• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: jetzt handeln!

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: jetzt handeln!

10. September 2019
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: jetzt handeln!

10. September 2019
in Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
key 3348307 1280 384x192 1 384x192 1

Seit dem 26. April 2019 wird mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine EU-Richtlinie umgesetzt, das bislang in vielen Unternehmen kaum Beachtung findet. Im Zuge der Schaffung des Gesetzes wurden zahlreiche Normen angepasst und unter anderem auch aus dem UWG entfernt.

Wichtigste Punkte
  • Am 26. April 2019 trat das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft, das eine EU-Richtlinie umsetzt.
  • Ein Geschäftsgeheimnis erfordert angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, die an die spezifischen Umstände des Unternehmens angepasst sind.
  • Für Unternehmen ist ein Konzept zum Geheimnisschutz unerlässlich, das alle Phasen des Wertschöpfungsprozesses abdeckt.
  • Softwareentwickler können Mitarbeitern die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen untersagen, auch wenn diese rechtmäßig erlangt wurden.
  • Reverse Engineering ist erlaubt, wenn sich das Produkt im rechtmäßigen Besitz des Betrachters befindet.
  • Das Gesetz bietet insbesondere für Startups und Technologieunternehmen weitreichenden Schutz und Optimierungsmöglichkeiten.
  • Anpassungen der Verträge und Betriebsabläufe sind in den meisten Fällen notwendig, um den neuen Regelungen zu entsprechen.

Um entsprechend zu reagieren, sollten Unternehmen konkrete Schritte unternehmen.

In Geschäftsgeheimnis ist nun eine Information,

a) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und

b) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
c) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht;

Die wohl wichtigste Änderung im Unterschied zu den bisherigen Regelungen aus dem UWG ist, dass nun wirklich angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen vorhanden sein müssen, um von ein Geschäftsgeheimnis ausgehen zu können. Neben der Organisation im Unternehmen (gerade auch wichtig bei jungen Startups, die viel mit Homeoffice und agil mithilfe von Dingen wie Google Docs arbeiten) sind somit auch vertragliche Vorkehrungen, z.B. in Form von NDA notwendig.

Will man daher auf die Rechtsfolgen des GeschGehG, wie den Ersatz von Schaden durch Geheimnisverrat, zurückgreifen, ist es wohl unabdinglich, dass im Unternehmen ein Konzept für den Geheimnisschutz erstellt wird, das die vollständige Kette des Wertschöpfungsprozesses, inklusive Entwicklung, Marketing, Vertrieb, Kundenbetreuung und das Management umfasst und auch technische Sicherungen inkludiert. Insofern kann ein solches Konzept auch perfekt im Zusammenhang mit einem Datenschutzaudit umgesetzt werden.

Gerade für Softwareentwickler kann die daraus resultierende Möglichkeit z.B. Mitarbeitern die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen zu untersagen, selbst wenn diese auf zulässige Art und Weise erlangt wurden. Auch, wenn es hier Schnittpunkte mit dem urheberrechtlichen Schutz geben kann, so geht doch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zweifel weiter, denn ein konkretes Werk ist wohl nicht nötig. So können auch Ideen, Konzepte, Datensammlungen, Geschäftskontakte und vieles Weiteres, das dem urheberrechtlichen Schutz nicht unterliegt, im Zweifel geschützt sein, wenn der Umgang mit Geschäftsgeheimnissen im Betrieb korrekt umgesetzt und vertraglich abgesichert ist. Auch die Sicherheit gegenüber Wettbewerbern und/oder Auftraggebern kann damit abgesichert werden.

Unter Umständen muss sogar angepasst werden, wie man bei Pitches oder bei der Übergabe von Prototypen handelt oder vertraglich agiert. Inzwischen ist nämlich das Reverse Engineering, oder juristisch gesehen ein Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands, gestattet, wenn sich dieses im rechtmäßigen Besitz des Beobachtenden, Untersuchenden, Rückbauenden oder Testenden befindet und dieser keiner Pflicht zur Beschränkung der Erlangung des Geschäftsgeheimnisses unterliegt.

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen kann weitreichenden Schutz und Optimierungspotential gerade in Startups und in Technologieunternehmen bieten, denn es konkretisiert Situationen und Regelungen, die vorher eher schwammig in anderen Gesetzen geregelt waren. Zwar gibt es zum GeschGehG noch keine Rechtsprechung und die ein oder andere Frage ist offen,  eine Beschäftigung mit dem Umgang der neuen Regelungen lohnt sich jedoch.

In den meisten Fällen sind jedoch Anpassungen der Verträge und/oder Vereinbarungen ebenso wie der Betriebsabläufe notwendig.

Gerne berate ich zu den Fragen in einem ersten Gespräch und evaluiere, ob und wie Änderungen im eigenen Unternehmen umgesetzt werden können und ob die Umsetzung im konkreten Fall sinnvoll ist. Kontaktieren Sie mich hierzu einfach unverbindlich. 

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnpassungDatenschutzEntwicklungGesetzeGoogleInformationManagementMarketingRechtsprechungSicherheitSoftwareStartupsTestUrheberrechtVerträge

Weitere spannende Blogposts

IT-Recht in Zeiten der Corona-Krise

IT-Recht in Zeiten der Corona-Krise
16. März 2020

Aktuell steht die Welt Kopf wegen Corona bzw. Covid-19.  Trotz aller Maßnahmen sollte man jedoch nicht außer Acht lassen, dass...

Mehr lesenDetails

Dringlichkeitsvermutung bei GeschGehG

Dringlichkeitsvermutung bei GeschGehG
16. September 2019

Inzwischen trudeln die ersten Urteile zum Geschäftsgeheimnisgesetz ein und wie ich in diesem Artikel geschrieben habe, sollte man jetzt sowohl...

Mehr lesenDetails

BGH: Yelp darf Bewertungen automatisch modifizieren

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
14. Januar 2020

Worum geht es? Bei Yelp können Nutzer Unternehmen durch die Vergabe von einem bis zu fünf Sternen und einen Text...

Mehr lesenDetails

Mixer und Impressum sowie weitere Fragen

Mixer und Impressum sowie weitere Fragen
25. Oktober 2019

Aktuell hat Microsoft mit ihrer Streamingplattform Mixer einen regelrechten Kampf der Streaminggiganten begonnen, indem der Softwaregigant erst Ninja von Twitch...

Mehr lesenDetails

Verweigerte Identitätsprüfung rechtfertigt Kündigung von Facebook-Account

Facebook/Instagram: Gerichtliche Zustellungen auch in Deutsch zulässig!
11. November 2020

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Facebook einen Account mit einem Nutzer kündigen kann, wenn dieser die nach...

Mehr lesenDetails

Esport-Turniergewinne: Wann und wie sind sie zu versteuern?

Esport-Turniergewinne: Wann und wie sind sie zu versteuern?
10. August 2024

Als Rechtsanwalt, der viele Turnierveranstalter, Esportspieler und Esportteams vertritt, stelle ich fest, dass die Frage der Besteuerung von Esport-Turniergewinnen derzeit...

Mehr lesenDetails

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
19. November 2018

Aktuell scheint es wohl wieder eine neue Runde von Abmahnungen zu geben, wenn im Falle von Online-Händlern, in den AGB,...

Mehr lesenDetails

Landgericht Frankfurt: Formularauswahl mit Herr/Frau ist diskriminierend

Landgericht Frankfurt: Formularauswahl mit Herr/Frau ist diskriminierend
8. Dezember 2020

Eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlt, sich beim Fahrkartenkauf aber zwischen den beiden...

Mehr lesenDetails

KI in der Vertragsausarbeitung: Ein ehrlicher Einblick aus meiner Praxis

Compliance challenges in the implementation of predictive maintenance in Industry 4.0
15. Dezember 2023

Von traditionellen Vorlagen zur KI-Revolution Als Vertragsanwalt, der tief in der digitalen Welt verwurzelt ist, möchte ich euch einen offenen...

Mehr lesenDetails
Kryptowert
Sonstiges

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025

Kryptobetrug wirkt oft wie ein finaler Zustand: Ein Klick zu viel, eine Wallet verknüpft, eine Signatur bestätigt – und Vermögenswerte...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

Mehr lesenDetails
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung