vertrauen der Verbraucher in die Marke oder das Produkt erheblich beeinträchtigen. In einer Zeit, in der Transparenz und Glaubwürdigkeit immer wichtiger werden, könnte dies schwerwiegende, langfristige negative Auswirkungen auf das Geschäft haben.

Für Marketingabteilungen und Werbeagenturen ist es daher ratsam, bestehende und geplante Werbekampagnen sorgfältig zu überprüfen. Wenn die Werbeaussagen nicht durch tatsächliche redaktionelle Berichterstattung in den genannten Medien belegt werden können, sollten alternative Werbestrategien in Erwägung gezogen werden.

Im Kontext anderer Werbeformen, wie der Werbung mit Testberichten oder Siegeln von Stiftung Warentest, zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch hier ist die korrekte Darstellung der Fakten entscheidend. Falsche oder irreführende Angaben können ebenfalls zu rechtlichen Konsequenzen führen. In beiden Fällen ist das übergeordnete Ziel der Rechtsprechung, den Verbraucher vor irreführenden Informationen zu schützen und für mehr Transparenz im Markt zu sorgen.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Dieses Urteil des OLG Hamburg markiert einen wichtigen Meilenstein für die Werbebranche und den Verbraucherschutz. Es schafft klare Leitlinien, die sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher von Vorteil sind. Die Entscheidung fördert die Ehrlichkeit in der Kommunikation zwischen Anbietern und Kunden, was letztlich dem Markt als Ganzes zugutekommt.

Unternehmen sind nun angehalten, ihre Werbestrategien sorgfältig zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Die Einbindung von Rechtsexperten in den Prozess der Werbekampagnenerstellung kann dabei helfen, Fallstricke zu vermeiden und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Für Verbraucher bedeutet das Urteil eine zusätzliche Sicherheitsebene. Sie können nun mit größerer Gewissheit davon ausgehen, dass Werbeaussagen einer kritischen Prüfung standhalten müssen. Dies stärkt das Verbrauchervertrauen und erleichtert fundierte Entscheidungen.

Darüber hinaus hat das Urteil auch Signalwirkung für andere Bereiche des Wettbewerbsrechts und könnte als Präzedenzfall für zukünftige Entscheidungen dienen. Es ist somit nicht nur ein Schritt in Richtung transparenterer Werbung, sondern auch ein Fortschritt in der gesamten Rechtsprechung im Bereich des unlauteren Wettbewerbs.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DienstleistungEntscheidungenHamburgInformationolgRechtsprechungTransparenzUrteilUWGVerbraucherVerbraucherschutzWerbungWettbewerb

Weitere spannende Blogposts

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
15. Juli 2019

Das Landgericht Frankfurt am Main hat sich gegen die überwiegende Mehrheit deutscher Land- und Oberlandesgerichte gestemmt und einen einstweiligen Verfügungsantrag...

Mehr lesenDetails

Wie Compliance eine Win-win-Situation für Kunden und Anbieter schafft

Wie Compliance eine Win-win-Situation für Kunden und Anbieter schafft
21. Dezember 2022

Was ist Compliance und warum ist sie wichtig? Compliance ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien. Dies beinhaltet unter anderem...

Mehr lesenDetails

Händler muss nicht auf Sicherheitslücken bei Smartphones hinweisen

Händler muss nicht auf Sicherheitslücken bei Smartphones hinweisen
1. November 2019

Ein durchaus interessantes Urteil für Händler aller Art kommt heute aus Köln. Die Ausführungen lassen sich wohl durchaus auf die...

Mehr lesenDetails

Aufklärungspflichten beim Werben mit positiven Klimaeffekten in Deutschland

Aufklärungspflichten beim Werben mit positiven Klimaeffekten in Deutschland
1. August 2023

In der heutigen Zeit, in der das Bewusstsein für Umwelt- und Klimaschutz immer stärker in den Vordergrund rückt, ist es...

Mehr lesenDetails

EuGH bestätigt Einstufung von TikTok als „Torwächter“

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
20. Juli 2024

Der chinesische Bytedance-Konzern, der das Videoportal TikTok betreibt, ist mit einer Klage gegen seine Einstufung als sogenannter digitaler Torwächter gescheitert....

Mehr lesenDetails

Kapitalerhöhung mit Agio: Schenkungsteuerliche Fallstricke und Lösungsansätze für Startups

Kapitalerhöhung mit Agio: Schenkungsteuerliche Fallstricke und Lösungsansätze für Startups
9. Oktober 2024

Als erfahrener Rechtsanwalt für IT-Recht, Gesellschaftsrecht und Medienrecht beobachte ich seit geraumer Zeit eine interessante Entwicklung im Bereich der Startupfinanzierungen....

Mehr lesenDetails

Wie können Esports-Verträge den Erfolg deiner Organisation sichern?

Wie können Esports-Verträge den Erfolg deiner Organisation sichern?
8. Dezember 2022

Als Manager oder Verantwortlicher für die Organisation einer Sportart oder eines Esports-Teams musst du viele Aspekte beachten, wenn du deine...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet erneut zum Keyselling

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
14. Mai 2019

Das Thema Keyselling ist vielfältig und auch mit unzähligen falschen (Rechts)informationen gespickt. Zudem wird es von einigen Kanzleien, die gerade...

Mehr lesenDetails

OLG Braunschweig bestätigt Influencer-Rechtsprechung

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
3. Juni 2020

Das OLG Braunschweig bestätigte gerade die zahlreichen Urteile rund um Influencer und Werbung, die man vor allem im letzten Jahr...

Mehr lesenDetails
Provider liability

Provider liability

16. Oktober 2024

Provider liability is a central topic in Internet law and deals with the question of the extent to which providers...

Mehr lesenDetails
362a601b 8be0 4ab6 972c 9fdafcbba63a 20383572

Factoring

29. März 2025
Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

15. Oktober 2024
Howey Test

Howey Test

30. Juni 2023
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

1. Juli 2023

Podcast Folgen

Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025

In the final episode of the first season of the ITmedialaw.com podcast, we take a look at the future of...

da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024

In this exciting podcast episode, we delve into the fascinating world of IT start-ups and find out why an experienced...

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

First test episodeDear readers, I am delighted to present the first test run of our brand new IT Media Law...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung