Wichtigste Punkte
- Direkte Haftung juristischer Personen: Der EuGH erlaubt Geldbußen ohne Zurechnung an natürliche Personen, was die deutsche Praxis verändert.
- Schuldhaftes Verhalten als Voraussetzung: Bußgelder erfordern nachgewiesenes vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Verantwortlichen.
In eine früheren Beitrag auf meinem Blog itmedialaw.com habe ich bereits kurz das bedeutsame Urteil des EuGH vom 5. Dezember 2023 angesprochen. Hier möchte ich nun eine detailliertere Analyse und Erweiterung vornehmen.