- Direkte Haftung juristischer Personen: EuGH ermöglicht Geldbußen gegen juristische Personen ohne Zurechnung an natürliche Personen.
- Schuldhaftes Verhalten als Voraussetzung: Aufsichtsbehörden müssen schuldhaftes Verhalten nachweisen, bevor Geldbußen verhängt werden.
- Konzernumsatz als Bemessungsgrundlage: Geldbußen werden nach dem Umsatz des gesamten Konzerns berechnet, was zu höheren Beträgen führen kann.
- Haftung für Verstöße durch Dritte: Juristische Personen haften auch für Verstöße von Dritten im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit.
- Gemeinsame Verantwortlichkeit: Haftung entsteht durch Mitwirkung an Entscheidungen über Datenverarbeitungszwecke, ohne formelle Vereinbarung.
- Erweiterte Haftung: Urteil senkt Hürden für DSGVO-Bußgelder und erfordert robustes Datenschutz-Compliance-Management.
- Risikobewertung und -steuerung: Unternehmen müssen umfassende Risikobewertungen durchführen und Datenschutzpraktiken kontinuierlich überwachen.
Cookie-Zustimmung beim Einsatz von Google Maps?
Im letzten Jahr habe ich einige Artikel zum Thema Zustimmung beim Setzen von Cookies veröffentlicht. Siehe dazu diese Artikel. Wie...
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