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Home Sonstiges

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs und Gewerberecht

26. März 2021
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Flaggen wehen vor dem Reichstagsgebäude, Außenansicht Westfront.

Flaggen wehen vor dem Reichstagsgebäude, Außenansicht Westfront.

Wichtigste Punkte
  • Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes vorgelegt.
  • Der Entwurf zielt darauf ab, das deutsche Recht an europäische Entwicklungen anzupassen.
  • Die Europäische Kommission fordert eine Modernisierung des Verbraucher- und Marketingrechts.
  • Die Richtlinie (EU) 2019/2161 verpflichtet Mitgliedstaaten zur Umsetzung bis zum 28. November 2021.
  • Änderungen betreffen unlautere Geschäftspraktiken und verbessern die Transparenz im Online-Handel.
  • Die Öffnungsklausel erlaubt Mitgliedstaaten, Regelungen gegen missbräuchliche Praktiken zu erlassen.
  • Der Bundestag berät am 26.03.2021 über den Gesetzentwurf.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vorgelegt. Damit soll das deutsche Recht an die europäischen Entwicklungen angepasst werden.

Im Rahmen einer umfassenden Eignungsprüfung des Verbraucher- und des Marketingrechts in der Europäischen Union durch die Europäische Kommission wurde festgestellt, dass mehrere Rechtsakte der Europäischen Union, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, der Modernisierung bedürfen und zudem die Möglichkeiten zur Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts verbessert werden müssen. Zu diesem Zweck wurde die Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union erlassen.

Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in ihrem Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1, bis zum 28. November 2021 die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen und zu veröffentlichen, um den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/2161 nachzukommen.

Die Richtlinie (EU) 2019/2161 sieht unter anderem Änderungen der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken), die durch die Richtlinie (EU) 2019/2161 (ABl. L 328 vom 18.12.2019, S. 7) geändert worden ist, vor. Ziel dieser Änderungen ist insbesondere eine effektivere Sanktionierung grenzüberschreitender Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften, der Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu angemessenen und wirksamen
Rechtsbehelfen sowie die Verbesserung der Transparenz im Online-Handel.

Zudem ermöglicht die Richtlinie (EU) 2019/2161 den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über eine Öffnungsklausel in der vollharmonisierenden Richtlinie 2005/29/EG Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken im Zusammenhang mit  Verkaufsfahrten vorzusehen.

Der Bundestag berät am 26.03.2021 in erster Lesung über den Gesetzentwurf, der anschließend zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden soll.

Tags: BeratungBundestagEntwicklungGesetzeMarketingSanktionVerbraucherVerbraucherschutzVerordnung

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