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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Esport- Teams: Was sollte man beachten?

3. September 2020
in Recht und Esport
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
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Auch wenn es immer so eine Sache ist, etwas ein neues Rechtsgebiet zu nennen, aber spätestens mit der zweiten Esport-Recht Tagung an der Uni Augsburg, kann man diesen Begriff als feststehen sehen. Zwar beschäftige ich mich auch mit diversen Fragen aus dem IT-, Wettbewerbs- und Urheberrecht, vor allem mit der Erstellung von Verträgen für Publisher bzw. mit Gründungen von Entwicklerstudios und dergleichen.

Wichtigste Punkte
  • Professionelle Gamer und Vereine benötigen klare Verträge, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
  • Verträge sollten die Rechtsordnung und Durchsetzbarkeit von Ansprüchen beachten.
  • Die Vergütung muss umfassend geregelt werden, einschließlich Steuern und Zahlungsmodalitäten.
  • Spesen sollen klar definiert sein, darunter Reisekosten und Internetkosten.
  • Die Art des Vertrags muss festgelegt werden (Arbeitsvertrag, Kooperationsvertrag usw.).
  • Regelungen zu Kündigungsfristen und Vertragsänderungen sind unerlässlich.
  • Eindeutige Vertragsparteien sind wichtig, insbesondere im Esport-Sektor, wo oft keine formellen Unternehmen existieren.

In den letzten 4 Jahren kamen eine ganz andere Art von Rechtsproblemen auf: Verträge für professionelle Gamer, Vereine und Verbände, sowie Unternehmen, die in den Bereich Esport investieren wollen bzw. Teams sponsern möchten.

Das Thema Esport hat in den letzten Jahren extrem an Bedeutung gewonnen und kann vor allem eine rapide steigende Rate an Investments vorweisen. So haben sich klassische Sportvereine dem Thema angenähert und ein eigenes Team aufgebaut. Je professioneller eine Branche wird, je höher ist jedoch nicht nur das Interesse an rechtlicher Beratung, sondern auch die Notwendigkeit. Diese Notwendigkeit erkennen immer mehr. Und gerade kleinere Teams, sollten dies erkennen.

Als das größte Problemfeld hat sich dabei die hohe Internationalität herausgestellt. Gesetze, Rechtsprechung und Exekutive sind in jedem Land anders. Während sich die IT, und somit auch die Spielebranche, seit mehr als 10 Jahren einer immer mehr steigenden Internationalität ausgesetzt sah, vor allem im Bereich AGB-Erstellung und dergleichen, waren diese Probleme oftmals noch relativ leicht mit Hilfe von Gerichtsstandsvereinbarungen oder Unternehmenssitzen zu klären. Die Esportbranche setzt diesem Trend jedoch noch ein Sahnehäubchen auf, denn jetzt sind nicht nur die Kunden eines Unternehmens in verschiedenen Ländern angesiedelt, sondern auch Mitarbeiter, Sponsoren, Investoren und dergleichen. Ein professioneller Spieler muss nicht zwangsläufig in demselben Land leben, wohnen und arbeiten wie es bei dem Club der Fall ist. Dazu könnte der Club eventuell offiziell in einem Land seinen Sitz haben, die gesellschaftsrechtliche Struktur ist jedoch wiederum in einem anderen Land angesiedelt. Hier stellen sich durchaus umfangreiche und komplizierte Fragen im Arbeits-, Sozialversicherungs-, und letztendlich auch Steuerrecht.
In diesem ersten von drei Teilen zum Thema geht es um eine Zusammenfassung von 10 Problemfeldern, die es zu beachten gilt.

Über all diesen Anmerkungen steht der dringende Rat:

Jede Person, die professionell im Esport agiert, also vor hat in Zukunft mit der Tätigkeit Geld zu verdienen, sollte einen Vertrag machen, der diese Tätigkeit und die Gegenleistung im Detail regelt.

Nun aber zu den Problemen:

1) Es sollte beachtet werden, nach welcher Rechtsordnung ein Vertrag abgeschlossen wird, da aus dieser Regelung sich unmittelbar Fragen zu Durchsetzbarkeit von Ansprüchen, Steuerrecht, Arbeitsrecht und einiges weiteres ergibt

2) Es sollte geklärt und schließlich regelt werden, was die Leistung und was die Gegenleistung einer Vereinbarung ist. Gerade bei dieser Frage gilt ein uralter Spruch eines meiner Professoren von der Uni: „Verträge sind zum vertragen da“. Auch wenn es zu der Aussage, als Ableitung aus dem Latein, andere Meinungen geben mag, der Gedanke ist korrekt. In meiner Laufbahn als Rechtsanwalt habe ich gelernt, dass Menschen tendenziell mehr Skrupel haben, sich zu streiten, oder eine Leistung zu verweigern, wenn es klare vertragliche Regelungen gibt. Auch Gerichte in verschiedenen Rechtsordnungen wissen es zu schätzen, wenn es zumindest eine Auslegungsmöglichkeit für die eigene Rechtsprechung gibt, um einzuschätzen, was eine „gerechte“ Entscheidung sein könnte.

3) Bei der Vergütung sollte nicht nur die Höhe regelt werden, sondern auch alle Nebenaspekte wie Steuern, Zahlungsziele, Zinsen, regelmäßige Intervalle und dergleichen.

4) Gerade bei international zusammengesetzten Teams ist das Thema Spesen zu klären. Wer zahlt Reisekosten oder sonstige Auslagen, oder ersetzt diese? Was ist mit Kosten für den Internetzugang, für Strom, Miete und dergleichen? Auch gehören die Kosten für die Erstellung des Vertrages bereits zu den Spesen der zukünftigen Geschäftsbeziehung.

5) Grundlegend ist zu klären, was für eine Art Vertrag überhaupt abgeschlossen werden soll. Ein Arbeitsvertrag? Ein Kooperationsvertrag? Ein Dienstleistungsvertrag? Ein Gesellschaftervertrag? In den meisten Rechtsordnungen helfen derartige Einteilungen entweder bei Zweifeln bei der Auslegung von unklaren Vertragsinhalten oder sogar bei der Bestimmung welche Rechtsnormen anwendbar sind.

6) Zu klären ist auch die Laufzeit eines jeden Vertrages, Kündigungsfristen und selbstverständlich auch die Form und sonstigen Modalitäten für Vertragsänderungen. Auch die Folgen von Vertragsänderungen sollten geklärt werden.

7) Wichtige Fragen sind auch die Folgen der Nichterfüllung von Verträgen, die von Fragen des Gerichtstandes bis zu Art der Vollstreckung reichen. Bei Dienstleistungsverträgen sollte geregelt werden, ob Vorkasse geschuldet wird.

8) Bei zahlreichen Verträgen dürften auch Wettbewerbsfragen zu klären sein. Dürfen die eigenen Dienste bzw. Arbeitszeit auch anderen angeboten werden? Wenn nein, wie wird dies gerechtfertigt und vor allem vergütet.

9) Zunächst klingt es banal: Aber es sollte auch geklärt und geregelt werden, wer die Parteien des Vertrages sind. Gerade im semiprofessionellen Bereich, in dem sich viele Esportprojekte noch befinden, kommt es häufig vor, dass noch keine Unternehmen im klassischen Sinne existieren. Dann muss klar sein, wer für die die Regelungen aus einem Vertrag am Ende einzustehen hat.

10) Als letztes sind an zahlreiche Details zu denken, an die man kaum glaubt zu denken. Das reicht von Definitionen verschiedener Begriffe, über Verschwiegenheit bzgl. Vertragsinhalten bis hin zu Problemen, was mit dem Vertrag oder auch nur mit Ansprüchen aus dem Vertrag im Falle von Todesfällen oder Änderungen in Gesellschafterstrukturen passiert.

Wichtig ist vor allem, dass vor Erstellung eines Vertrages die wesentlichen Punkte geklärt werden. Hilfreich ist, wenn der Rechtsanwalt, der den Vertrag ausarbeitet, am Ende nicht nur Erfahrung in der Erstellung von Verträgen hat, sondern auch von der IT oder Gamesbranche und idealerweise vom Esport. Dies ermöglicht es konkrete Probleme zu erkennen, anzusprechen und zu regeln. Und im optimalen Falle erfolgt sodann auch noch eine unternehmerische Beratung.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBArbeitsrechtBeratungDienstleistungEsportGesellschaftsrechtGesetzeinternetInvestmentInvestorKündigungRechtsgebietRechtsprechungSozialversicherungSponsorTestUrheberrechtVerträgeZins

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