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Gaming in China – Session zum Jugendschutz und zur Limitierung von Spielen im Reich der Mitte

26. Oktober 2021
in Jugendschutzrecht, Recht und Computerspiele
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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B3 Biennale

Vor allem Kinder und Jugendliche werden vom Bildschirm angezogen, wobei Online-Spiele, die nie enden und bei denen man virtuell Freunde trifft, oft die Gefahr eines übermäßigen Konsums bergen.

Wichtigste Punkte
  • Kinder und Jugendliche werden stark von Bildschirmen angezogen.
  • Online-Spiele bieten unendliche Unterhaltung und Kontakte, bergen aber die Gefahr des übermäßigen Konsums.
  • China hat strenge Regeln für Online-Spiele: Jugendliche dürfen seit September nur drei Stunden pro Woche spielen.
  • Diese Restriktionen sollen moderaten Medienkonsum fördern und die Gesundheit von Jugendlichen schützen.
  • Die Debatte über solche Maßnahmen könnte auch den deutschsprachigen Gaming-Bereich beeinflussen.
  • Die B3 Biennale des bewegten Bildes in Frankfurt thematisierte diese Herausforderungen und Erfahrungen im Spielemarkt.
  • Feedback zu diesen Konzepten und Erfahrungen wird sehr geschätzt.

Asien gilt als Vorreiter in Sachen Online-Spiele und Esports.

Doch nun zieht der größte Spielemarkt der Welt die Notbremse: Seit September dürfen Jugendliche in China nur noch drei Stunden pro Woche online spielen. Was steckt dahinter? Ist das wirklich sinnvoll? Und könnte und sollte dieser harte Jugendschutz auch ein Vorbild für den deutschsprachigen Gaming-Bereich sein? Wie lassen sich moderater Medienkonsum und virtueller Sport auf dem Bildschirm vereinbaren?

Dazu habe ich im Rahmen der B3 Biennale des bewegten Bildes in Frankfurt an einer Session teilgenommen und meine Erfahrungen mit dem chinesischen Markt und der betreuen von Mandanten aus diesem Bereich und solchen, die den Markt betreten wollen, geteilt.

Über Feedback würde ich mich sehr freuen.

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Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EsportEsportsFeeFrankfurtGamingJugendschutzKIYouTube

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