• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Startup / IT-Recht
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Datenschutzrecht

Erweiterte Analyse des EuGH-Urteils zur DSGVO und dessen Auswirkungen

12. Dezember 2023
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
erweiterte analyse des eugh urteils zur dsgvo und dessen auswirkungen
Wichtigste Punkte
  • Direkte Haftung juristischer Personen: EuGH ermöglicht Geldbußen gegen juristische Personen ohne Zurechnung an natürliche Personen.
  • Schuldhaftes Verhalten als Voraussetzung: Aufsichtsbehörden müssen schuldhaftes Verhalten nachweisen, bevor Geldbußen verhängt werden.
  • Konzernumsatz als Bemessungsgrundlage: Geldbußen werden nach dem Umsatz des gesamten Konzerns berechnet, was zu höheren Beträgen führen kann.
  • Haftung für Verstöße durch Dritte: Juristische Personen haften auch für Verstöße von Dritten im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit.
  • Gemeinsame Verantwortlichkeit: Haftung entsteht durch Mitwirkung an Entscheidungen über Datenverarbeitungszwecke, ohne formelle Vereinbarung.
  • Erweiterte Haftung: Urteil senkt Hürden für DSGVO-Bußgelder und erfordert robustes Datenschutz-Compliance-Management.
  • Risikobewertung und -steuerung: Unternehmen müssen umfassende Risikobewertungen durchführen und Datenschutzpraktiken kontinuierlich überwachen.
In eine früheren Beitrag auf meinem Blog itmedialaw.com habe ich bereits kurz das bedeutsame Urteil des EuGH vom 5. Dezember 2023 angesprochen. Hier möchte ich nun eine detailliertere Analyse und Erweiterung vornehmen.

Leitsätze des EuGH-Urteils

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Leitsätze des EuGH-Urteils
2. Weitere Aspekte
3. Fazit und Handlungsempfehlungen
  1. Direkte Haftung juristischer Personen: Der EuGH bestätigt, dass eine Geldbuße nach Art. 83 DSGVO gegen eine juristische Person verhängt werden kann, ohne dass der Verstoß zuvor einer identifizierten natürlichen Person zugerechnet wurde. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen deutschen Rechtspraxis dar, die eine solche Zurechnung voraussetzte.
  2. Schuldhaftes Verhalten als Voraussetzung: Eine Geldbuße darf nur verhängt werden, wenn nachgewiesen ist, dass der Verantwortliche (sei es eine natürliche oder juristische Person) den Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat. Dies bedeutet, dass die Aufsichtsbehörden den Nachweis eines schuldhaften Verhaltens erbringen müssen.

Weitere Aspekte

  • Konzernumsatz als Bemessungsgrundlage: Wenn der Adressat der Geldbuße zu einem Konzern gehört, ist bei der Berechnung der Geldbuße der Umsatz des gesamten Konzerns maßgeblich. Dies kann zu erheblich höheren Bußgeldern führen, insbesondere bei großen, multinationalen Konzernen.
  • Haftung für Verstöße durch Dritte: Eine juristische Person haftet nicht nur für Verstöße, die von ihren Leitungsorganen begangen werden, sondern auch für solche, die von jeder sonstigen Person im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Namen der juristischen Person begangen werden. Dies erweitert den Haftungsumfang erheblich.
  • Gemeinsame Verantwortlichkeit: Bei gemeinsamer Verantwortlichkeit mehrerer Einrichtungen für die Datenverarbeitung ergibt sich die Haftung bereits aus der Mitwirkung an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung. Eine formelle Vereinbarung ist hierfür nicht erforderlich.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Dieses Urteil des EuGH senkt die Hürden für die Verhängung von DSGVO-Bußgeldern erheblich und erweitert den Haftungsumfang für Unternehmen. Es unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, ein robustes Datenschutz-Compliance-Management-System zu implementieren und die Datenschutzpraktiken kontinuierlich zu überwachen. Insbesondere die Ausweitung der Haftung auf Verstöße durch Dritte und die Berücksichtigung des Konzernumsatzes bei der Bußgeldbemessung erfordern eine umfassende Risikobewertung und -steuerung.

Für weitere Informationen und individuelle Beratung zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Tags: AnalyseBeratungBlogComplianceDatenschutzDSGVOHaftungJuristische PersonManagementUrteil

Beliebte Beträge

Achtung bei der Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private Adressen

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
3. September 2024

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 31.07.2024 zum Aktenzeichen 7 U 351/23 klargestellt, dass die Weiterleitung dienstlicher E-Mails an...

Mehr lesenDetails

Cookie-Zustimmung beim Einsatz von Google Maps?

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
23. Januar 2020

Im letzten Jahr habe ich einige Artikel zum Thema Zustimmung beim Setzen von Cookies veröffentlicht. Siehe dazu diese Artikel. Wie...

Mehr lesenDetails

Kann Cloudflare zulässig eingesetzt werden?

Kann ein Bußgeld wegen einer Datenschutzpanne gegen eine Kapitalgesellschaft ergehen?
25. März 2021

Das Thema, ob US-amerikanische SaaS-Anbieter zulässigerweise eingesetzt werden können oder ob Produkte wie Jira, Zendesk, diverse CRM System und weiteres...

Mehr lesenDetails

Transparenz bei KI-Einsatz: Müssen Nutzer informiert werden?

Transparenz bei KI-Einsatz: Müssen Nutzer informiert werden?
31. Mai 2024

Künstliche Intelligenz (KI) ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Unternehmen setzen KI-Systeme ein, um Prozesse zu optimieren,...

Mehr lesenDetails

Rechtskonforme Archivierung von E-Mails: Gesetzliche Anforderungen und praktische Umsetzung

Rechtskonforme Archivierung von E-Mails: Gesetzliche Anforderungen und praktische Umsetzung
14. März 2025

Die E-Mail ist aus der modernen Unternehmenskommunikation nicht mehr wegzudenken. Sie dient nicht nur dem schnellen Informationsaustausch, sondern spielt auch...

Mehr lesenDetails

Asset Deal vs. Share Deal: Datenschutzrechtliche Implikationen beim Unternehmenskauf

Asset Deal vs. Share Deal: Datenschutzrechtliche Implikationen beim Unternehmenskauf
6. Oktober 2024

Bei Unternehmensübernahmen stehen Käufern grundsätzlich zwei Optionen zur Verfügung: der Asset Deal und der Share Deal. Diese Unterscheidung ist insbesondere...

Mehr lesenDetails

Digistore24 haftet für Wettbewerbsverletzungen seiner Auftraggeber

Digistore24 haftet für Wettbewerbsverletzungen seiner Auftraggeber
16. Juli 2024

Digistore24 haftet für Wettbewerbsverletzungen seiner Auftraggeber Das Oberlandesgericht Celle hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass sich der bekannte Anbieter...

Mehr lesenDetails

DSGVO und Pseudonymisierung: Ein überraschendes Urteil des EuG

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
5. Juni 2023

Einleitung Die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf pseudonymisierte Daten ist ein kontroverses Thema, das in der Rechts- und Datenschutzgemeinschaft viel...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz im Esport: Juristische Herausforderungen und Lösungen für Fanbindung, Spielverbesserung und Sponsoring

Künstliche Intelligenz im Esport: Juristische Herausforderungen und Lösungen für Fanbindung, Spielverbesserung und Sponsoring
9. Juni 2023

Einleitung Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat tiefgreifende Auswirkungen auf verschiedene Branchen, und der Esport ist keine Ausnahme....

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 6 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 9 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Die Vorteile professioneller Verträge
Die Vorteile professioneller Verträge
Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Entscheidende Unterschiede für IT, Software und Esports
Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Entscheidende Unterschiede für IT, Software und Esports
Marian Härtel - Ihr Experte für Games-Recht und Esport
Marian Härtel – Ihr Experte für Games-Recht und Esport
Non-Fungible Token (NFT)

Non-Fungible Token (NFT)

23. Mai 2025

Wichtigste Punkte Non-Fungible Tokens (NFTs) sind einzigartige digitale Zertifikate auf einer Blockchain, die meist mit einem digitalen Objekt (Bild, Musik,...

Mehr lesenDetails
Joint Venture

Weighted Average Ratchet

15. Oktober 2024
Greenwashing: Was es ist und warum es gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte

Greenwashing

29. März 2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

1. Juli 2023
law 447487 1280

Markengesetz (MarkenG)

25. Juni 2023

Podcast Folgen

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

In dieser aufschlussreichen Podcast-Episode wird ein tiefgreifender Blick auf die Startup- und Innovationslandschaft in Deutschland und Europa geworfen. Die Diskussion...

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

In dieser spannenden Folge unseres Podcasts tauchen wir tief in die Welt der innovativen Geschäftsmodelle ein. Unser Host Marian Härtel,...

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025

In dieser Episode beleuchten wir die rechtlichen Entwicklungen, die das Startup-Umfeld 2025 prägen werden. Von der KI-Regulierung über neue Kryptowährungsrichtlinien...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • Meinung/Glosse
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung